Hagenbuch (Transkription Nr. 395)

Schulort: Hagenbuch
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 205-206v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Elgg
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Aadorf, Aawangen
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Hagenbuch
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Hagenbuch (Niedere Schule, reformiert)

15.02.1799

Beantwortung der Fragen Über den Zustand der Schul in Hagenbuch

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Jn Hagenbuch.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigne Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu 2. Kirchen-Gemeinden. Awangen und Adorf. beyd im Kanton Thurgau.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum District Elgg.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zu der Schul sind zu allen Zeiten kommen, alle Pfarrangehörigen auf Awangen District Frauenfeld.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Awangen 9. Haushaltungen.
Hutzenweil 7. Haushaltungen.
Heüsli 7. Haushaltungen.
Maas 4. Haushaltungen.
Burg 12. Haushaltungen.
Teüscher Hof 2. Haushaltungen.
Diese ernannten Haushaltungen
haben alle 1. Viertel Stund in Schul

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die Schulen auf eine Stunde im Umkreiß Elgg. Adorf. Matzingen. Frauenfeld. Gachnang.
Schneit 1. Viertel, Züniken. 3. Viertel Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schul wird gelehrt, Schreiben, lesen, außwendig, Gebäte, Bsalmen, Lieder aus dem Waserbüchli.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden Sommer und Winter gehalten.
Jm Sommer 24. Wochen, jede aber nur 2. Tag.
Den Winter durch 20. Wochen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Testament, Psalmen, Zeügnuß-Buch, sind zum lesen eingeführt.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vor-Schrifften werden durch den Schulmeister gemacht, und den Kinderen Frey gegeben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul wird alle Tag 6. Stund gehalten.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Klaßen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Bis anhin hat das Examinator Collegium in Zürich, durch einen Vorschlag des Stillstands in der Gemeinde, den Schulmeister bestellt.

III.11.b Wie heißt er?

Sebastian Frey in Hagenbuch, 33. Jahr alt.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er hat 3. Kinder, ist 7. Jahr Schulmeister.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorhar war er ein Dienst-Bott.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Hat ein kleines Detail Händeli, gibt Baumwollen zuspinnen, hat ein wenig mit Wein zuthun.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Von Anfang bis Ende 66. Kinder den Winter.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Den Sommer durch 20. Kinder.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Vom 4ten Titul ist nichts zubeantworten.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schul Geld ist keins vorhanden.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schul-Haus ist keins, auch keine besondere Schulstube. Die Schulstube war in des Schulmeisters eignem Hause besonders, und jetz würklich neü gemacht. Zins hat er nie für die Schulstube bekommen.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Die Besoldung ist, jede Wochen vom Kind 1. Schilling. Zwen Mütt Kernen aus dem Amt Winterthur.
An Holtz. 2. Fuder, aus dem Gemeind Holtz.
Für die Sommer-Schul jeden Tag 10. Schilling.
Wird aus dem Steür-Geld bezalt.
Von denn übrigen Pünkten ist kein zu beantworten.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Bescheint Schulmeister Sebastian Frey
Hagenbuch. Den 15ten Hornung 1799.

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