Winterberg (Transkription Nr. 46)

Schulort: Winterberg
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 60-61v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bassersdorf
Agentschaft 1799: Lindau
Kirchgemeinde 1799: Lindau
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Lindau
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

19.02.1799

Beantwortung über den zustand der Schullen und des orts den 19.ten Hornung Anno 1799.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Jst zu Winterberg.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine Eigene Gemeinde

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zur Kirchen Gemeind u Agentschaft Lindau

I.1.d In welchem Distrikt?

noch Baßerstorf.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

noch Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

4 Häüßer ohngefehr 1/4. Stund ligen von dem Schulorte ab, welche Auch zu der obbemelten Schulle zu Winterberg gehören, nammlich Hof Kleiniken An dem Schulorte Selbst, nammlich zu Winterberg ligen 17. Häüsser — u der Umkreiß dißer 2. orten Mag Wohl. ein halbe Stund gerechnet werden

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

die 3te Frag, Jst in vorhergehender 2.ten Froge berichtet

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

die Anzahl der Täglichen Schulkinder von Winterberg, Sind dißmohl. 21. Kinder die Anzahl der Täglichen Schulkinder von Kleinicken, Sind dißmahl. 5. Kinder

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Von Winterberg Auf Lindau, ist eine halbe Stund.
Von Winterberg Auf Grofstahl, ist eine Halbe Stund.
Von Winterberg Auf Reyken, ist eine Halbe Stund.
Von Winterberg Auf Brütten, ist eine Halbe Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

die obige Frog Kann ich nicht noch Beschaffenheit beantworten

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lessen, Bätten, Außwendig Lehrnen, singen. Schreiben, u. geschribene Sachen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nein, die Schulle wird auch im Sommer gehalten. die Winterschul wird 20. wochen gehalten: nammlich von Martiny Tag an biß den — 1.sten Tag Aprillen.
die Sommerschul aber wird wochentlich 2. Tag gehalten. die Schulzeit ist Montag u. Samstag Bestimt.
Zwüschen Beyden predigten an den Sontagen, wird auch eine Repitier Schul gehalten

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammenbüchli, Lehr Mstr: Catechißmus oder zeügnussbuch, psalter, u Psalmenbuch, Testament, Weißen Bätbuch, Üebungs Bücher Neü Gsangbuch, Bät u. Liederbüchli. u. Biblische geschichten.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

die vorschriften werden von dem Schul Mstr: Selbst gemacht.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vor Mittag 3. Stund. u. noch Mittag 3. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn 3. Klassen
Die Erste Klaß ist, Nammenbüchli u. Lehrmstr.
Die Zweite Klaß ist zeügnuß u. Psalmenbuch.
Die dritte Klaß ist Testament u geschribene Sachen:

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Jst noch anleitung, u. Berichtung Seines Br: pfahrers am ort. u. V. den Bürgeren Examminatoren in zürich Bestelt worden u. hat ein öfentliches Exammen vor Jhnen außstehen, oder ablegen Müssen

III.11.b Wie heißt er?

Heinrich Baumer.

III.11.c Wo ist er her?

Von Winterberg.

III.11.d Wie alt?

36. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. Aber noch Keine Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

3. Jahr, u. 14. wochen

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jst noch Winterthur gegangen, u. Hat daselbst in einer wullen Faprick gearbeitet.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jo. Freylich, Noch dem verrichteten Beruf des lehramts, Habe ich noch Kaufmanns waaren in Zürich zu verarbeiten, u. diße arbeit wird Mit Nammen Seydenwinden genent.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 2] Sind diß 1799. 26. Tägliche Schulkinder — Nammlich, 12. Knaben u 14. Tochteren
Jm Sommer Müßen die gleichen obbemelten Kinder die Schulle besuchen
Auch Sind diß 1799 25. Repitierschuller. Nammlich. 14. Knaben u. 11. Töchteren
Auch Sind diß 1799 32. Nachtschuller. Nammlich. 17. Knaben u 15. Töchteren

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Von dißen 4. obstehenden Fragen: Jst nichts dergleichen Vorhanden

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst Keins Eingeführt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

An dißem So genanten ort zu Winterberg ist Kein Schulhauß Und So auch Keine Schulstuben Sonderen der Schulmstr. Muß in Selbst eigenen Stuben die Schulle Halten u. für die wohnung Besorgt Sein. Ohne daß er einen einzigen Haller. Haußzinß Für dieselbige zu Beziehen Hat.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

1. ß. Schullohn wochentlich Für ein Tägliches Schulkind welches die Schulle 20. wochen lang zu Besuchen Hat. N:B: Von denen vermöglichen Elteren, die den Schullohn für Jhre Kinder Selbsten Bezahlen. 1. ß. 6. Hlr: Schullohn Für ein Armes Tägliches SchulKind, welches den Schullohn auß dem Amt Töß zu beziehen erhalten Hat.
4. lb. Geld, auß der Kapellen zu Tagelschwangen
8. lb. Geld, auß der Gemeinds Kassen.
Zwen Müt Kernen auß dem Amt Töß.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

von dißen 8 obstehenden Frogen: Nur eine Einzige dorvon welche die Gemeindskasen: betrift. Außgenohmmen, ist nichts dergleichen vorhanden.
Endlich Sol ich noch eröfnen, waß der Schullohn von einem Repitierschuller, u. Nachtschuller biß anhin gewesen ist. Erstlich. 4. ß. von Einem Repitierschuller. u. 6. ß. Von Einem Nachtschuller.
1. lb. Auß Dem Amt Töß. Für Dinten u: Papir.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

von dißen 8 obstehenden Frogen: Nur eine Einzige dorvon welche die Gemeindskasen: betrift. Außgenohmmen, ist nichts dergleichen vorhanden.
Endlich Sol ich noch eröfnen, waß der Schullohn von einem Repitierschuller, u. Nachtschuller biß anhin gewesen ist. Erstlich. 4. ß. von Einem Repitierschuller. u. 6. ß. Von Einem Nachtschuller.
1. lb. Auß Dem Amt Töß. Für Dinten u: Papir.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

von dißen 8 obstehenden Frogen: Nur eine Einzige dorvon welche die Gemeindskasen: betrift. Außgenohmmen, ist nichts dergleichen vorhanden.
Endlich Sol ich noch eröfnen, waß der Schullohn von einem Repitierschuller, u. Nachtschuller biß anhin gewesen ist. Erstlich. 4. ß. von Einem Repitierschuller. u. 6. ß. Von Einem Nachtschuller.
1. lb. Auß Dem Amt Töß. Für Dinten u: Papir.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Winterberg. den 19. Fbr. 99. Heinrich Baumer Schul: Mstr.

Zitierempfehlung: