Birwinken (Transkription Nr. 350)

Schulort: Birwinken
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 259-260v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Weinfelden
Agentschaft 1799: Birwinken
Kirchgemeinde 1799: Birwinken
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft der Stadt Zürich)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Birwinken
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Birwinken (Niedere Schule, reformiert)

20.02.1799

FRAGEN über den Zustand der Schulen AN JEDEM ORTE.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Es heißt Birrwinken?

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorf?

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigne Gemeind? Vor sich selber?

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Ein Vilial? Und Agent Birrwinken

I.1.d In welchem Distrikt?

Weinfelden?

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Thurgaü?

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Langrikenbach, Jllighausen, Gralzhausen, Gondertshausen, Leinbach, Andwill, Happerschweil,

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Stehen in ein ander eine halbe Stunde weit, