Fontnas (Transkription Nr. 433)

Schulort: Fontnas
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 71-71v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Werdenberg
Agentschaft 1799: Gretschins
Kirchgemeinde 1799: Wartau
Ort/Herrschaft 1750: Glarus
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Wartau
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

19.03.1799

Beantwortung der Fragen über den zustand der Schulle in Fontnaß;

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Ein dorf heißt Fontnaß.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zur Kirchen Gemeine Warthau Gretschins, zur Agentschaft B. Ulrich Mullers.

I.1.d In welchem Distrikt?

District Werdenberg.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Linth.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Es sind keine außert dem dorf Bezirck gehörigen haüser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen, Schreiben, singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Es ist deren keine.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

das Fragenstücklj, der zürcherische Catechismus, und zeügnußen Buch, und für die größeren osterwalds Catechismus

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

der Schull Mstr schreibt die Vorschriften.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Jm winter nach dem nachteßen eine Sing Schull.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Es ist keine Abtheilung in Claßen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die Hausvätter deß dorfs wählten den Schull Mstr durch die Mehrheit der Stimmen.

III.11.b Wie heißt er?

Andreas Rusch.

III.11.c Wo ist er her?

von Fontnaß.

III.11.d Wie alt?

37. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

2 Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

4 Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er übte ländliche Geschäfte.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben der Schull, verricht Er seine arbeit im holz, Feld, und Weinberg.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

18. 24.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 14. Mädchen 8. 10.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Kaben 4. Mädchen 4.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist ein Schullfond der, der ganzen Gemeinde Warthau, in welcher Fontnaß 1/6 ausmacht Gehört.

IV.13.b Wie stark ist er?

An Capitalien fl. 1443. an abgegangnen zehenden 2793.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Seine einkünfte floßen Bis anhin von Wein zehenden und Capital

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

der Schullfond ist abgesönderet.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es ist kein Schullgeld eingeführt.

IV.15 Schulhaus.

Es ist kein Schull haus, und keine dem dorf zugehörige Schullstube, sonder der zeit oder uhrenrichter gibt die Stube und Empfangt dafür xr. 20.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist kein Schull haus, und keine dem dorf zugehörige Schullstube, sonder der zeit oder uhrenrichter gibt die Stube und Empfangt dafür xr. 20.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld von dem Schullfond fl. 10.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

diß einkommen floße. Von verkauftem weinzehenden und zinsen.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Aus dem Dorfguth fl. 3.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Fontnaß den 19ten Mertz. 1799 Andreas Rusch Schullmstr

Zitierempfehlung: