Mitlödi (Transkription Nr. 416)

Schulort: Mitlödi
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 187-188v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Schwanden
Agentschaft 1799: Mitlödi
Kirchgemeinde 1799: Mitlödi
Ort/Herrschaft 1750: Glarus
Kanton 2015: Glarus
Gemeinde 2015: Glarus Süd
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Mitlödi (Niedere Schule, reformiert)
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Mitlödy!

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

es ist ein dorf!

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

es ist ein Eigne Gemeine!

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zu Mitlödy!

I.1.d In welchem Distrikt?

zu dem Districkt Schwanden

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

zu dem Canton Linth!

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

es sind keine Häüßer Entfernet so zu der Schul Gehörig!

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

keine!

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

auch keine!

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Sechs!

I.4.a Ihre Namen.

Glarus Schwanden Ennenda Soll Schwändy u haßlen!

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

bis Glarus u Ennenda u Haßlen 1 stund Schwanden Soll u Schwändy 1/2 stund.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Schreiben Leßen Buchstabieren

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schulen werden im Winter 6 stund u im Sommer 3 stund gehalten!

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Zeügnus Steinmüller Büchly Catechismus fragen u Namenbüchlein Briefe Zeitungen u Volcksblätter!

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

die vorschriften werden meistens aus Gellerts u andern Liederen gemacht

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

im Winter 6 u im Sommer 3 Stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein!

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die Gemeind!

III.11.b Wie heißt er?

Nicklaus wild.

III.11.c Wo ist er her?

aus der Gemeind Mitlödy!

III.11.d Wie alt?

ich lege mit dem Monath Febr das 35ste Jahr zurück!

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

noch keine!

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Zwey Jahr!

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jch Lernte in Augspurg die Kaufmanschaft vermögers halben aber konte ich sie nicht vortsezen

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

feld arbeit u Hauß Geschäfte

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] Dreißig bis Fünfzig!

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben dreißig Mädchen Zwanzig

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben Zwanzig Mädchen Zechen!

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

ja!

IV.13.b Wie stark ist er?

er betragt fl. 2527

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

der Schulfond ist durch freywillige beiträge von der Gemeind zusamen gelegt worden!

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Zum Theil weil die Kirchen Einkünften nicht hinreichend so wird aus diesem darzu genohmen

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

keines!

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

ist keines

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

es ist ein Schul stube im Pfar Hauß!

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

dieß Bezalt man nicht

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Gemeind!

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

aus dem Zinß des Schulfonds bekomt man an geld fl. 80

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

nichts

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

aus dem Zinß des Schulfonds bekomt man an geld fl. 80

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 4] Anmerckung!
viele Eltern sind Saumselig ihre Kinder zur Schule anzuhalten da nun keine Geseze bestehen wie solche Elteren darzu gezwungen werden können, wurde sehr gut sein, wann für dieses gesorgt wurde, 2 tens gibt es viele Arme Elteren welchen vast ohnmöglich falt ihre Kinder in die Schule zuschicken, weil sie solche um Leben zu können zur arbeit halten müßen, gut wurde es also sein wan solche unterstüzung zu diesem zweck erhielten!

Unterschrift

Zitierempfehlung: