Murris (Transkription Nr. 436)

Schulort: Murris
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 76-76v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Werdenberg
Agentschaft 1799: Gretschins
Kirchgemeinde 1799: Wartau
Ort/Herrschaft 1750: Glarus
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Wartau
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

19.03.1799

Beantwortung der Fragen, über den zustand der Schulle in Murris.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Murris.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zur Kirchen Gemeine Warthau Gretschins zur Agentschaft Bürger Ulrich Müllers.

I.1.d In welchem Distrikt?

District Werdenberg.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Linth.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Es sind keine Außert dem dorf zum Schull-Bezirck gehörigen Haüser, als 6. HausHaltungen, im Holenweg und Weite;

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Leßen, Schreiben, Singen,

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Es ist deren keine.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

das Fragenstücklj der zürcherische Catechismus, und zeügnußen Buch, und für die größeren Osterwalds Catechismus.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

der Schullmeister schreibt die Vorschriften.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Jm winter nach dem nachteßen Sing Schull.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Es ist keine abtheilung in Claßen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Haus-Vätter deß dorfs wählten den Schullmstr Jährlich durch die mehrheit der Stimmen,

III.11.b Wie heißt er?

Mathias Rißj.

III.11.c Wo ist er her?

von Schann.

III.11.d Wie alt?

24.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

keine Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

3. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er übte Ländliche Geschäfte.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

neben der Schull, verricht Er seine arbeit im Holz, Feld und weinberg.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

18-24.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 14 Mädchen 8-10.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 4. Mädchen 4.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist ein Schullfond, der der ganzen Gemeinde Warthau in welcher Murris 1/6. ausmacht gehört.

IV.13.b Wie stark ist er?

An Capitalien fl. 1443. An abgegangenen zehenden fl. 2793.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Seine einkünfte floßen Bis anhin von weinzehenden und Capital.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

der Schullfond ist abgesönderet.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

jedes Kindt zahlt Schullgeldt 6 xr.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Es ist kein Schullhaus, und keine dem dorf zugehörige Schullstube, sondern das dorf Miethet eine Stube und Bezahlt fl. 1. 20 xr. dafür.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld von dem Schullfond fl. 10.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

diß einkommen floße.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

von verkauftem weinzehenden und zinsen.

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Es ist keines.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Murris den 19ten Merz 1799

Zitierempfehlung: