Lachen (Transkription Nr. 448)

Schulort: Lachen
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 249-251v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Rapperswil
Agentschaft 1799: Lachen
Kirchgemeinde 1799: Lachen
Ort/Herrschaft 1750: Schwyz
Kanton 2015: Schwyz
Gemeinde 2015: Lachen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
  • Lachen (Vermengte Schule/niedere Schule, Normalschule, katholisch)
  • Lachen (Vermengte Schule/niedere Schule, Rechenschule, katholisch) (Eindeutige Textstellen markieren)

Zustand der Schule in Lachen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Dass Orth heist Lachen

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ja ein Marcht Fleken

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Agentschaft des Fleken Lachens

I.1.d In welchem Distrikt?

zum District Rapperschweil

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

zu dem Kanton Linth

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zu jedem entferntesten Hausse etwan 7 Minuten, oder circa 700 schritt weit, in diesem Bezirk seind 177 Haüsser, es haben zwar die Kinder jedem Kirchgangs der ganzen ehevorigen Landschaft March, dass Recht. diesere Schule zu besuchen, dermahl aber hat jeder eine eigene Schule.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Altendorff, Wangen, Nuolen, Tuggen, Schübelbach, Galgenen, vorder, und hinderwäggithaal.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Auf Altendorff und Galgenen eine leichte halbe Stund auf Nuolen, und Wangen eine leichte Stunde, auf Tuggen, und schübelbach 2 leichte, in dass vordere wäggithaal 2 starke, udn in dass Hintere 3 stunden

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Wenige. auss dem vorderen und Hinteren wäggithaal wegen der Bergichten Laage und Beschwerlichen Streke, gar keine.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Deütsch, und Latein, lessen, schreiben und Rechnen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm winter, und Sommer

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammenbücher von St urban; Lesebücher von Überlingen in welchen besonders die Standespflichten enthalten, Lesebuch von St urban des Alt, und neüen Testaments der Katekisimus.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Man hat gestochen vorschriften, welche mit unterschied, in untern, und obern Klaßen nach den Nummeren eingetheilt werden.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 2] Jm winter, vor und Nachmitag jedes mahl zwei im Sommer 2 1/2 stunden, man hat die Probe dass zwei stunden zu wenig, und drei Stunden (wen man anderst sonderbar Sommerszeit bey Unausstehlicher Hize die Kinder in Ruhe, und Stille haben will) zu viel und beschwerlich seind, 2 1/2 Stunden im Durchschnitt, wo eine grosse Zahl Kinder da seind, fänden bis am bequemsten.
Zur Rechnung wird an den vakanztägen eine eigene Stunde gewidmet

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja in unterschiedliche Klaßen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der ehemahlige Landrath, vor welchem er sich alle Jahre stellen, und anhalten muste. nun ist dieser Provisorish von der Schuhl Comission erwöhlt worden.

III.11.b Wie heißt er?

B: Thomas Ganginer.

III.11.c Wo ist er her?

von hier gebürtig.

III.11.d Wie alt?

26 Jahre Alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Nein, er ist Priester.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

etwan 4 Monate.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn Schwaben.
Er war Pfarr vicarius.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er muss täglich zur bestimten Stunde in einer Kapelle Meß lesen

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

90-100, bis 120,

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

80, bis 100, woran man 2 theile Mädchen, und ein theil Knaben rechnen kann

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Ja aber nicht genugsamer

IV.13.b Wie stark ist er?

Es ist 1400 fl. vorhanden, aus diesem Fond werden über dass Seit 3 Jahren alle erstern schuhlbücher Ohnentgeltlich angeschaft, und nach der Rechnung hat es Jm ersten Jahre fl. 100, Jm anderen fl. 55 gekostet

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Ein theil davon vom Lande und ein theil von aufgehobenen Bruderschaften, und guthäteren ersteürt worden. weill man aber nach neü eingeführten Plane fortfahren, manglen Jährlich noch fl. 100 Einkünften.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Sein habendes Holz, und 30 fl. Gelt beziecht er vom Armen Leüten Hauß, die Landes Komißion hat aber erst neülich beyde weg gekennet.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

vor der neüen schuhleinrichtung war für Jedes schuhlkind wochentlich ein Groschen, nun aber ist solcher wegen vielen Armen und um alle nebenschuhlen abzuschaffen aufgehoben.

