Waltalingen (Transkription Nr. 384)

Schulort: Waltalingen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 20-21v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Benken
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Stammheim
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Waltalingen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

19.02.1799

Antworten Über den Zustand der Schulen der Gemeine Waltalingen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Die Schul zu Waltalingen

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Kleines Dörflein

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es Jst eine eigene Gemeine, doch in etwas gegen Guntalingen Vereinbaret

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zu der Kirchen Gemeine Stammheim

I.1.d In welchem Distrikt?

Zu dem Distrikte Benken

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Jn den Canton Zürich

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Es sind keine entfernten Häüser, die zu dieser Gemein Schul Gehören Die Kinder So in diese Schul gehören. sind in. 5. Minuten alle Beysamen

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

a. Auf Guntalingen 1/4. stund b. Auf Stammheim 1/2. stund
c. Auf Jerschhausen. Turgäü, 3/4 St. d. Auf Weylen 3/4. St.
e. Auf Ober Neünforen. Turgäü 1/2. stund f. Auf Oßingen 1. Stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird in der Schul gelehrt, die Ersten Buchstaben. den Catechismo die Zeügnuß, die Psalmen davids, daß Neüe Testament, Außwendig Lernen Sie, die schönsten Gesänge Außerlesene Psalmen, Und Gebethe.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter wird Schul gehalten, Nach der Gemein schul Acort von Martini bis den. 25.ten Merz. Somers Zeit aber Wochentlich. 1/2. Tag, So aber Wegen den Geschäften Nicht Mehr. als. 6. bis Höchstens. 10. kinder geschikt Werden, Auch von Ostren bis Martini den. 2ten Sontag eine kinderlehr. Und Wochentlich des Winters. 3. Nachtschulen

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher, Sind die mit N: 5. Ernanten

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschriften werden von dem Schullehrer Gegeben, Erstlich einzige buchstaben, die Ersten Züge, Und Grundstriche, Und dan die leichtesten buchstaben, Und letstlich Nuzliche Religions lehren, Und Ganze sprüche der Heiligen schrift

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul daurt Winters Zeit Tags. 6. bis. 7. Stunden

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Der Schulmstr Jst ehe dem bestelt Worden, Mit Zeügnus des ganzen Kirchenstands Nebst Abgelegter prob, von dem Ehmaligen Examinater Covent Jn Zürich.

III.11.b Wie heißt er?

Schullehrer. Jacob Schmid.

III.11.c Wo ist er her?

von Waltalingen.

III.11.d Wie alt?

Alters 46. 1/2 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat Eine Familie, samt. 4. Kinder. 2. söhn. u. 2. Töchteren

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jn der Gemeind. 4. 1/2. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn Waltalingen Seßhaft, Schullehrer aber zu Guntalingen. 14. Jahr, Nebst dem Lehramte, auch daß Vorsingen in der Kirchen, auch den Sigrist dienst, welcher Bis an hin, Mit dem Schuldienst verbunden, auch etwas Güter gewerb.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Schulkinder, Besuchen die Schul, Winters Zeit, Höchstens. 40. Knaben. u. Töchteren

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Sommer Zeit. 6. bis Höchstens. 10. Kinder, knaben. u. Töchteren, wie vorsteht. Mit. 6. bezeichnet

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond oder dergleichen stifftung Jst nichts vorhanden

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schul-Gelder sind Keine Eingeführt, von Elteren oder Kinderen

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhauß Jst in der Gemeine keins, der Schullehrer Hält die schul Jn seinem Eigenen Hauß

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Von den abgeschaften Grundzinsen So bis dito dem Kirchen Gut gefällig Hat der Schullehrer bis dato Jährlich Empfangen, 1. Müth kernen, von des Pflegrs Handen Dito Nach von dem Kirchen Gut. 1. Eimer wein, Und an Gelt. 10. fl.
Von der Gemeind, oder burger gut. 1. Mth. kernen. 1. Eimer wein, an Gelt. 8. 8. fl.
Summa. So der Schulmstr, vor seine ganze bemühung bis anhin sammtlich bezogen — An Geld. 18. fl. an Wein. 2. Eimer, an kernen. 2. Muth

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Von den abgeschaften Grundzinsen So bis dito dem Kirchen Gut gefällig Hat der Schullehrer bis dato Jährlich Empfangen, 1. Müth kernen, von des Pflegrs Handen Dito Nach von dem Kirchen Gut. 1. Eimer wein, Und an Gelt. 10. fl.
Von der Gemeind, oder burger gut. 1. Mth. kernen. 1. Eimer wein, an Gelt. 8. 8. fl.
Summa. So der Schulmstr, vor seine ganze bemühung bis anhin sammtlich bezogen — An Geld. 18. fl. an Wein. 2. Eimer, an kernen. 2. Muth

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

Von den abgeschaften Grundzinsen So bis dito dem Kirchen Gut gefällig Hat der Schullehrer bis dato Jährlich Empfangen, 1. Müth kernen, von des Pflegrs Handen Dito Nach von dem Kirchen Gut. 1. Eimer wein, Und an Gelt. 10. fl.
Von der Gemeind, oder burger gut. 1. Mth. kernen. 1. Eimer wein, an Gelt. 8. 8. fl.
Summa. So der Schulmstr, vor seine ganze bemühung bis anhin sammtlich bezogen — An Geld. 18. fl. an Wein. 2. Eimer, an kernen. 2. Muth

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Nebst Gruß, und Hochachtung, Empfehle Mich Underthänigst Gehorsamstr Jacob Schmid Schulmstr zu Waltalingen Den 19.ten Febr: 1799.

Zitierempfehlung: