Waltenstein (Transkription Nr. 407)

Schulort: Waltenstein
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 175-176v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Elgg
Agentschaft 1799: Schlatt
Kirchgemeinde 1799: Schlatt
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Schlatt
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

14.02.1799

Beantwortung der Fragen, Ueber den Zustand der Schule zu Waltenstein.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Waltenstein.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigne Gemeinne

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Kirchgemeind u. Agentschaft Schlatt.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Distrikt Elgg.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Alle Häuser sind im Dorf selbsten. Haushaltungen sind 49.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Unterschlatt, über eine 1/4. Stund. Oberschlatt, 3/4. Stund. Nußberg, 1. 1/2./4. Stund Eidtberg, 1/2. Stund. Rickentweil 1 1/2/4. Stund. Hoffstätten 1/2. Stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchst. Lesen, Schreiben, Singen, Rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter, von Martini. bis zur Ostern.
Jm Sommer, Wöchentlich 2. Tag, Heü- u. Korn-Erndte ausgen:

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namenb: Lehrmstr, Zeügnussen Testamete, Psalter, Waserb:
anmerkung.
Lehrbücher für die Schüler hätte ich schon lange Gewünscht, ich Glaube es {wäre} Gut u. Nuzlich, wenn in die Schulen eingeführt würden.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

der Schulmeister Schreibt selbst vor.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Jm Winter Täglich 6. Stund. Jm Somer 3. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja. in Drey.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Unter der vorigen Regierung, das EXAMINATOR-COLLEGIUM zu Zürich. der PREDENDENT mußte vor einem Ausschuß deßelben ein Examen ablegen. Die Wahl selbst geschahe hernach durch das ganze EXAMINATOR- Corp.

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 2] Hs. Jacob Hinderling

III.11.c Wo ist er her?

von Waltenstein.

III.11.d Wie alt?

34. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Frau u. 2. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

12. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

1. Jahr. bey einem Schullehrer in der Lehr. den Schul-Unterricht zu lehrnen.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Etwann bey der Güterarbeit.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

35. Kinder

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 17.
Mädchen. 18.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Eben so vill.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Anmerknung.
Jn unsrer Gemeinde ist schon lange eine Schule gewesen, Es ist niemand der wußen möge, wenn eine eingeführt worden.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Vom Kirchengut.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

1. ß. Wöchentlich von jedem Kind das in die Schul kömmt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Die Schulstube ist in meinem eignen Haus.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Darvon habe ich jährlich 2. fl. von der Gemeine.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

der Schulmstr. selbsten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld. — für die Belohnung der Sommerschul, Stonntagsschule, u. fürs vorsingen alles zusammen 36. lb. NB. an Kernen 1. Müt. Wein. 0. Holz, jedes Kind soll Täglich ein Scheit bringen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Geld aus dem Kirchengut 36. lb. obige Belohnung.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

Numero 14. Beantwortet.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

Numero 15. Beantwortet.

IV.16.B.e Kirchengütern?

ist schon Beantw.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Aus dem Schulmstr Fonds. zu Zürich, jährlich 10. lb. NB. Anno 98. Habe ich dieses noch nicht empfangen, Hoffe aber das ich selbiges noch empfangen werde.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

||[Seite 3] Waltenstein, Bescheint Schul-Meister, Hinderling den 14.ten — Feb. 99.

Zitierempfehlung: