Oberhofen (Transkription Nr. 382)

Schulort: Oberhofen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 193-194v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Elgg
Agentschaft 1799: Turbenthal
Kirchgemeinde 1799: Turbenthal
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Turbenthal
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

15.02.1799

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Die Schule Zu Oberhofen

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

es ist ein dorff

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

es ist eine eigne gemeind

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der kirch gemeind Turbenthal
Wie auch. Zu der Agentschafft Turbenthal

I.1.d In welchem Distrikt?

Zu dem Distrikte Elg

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zu dem Kanton Zürich

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

es gehört Nichts dar zu als unser dorf Oberhofen

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

die Rebidier Schul wird gehalten in der Wochen ein Halben Tag
und Besuchen die Rebidier Schul 14. Knaben und Mächen 7
es sind altag Schüller Knaben. 13. und Mächen. 12.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

die Rebidier Schul wird gehalten in der Wochen ein Halben Tag
und Besuchen die Rebidier Schul 14. Knaben und Mächen 7
es sind altag Schüller Knaben. 13. und Mächen. 12.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

die Schulen sind in dem um kreis Entpfernt
die Schul zu Turbenthal eine Halb stund
die Schul zu Nübrunen auch eine Halb stund
die Schul auf dem Ramspärg auch eine Halbestund
die Schul auf dem Bühl auch eine Halb-stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

die Kinder werden zum Leßen und Schriben angehalten

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schulle Wird gehalten zur Winters Zeit 20 Wochen und den Sommer hin durch in der Wochen 1 Tag

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

da wird gelehrt das Nammen Büchlein. der Klein und Groß Catechismy und das Testament und das Waser Büchlein

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

und der Schul lehrer macht ihnen die Vor Zedel

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

und die schul duret täglich 6 stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Sey sind in der Schule Nicht in Klaßen in getheilt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Schul Meister ist Von Bürger Pfarrer im Turbenthal bestelt worden

III.11.b Wie heißt er?

Hans Conrad Müller zu Oberhofen und Alt. 50 Jahr

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Jch hab Kinder 4. Schul lehrer bin ich 5 Jahr

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jch hab mich alda auf gehalten bey einem güter gewerb

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem hab ich Kein Eigentlichen Ver Richtungen

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter besuchen die Schul. 46. Namlich Knaben 27 und Mädchen 7

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Zur Sommers Zeit Knaben 13. und Machen 12.
dise Schule ist gehalten worden Von Ano 1776 biß Ano 1794. als Nebet Schul. da haben die hoch geachte Herren Exammenatoren in Zürch ||[Seite 2] den 14. Merz 1794. uns eine Eigene und un veränderliche Schul zu gekent und bestetiget Worden

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schul Fund ist Keiner

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schul Gelt den gewönlichen Wochen schillig

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Wir Hauß Väter Müßen selbsten Für die Schulstuben besorgt sein

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Wir Hauß Väter Müßen selbsten Für die Schulstuben besorgt sein

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Ein Kommen des Schul Lehres ist Folgends 6 lb. auß Kirchen Gut und 10. lb. haben Wir Entpfangen Vom öberster Pfarrer und 10. lb. Von Ver Walter Heeß al Jahrlich bis da hin
Schul Gelt im Winter der wochen schilig und den Sommer hin durch Von Jedem Kind 4 ß.
Von zu samen gelegten gelt der hauß Väteren War zwey hundert und Fünfzig Gulde Entpfeing ich 10 fl. Zins dar Von

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Jch Muß eine an Merkung Machen Wegen unser Schul da uns die Herren Examinatoren eine einge und un Veränderliche Schul Zu gekent haben, So hat der Wohl Edle gebohrne Junker Von breiten landen Berg die ansprüche gemacht Mich den Schul Meister Zu bestetigen da hat er uns 1 Müt Kernen Zu der Schul Versprochen da er aber mit tod ab gegangen so hab ich dises Entberren müsen Wie auch Von der Schul Zu Nübrunen da doch die Herren Examinatioren uns Gütig zu ihnen gewisen sey sollen uns etwas in Güte mit Teilen Von ihrem Beträchlichen Schul einkommen, allein sey Haben uns ab gewisen, da haben die herren Examinatioren erkent daß uns die ansprüche Von der Schul Zu Nübrunen Keines wegs sollet Verüsert Werden, allein Mir sind in der besten Hofnung daß die Wertisten Bürger uns unter Stüzen werden zu dem heilsamen und Trost Vollen under Richt unserer Kinderen

Unterschrift

||[Seite 3] Von der Schull zu Oberhoofen, der Pfarr Turbenthall.
Schullmeister Hs: Conrad Müller Daselbst.
den 15ten Februar 1799.

Zitierempfehlung: