Istighofen (Transkription Nr. 361)

Schulort: Istighofen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 295-296v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Weinfelden
Agentschaft 1799: Mettlen
Kirchgemeinde 1799: Busslingen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft der Stadt St. Gallen)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Bürglen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Antwort über den Zustand der Schule in Jstigkoffen,

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Jstigkoffen,

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dörflein,

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

2. Dörflein gehören zusamen,

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Bußlingen, Agentschaft? Mettlen,

I.1.d In welchem Distrikt?

Weinfelden,

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Thurgäu

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Moos, 1/2, Viertel Stunde von da, hat 7. Häüsser,

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

7

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Bürglen, 1/4. Stunde nahe, aber die Thur darzwüschen, Buoweil, 1/2. Stund Mettlen, 3/4. Stund,

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Schreiben, und in der Nachtschule das Psalm oder Kirchen Gesang,

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Nur im Winter, etwan, 18. Wochen, weil der kleine zusamenschus, es nicht länger ertragen mag,

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Catechismus, Neü Testament, zum lesen, und zürcher, Catechismus, auswendig,

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Aus guten Liederen, wird denen die Linien zusamensezen könen, Vorschriften, aus Guten Liederen, und sprüchen Gegeben,

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Von Morgen, 8. bis, 11, und Nachmitag Von, 1. bis. 4, Uhr

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

bey so wenigen kan jedes sonst genug beobachtet werden,

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Haus väter, der, 2. Gemeinden,

III.11.b Wie heißt er?

Zacharias, Leüw,

III.11.c Wo ist er her?

Von, Bürglen,

III.11.d Wie alt?

47, Jahr,

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

eine Frau, ? und 3 Kinder,

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

hier ein Winter,

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jch war Vorher, 14, Winter, in Göttighoffen, Schulmstr, in der Pfarrey, Sulgen, wo Zeügniße, meines Verhaltens, Von dortigem Bürger, Pfarrer, u. der Gemeind zu vernehmen,

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jm Sommer, mus mein Brod mit dem Zimmer Handtwerk erwerben,

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

27,

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben,? 16 Töchteren,? 11,

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Ja

IV.13.b Wie stark ist er?

fl. 256,

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Aus Vermächtnusen, Von 27 Haushaltungen

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Er ist besonders Schulfond, und, fl. 2. jahrlich, Aus dem Armengut, Bußlingen,

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ja, Die Haus väter, deren Kinder die Schule besuchen legen zusammen, bis sie mit dem zins Vom Capital 17. bis 18. und auch schon, 20, Wochen lang Schule halten können

IV.15 Schulhaus.

Nein, Die Hausväter miethen eine Stube, und für jeden Winter, u. bezahlen den zins darab,

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Mein Einkomen ist wochentlich, 25, Bazen welche aus obigem bezahlt werden,
und für die Nachtschule, Wochentlich, 30, xr.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Die obigen Hauß Väter wünschten, das ihre Schule im Winter, möchte bey behalten werden, jn deme es, auf Mettlen, einen Unbequemen weg, über einen Hohen berg ist, und auf Bürglen, ein Starker Flus die Thur genant, das öfters die Jugend, Nachtheilig an ihrem Fleisse, wäre, im Sommer könnte es eher geschehen und auch ich, wünschte. willen ich schon, 15 Winter an der Lieben Jugend, zum besten der was in meinen Kräften Stehet gearbeitet, meine Übrige lebens Jahrer, in demselbigen, könnte zu bringen,

Unterschrift

Republikanischer, Gruß, u. Hochachtung, Zacharias, Leüw, Schulmstr

Zitierempfehlung: