[Hinter Wägital] (Transkription Nr. 469)
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- Wägital (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)
Antwort über den Zustand der Schul
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Hinter Weggithal |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es ist ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Eine eigne Gemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Die gemeine ist für sich selbst |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
jn dem Districkt Rapperschweil. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zu dem Kanton Lint gehörig. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die Entfernug des Schulbezirkes, ist in seinem umkreisse 1 Stund Lang, in diessem umkreisse befinden sich 35 Heüsser. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Jn den Schulbezirk, gehört Niemand Anderst Als die Einwohner des Hintern Weggithals. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Die Entfernung des Schulortes ist 1 Stund. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Schulkinder giebt es 25. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Die Entfernung einer benachbarten Schule belaüft sich Auf 3 Stunden. |
I.4.a | Ihre Namen. |
jn dem umkreisse 1 Stunde giebt es kein Schule |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Die Entlegenheit einer jeden belaüft sich 3 bis 4. Stunden. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schule wird gelehrt, Schreiben, Lessen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule wird nur im Winter gehalten 15 Wochen. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher sind keine bestimte. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschriften werden, nach dem Neüen jnhstitut der Normahl gemacht; |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schul wird Täglich 4 Stund gehalten |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder seind in keine Klassen getheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Die Bürger der gemeinde, bestimmen den Lehrer durch eine öffentliche wahl |
III.11.b | Wie heißt er? |
der Lehrer diesser Kinder ist der Bürger Pfarrer Johannes Fader. |
III.11.c | Wo ist er her? |
||[Seite 2] von Lachen. |
III.11.d | Wie alt? |
Er ist 26 Jahr alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Er hat keine Familie, mithin keine Kinder |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
ohngefehr 10 Wochen. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Ehe dem war er Lehrer der Jugend in Tuggen |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Nebst dem Lehramte, hat er seinen Pfärrlichen Verrichtungen obzuliegen. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Die Schul wird, wie schon gemeldt von 25 Kindern besucht. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
sie wird nur im Winter gehalten. Knaben gibt es 17, Mädchen 8. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) |
Der Schulfond ist mir unbewust. |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Es ist etwas weniges vorhanden. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
Jch weis es nicht. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Über diesse angesetzten 2 Fragen, wird ihnen bürger Agent, die Nachricht ertheilen. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schul Geld ist keines. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Schulhaus ist keines, mit hin auch nicht Baufällig. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Schulgehalt giebt es auch keiner, der Bürger Pfarrer haltet selb ein seinem Hausse. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Wegen ermanglung einer Schul Stube, erhält er kein Hauszins |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Für die Schulwohnung müssen, die Bürger der gemeinde Sorgen |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. |
Das Einkomen besteht Wochentlich aus 1 fl. 30 xr. |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Etwas an geld |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
aus einer kleinen Stiftung |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
NB Übrigens besteht Selbes Einkomen, aus nichts anderm, als wie oben gemeldet worden. |
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Unterschrift |