Illhart (Transkription Nr. 378)

Schulort: Illhart
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 249-251v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Weinfelden
Agentschaft 1799: Lipperswil
Kirchgemeinde 1799: Wigoltingen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft eines einzelnen weltlichen Gerichtsherrn)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Wigoltingen
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

20.02.1799

BEANTWORTUNGEN: ÜBER DEN ZUSTAND DER HIESIGEN SCHULE

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

NAME DES ORTS, Jst JLLHART, und ist ein Dorf, macht eine eigne Gemeinde aus, und bestehet aus 45 Haushaltungen:

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

A. Gehört zur Kirchengemeine Wigoldingen. b. Zur Agentschaft Lipperschweilen, c. Zum Distrikte Weinfelden, d. Zum CANTON THURGÄÜ

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Und hat also keinen weitern Schul bezirke, als unsre Burgerschaft und Gemeind alleine, jedoch komen von Lanpperschweilen etwann 6 Kinder Da es aber ihrem Eignen Freyen willen zu steht, sie in die Schule zu schiken wohin sie wollen. Dieser Ort ist einer halben Viertelstund entlegen, Und befinden sich 8 Häüser, die Dato 10 Haushaltungen aus machen.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Estl: A. Müllheim Ein halbe stund, b. Wigoldingen ein halbe stund, c. Enwang ein halbe stund, d. Waagerschweilen ein halbe stund, e. Raaperschweilen ein Viertel stund, F. Hattenhausen ein Viertel stund, Sind also starke halbe und Viertelstunden, in Gleicher weite entlegen;

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

A. Es wird in dieser Schule gelernt, den Zürichrischen Catechismum, b. das neüe Testament, c. den Psalter, Das Fäst Büchlein, e. Das Zeitung und Briefflesen ||[Seite 2] F Dieß Schul und Hausbüchlein, Von Felix Wasers, welches mit vielen schönen Gebätten. Geistliche Lieder, Psalmen, und andern lehrreichen Sprüche begriffen ist;
Das schreiben wird so Frühe, als es jedem Kinds Fahigkeit erlaubt, vorgenohmen Die erste vorschrift ist das A. b. c., die Zweite kurze Geistliche Sprüche, die Dritte vorschriften werden ihnen gemacht, aus dem Psalter, aus erlesne Psalmen, und Darbey nach andre schöne Sprüche,
Nach diesem werden sie zum auswendig schreiben angehalten, und werden ihnen. sonst unterschidliche Sprüche und lehren für und auf gegeben.
Nach diesem wird auch das Rechnen der Zifer Beygeführt.
Auch wird Nachtschule gehalten, zur underrichtung. und Üebung des lesens und singens der Psalmen Davids, Hierbey werden nach andre Geistliche gesänge und Lieder gelernt, und gesungen, und jeden Sontag in der Sing schule gleich also: (Vor oder nach dem Gottesdienst

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Diese Schule wird nur im Winter gehalten, und Zwahr 17 Wochen lang, die Nachtschule 13 Wochen, jede Woche 3 nächte, Die Schule Dauret täglich 6 stunde zu nacht 2 stund, Die Singschule am Sontag auch 2 stunde

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

A. Es wird in dieser Schule gelernt, den Zürichrischen Catechismum, b. das neüe Testament, c. den Psalter, Das Fäst Büchlein, e. Das Zeitung und Briefflesen ||[Seite 2] F Dieß Schul und Hausbüchlein, Von Felix Wasers, welches mit vielen schönen Gebätten. Geistliche Lieder, Psalmen, und andern lehrreichen Sprüche begriffen ist;
Das schreiben wird so Frühe, als es jedem Kinds Fahigkeit erlaubt, vorgenohmen Die erste vorschrift ist das A. b. c., die Zweite kurze Geistliche Sprüche, die Dritte vorschriften werden ihnen gemacht, aus dem Psalter, aus erlesne Psalmen, und Darbey nach andre schöne Sprüche,
Nach diesem werden sie zum auswendig schreiben angehalten, und werden ihnen. sonst unterschidliche Sprüche und lehren für und auf gegeben.
Nach diesem wird auch das Rechnen der Zifer Beygeführt.
Auch wird Nachtschule gehalten, zur underrichtung. und Üebung des lesens und singens der Psalmen Davids, Hierbey werden nach andre Geistliche gesänge und Lieder gelernt, und gesungen, und jeden Sontag in der Sing schule gleich also: (Vor oder nach dem Gottesdienst