IV.15 Schulhaus.

wir haben eines

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Ohngeacht des großen Gebeüdes, ist es in einem sehr schlechten Zustande, Schuhllehrer kan wirklichen nicht darin wohnen mit grossen Kösten wirde es in allweg recht wohl eingerichtet werden können.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Nur eine doch gereümige, wenn aber die Fenster thüre, und der obere theil theils nicht erneüert, oder ausgebeßert werden, kan man künftigen winter kaum mehr schuhle halten laßen, sonst ist Sie in einem besonderen Gebeüde.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

deßwegen erhält er nichts

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Dass ganze Land hatte seit der Erbaung also 202 Jahre diese schuldigkeit, aber jezt hat mann, von Seiten des Landes zum Unterhalt deßen, um kein Heller Kösten, wen solches also nicht oberkeitlich angehalten wird, selbiges fehrner zu unterhalten, so kann dies sonst schöne Gebeüd auf dem Platz verfaulen, die Dorffschaft hat deßwegen zwar bey der Verwaltungs Kammer auch schon Klägten eingelegt.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 4] Seit 3 Jahren hat er schuhllehrer an Gelt 200 fl. man gibt ihme also grössere Einkünfte als Fond vorhanden ist wird dies Jahr dass Kapital nicht geheüffnet muste man zum schaden, der schuhle abbruch machen, an Holz hat er 3 Klafter Buochenes, und 3 Klafter thannes solte er eigene Haushaltung halten flekte solches bey weitem nicht, und auch dieses hat die jezige Landes Comission aberkent, somit mögen die Kinder ihrentwegen dies Jahr verfrieren

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

hatten einmahl keine

IV.16.B.b Schulgeldern?

Sind seit 3 Jahren abgeschaft, man hat die Erfahrung, dass nach abgeschaften schuhlgelteren die schuhle um 5 theil stärker Besucht wird, und doch nimt man kein Kind an, dass nicht 6, und ein halb Jahre erfüllet hat, da man nun die Kappell Pfrund mit dem Lehramte vereiniget hat, so hat er aus diesen beyden Stiftungen dass gröste Einkommen,

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

Das Dorff Hat keine, und da es eine Landschuhle ist, so wird von dem selbigen Jährlich 23 fl. 5 s. bezahlt, und auch dass ist izt aberkent.

IV.16.B.e Kirchengütern?

Wir haben eine erst neüe, im Unterhalt, überaus kostbare Kirche, wenn also nicht Jährliche Stiftungen fielen muste man zum Unterhalt Steüer aufnehmen, Sie ist und war also bis dahin außert Standes, an dies schuhlgestift was beytragen zu können.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Es seind einige Guthäter die diess Jahr an unsere neüe Schuhl Einrichtung zu verehren versprochen nun aber wegen dermahliger Kritischen Laage aufschub machen

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

ein kleines Gärtchen

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

||[Seite 5] Wie schon gemelt, aus Landes ArmenLeüten Hauses, Guthäteren, und aufgehobenen Bruderschaft Kapitalien.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Wir möchten annoch anmerken ohnerachtet man sich alle Mühe gibt, gutte schuhlen einzurichten, um alle Kinder, dieser nüzlichen Einrichtung theilhaft zu machen, dieser Zwek allgemein doch nicht erreichet wird, wen die Constituerten Gewalten nicht
1mo Jn Betreff anwendbaren Straffen unterstüzung leisten.
2do Wegen stets müßigen Gaßenbetleren andere Einrichtung trefen
3tio die Elteren zum schuhlschiken angehalten werden, und
4 to auf weeg und Mittel bedacht genohmen wird, gutte Schuhl Männer zu bekommen.

Unterschrift

Zitierempfehlung: