Oberschan (Transkription Nr. 434)

Schulort: Oberschan
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 72-73v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Werdenberg
Agentschaft 1799: Gretschins
Kirchgemeinde 1799: Wartau
Ort/Herrschaft 1750: Glarus
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Wartau
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Oberschan (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der Fragen Über den zustand der Schule in Schan.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Schan.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehört zur Kirchen Gemeine Wartau Gretschins zur Agentschafft Bürger Ulrich Mülleres.

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt werdenberg.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Linth.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Es sind keine außer dem Dorf zum SchulBezirck gehörigen Häüser, als das Dörfli Gertscheins, das zuweilen wenn mehrere Kinder vorhanden, und man einen Schul Meister Bey der Geringen Bezahlung die es zu geben vermag Bekommen kann eigne Schule halten Latt Meistens aber werden die Kinder nach Schan in die Schule gesendt.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Das Dörfli Gertschins.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Ein kleine viertelstund.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

4-6. Kinder.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Malans ist entfehnt 1/4. Stunde Murris. Fontnas Atzmoos ligen inerhalb des Umkreises einer halben Stunde — aber die weege von einem Ort zum andern sind im winter Offt so beschneyt, und rauch daß die Kinder nicht hin und her wandlen konten.

I.4.a Ihre Namen.

Malans, Fontnas, Murriß, Atzmoos.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Malans 1/4. Stunde. Fontnas 1 1/2 — Murris 1 3/4 Atzmoos 1/2 Stunde.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Lesen, schreiben, singen — und etwa Rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

auch die Sommer Schule vom Junius — 7br.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das Fragenstückli. Der zürchersche Catechismus und zeügnußen Buch, und für die größeren Osterwalds Catechismus.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schul Meister schreibt die vorschrifften

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

7-8. Stunde, im Winter nach dem Nachteßen Sing Schule.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Es ist keine abtheilung in Klaßen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die haus vätter des Dorfs erwehlten Jährlich den Schul Meister durch die Mehrheit der Stimmen.

III.11.b Wie heißt er?

Hans Hanßelman.

III.11.c Wo ist er her?

von Schan selbst.

III.11.d Wie alt?

45. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

2. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

8. Jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er übte ländiche arbeit.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

noch jetz arbeitet Er neben der Schule Bald im Feld, bald im Wein berg, oder für holtz.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

55-60

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 34. Madchen 20-26.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 10 Madchen 10

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Es ist ein Schulfond der der Gantzen Gemeine Wartau in Welcher Schan 1/3 aus Macht, zu gehört.

IV.13.b Wie stark ist er?

an Capitalien fl. 1443. an abgegangene zehenden fl. 2793.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Seine Ein Künffte floßen bis dahin von WeinZehenden, und Etwas Capital.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

der Schulfond ist abgesönderet.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelt ist Keines eingeführt.

IV.15 Schulhaus.

Es ist kein Schulhaus, und keine dem Dorf zugehörige Schulstube. der Schul Meister gibt die Stube, und empfangt dafür fl. 1.-

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Geld fl. 38. 12 xr. Jm Winter bringt jedes Kind ein Scheit holtz Täglich.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

diß Ein kommen floße

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

von verkaufften wein zehenden, namlich fl. 30. 12 xr. — auch von zinsen

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

von einer Stifftung fl. 5.

IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

aus dem Dorfgut fl. 3.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

HANS HANSELMAN

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