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Diese Schule wird nur im Winter gehalten, und Zwahr 17 Wochen lang, die Nachtschule 13 Wochen, jede Woche 3 nächte, Die Schule Dauret täglich 6 stunde zu nacht 2 stund, Die Singschule am Sontag auch 2 stunde

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

JCH ALS SCHULLEHRER wurde 1793 durch Mehrheit der Hiesigen Bürgern und durch Bewilligung und Examination des Bürger Däcans von Wigoldingen bestellt,

III.11.b Wie heißt er?

Mein name war JOHANNES GEIGER. Bürger des Dorfs und Gemeind JLLHART,

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

Mein Alter war 28 Jahre, Und nach ohnverheürathet und habe also dieser Sauren und Mühe volen arbeit bey einer geringen Belohnung, durch Gottes hülfe und Beystand schon das Sechste Jahr, Treu, und mit allem Fleisse gedienet.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

||[Seite 3] Vorhero und bis hernach war mein Aufenthalt bey meinen lieben Eltern. und habe mich theils mit der Arbeit ihrer Güter, theils mit der Line weber Provession beschäftigt, Welches Sommerszeit nach meine Beschäftigung ist.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Diese Schule wird dermahlen von 40 Kindern besucht, sind in 2 Classen theilt. und sind der Knaben 22. und Mädchen 18. sind also zusammen 40 Kinder, sammt den 6 von Lampperschweilen.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

SCHULFOND und SCHUL-STIFTUNG, ist vorhanden etwann von 150. Gld. das verordnet worden von Gottselig verstorbnen mit Bürgern, als Freyewillige Gutthäter und Stiftern zu einer Freyschule Daselbst. Davon ich aber nach niemals nichts empfangen habe;

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Zu dieser Schule sind sonst gar keine einkünfte, nach Schul geldter eingeführt sonder müßte von jedem Bürger, so ihre Kinder mir in die Schule schikten den lohn zu beziehen haben; jede Woche von einem Drey Krz. Von jedem nachtschüler Deren 18 sie besuchen. A. 24 Kr. überhaupt, Darmit das Licht geldt, die Sontagschule mit begriffen ist:

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Nebst diesen mußte ich bey meinen eltern, und Drey gebrüdern die Schulstube in Eignen kösten anschaffen. Und unterhalten: Also war meine ganze Belohnung der Schule

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Zu dieser Schule sind sonst gar keine einkünfte, nach Schul geldter eingeführt sonder müßte von jedem Bürger, so ihre Kinder mir in die Schule schikten den lohn zu beziehen haben; jede Woche von einem Drey Krz. Von jedem nachtschüler Deren 18 sie besuchen. A. 24 Kr. überhaupt, Darmit das Licht geldt, die Sontagschule mit begriffen ist:

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Dieß sind also meine beantwortungen der Hiesigen Schule; Nebst diesem wolte, ich es mir weiters angelegen sein lassen, durch Gottes hülfe und beystand. meinem Beruff mit aller treü und fleisse zu warten, und an der lieben Jugend zu arbeiten. und als getreür Schullehrer zu Unterweisen, das sie gute und getreüe Bürger Der Gemeinde Gottes, und Helvetien werden ||[Seite 4] Jn dessen Befehle ich mich als guter, und getreüer, Freyheitsliebender Bürger, der Helvetischen REPUBLIK.

Unterschrift

Gruß und Freundschaft: Johannes Geiger: Schullehrer Jn. Jllhart. Den 20 sten Febroarios 1799
Jllhart.

Zitierempfehlung: