Geerau (Transkription Nr. 357)

Schulort: Geerau
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 269
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Weinfelden
Agentschaft 1799: Wigoltingen
Kirchgemeinde 1799: Wigoltingen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft der Stadt Luzern)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Wigoltingen
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

ANTWORT. ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULLE AN DER THUR.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

DIE SCHULLE an der Thur ist versehen worden durch B. JOHANNES WÄBER in d. Gehrauw. Gehört zur Kirchen Gemeind Wigoldingen, u. AGENT daselbst: Und districkte Weinfelden, U. Kanton Gehörigen THURGÄÜ.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

DIE SCHULLE an der Thur ist versehen worden durch B. JOHANNES WÄBER in d. Gehrauw. Gehört zur Kirchen Gemeind Wigoldingen, u. AGENT daselbst: Und districkte Weinfelden, U. Kanton Gehörigen THURGÄÜ.

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die zugehörigen Örter, Erstlich GILLHOF: BONAUW. SCHÜRLJ: GEHRAUW: HÄÜSERN: U. TANGWANG: besteht in allem 40 CS. oder HÄÜSER.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Was in der Schulle gelehret wird, Erstlich das Nammenbüchlj: Lehrmeistr: Zeügnuß: wie auch Testament: Zeitigungen: u Brief.: U. so wird auch auch aus dem Schulbüchlj: u. GELLERT bey dennen Kinderen Außwendig gelehrt: U. Täglich von ihnen Gebäten werden.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulle ist bestimmt 14. Wochen Nammlich. v. Winterm. bis zum Merzen:

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Was in der Schulle gelehret wird, Erstlich das Nammenbüchlj: Lehrmeistr: Zeügnuß: wie auch Testament: Zeitigungen: u Brief.: U. so wird auch auch aus dem Schulbüchlj: u. GELLERT bey dennen Kinderen Außwendig gelehrt: U. Täglich von ihnen Gebäten werden.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Jst d. Schullmstr. erwehlt worden durch den Pf. decan. u. den Bürgeren d. Gemeind.

III.11.b Wie heißt er?

Jst d. Schul-meistr. Johannes Wäber in d. Gehrauw 64 Jahr alt. da es aber der Sohn schon von 1788. bis 1799 versehen hat, aus begehren des Pf. decan. u. den Bürgeren d. Gemeind. So ist die Schulle von Johannes Wäber. u. dem Sohn Hß. Jacob Wäber in d. Gehrauw: die Schulle von uns beyden versehen worden 36 Jahr.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

Jst d. Schul-meistr. Johannes Wäber in d. Gehrauw 64 Jahr alt. da es aber der Sohn schon von 1788. bis 1799 versehen hat, aus begehren des Pf. decan. u. den Bürgeren d. Gemeind. So ist die Schulle von Johannes Wäber. u. dem Sohn Hß. Jacob Wäber in d. Gehrauw: die Schulle von uns beyden versehen worden 36 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vor u. Nach dem Schul-dienst einen Wäber u. Tagelöhner bis auf den Heütigen Tag.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die Schulle besteht darinn von 30 Kinderen; daß derselben ungefährt 18 Söhne u. 12 Töchteren bestehe.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Der Schul-fond besteht darinn: das d. Pf. decan u. die vorgesezten d. Gemeind von Hauß zu Hauß gegangen: U. jeden Hauß vatter ersucht, Was er hierzu beysteüren werde.
So ist an zusammen Gelegtem Gelt. das die Schulle könne 14 wochen gehalten werden d. lohn 17 fl.
U. von d. Repedier. Schul. Alle Sonntag: durch das ganze Jahr. 2 fl. 36 xr.
Die Haubt Summa betragt sich in allem fl. 550. 52 xr.
Was aber die Nacht-Schul anbetrift, Muß d. lohn von den Nacht-Schülleren Gegeben werden, von einem jeden 3 bazen u. d. Schulmeistr. muße die liechter anschaffen u. sind an d. zahl ungefehrt 14.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Der Schul-fond besteht darinn: das d. Pf. decan u. die vorgesezten d. Gemeind von Hauß zu Hauß gegangen: U. jeden Hauß vatter ersucht, Was er hierzu beysteüren werde.
So ist an zusammen Gelegtem Gelt. das die Schulle könne 14 wochen gehalten werden d. lohn 17 fl.
U. von d. Repedier. Schul. Alle Sonntag: durch das ganze Jahr. 2 fl. 36 xr.
Die Haubt Summa betragt sich in allem fl. 550. 52 xr.
Was aber die Nacht-Schul anbetrift, Muß d. lohn von den Nacht-Schülleren Gegeben werden, von einem jeden 3 bazen u. d. Schulmeistr. muße die liechter anschaffen u. sind an d. zahl ungefehrt 14.

IV.15 Schulhaus.

Was das Schul-hauß anbetrift, Müße der Schulmstr. darfür sorgen, u. dasselbige in ehrenhalten.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

JACOB WÄBER jn d. Gehrauw.

Zitierempfehlung: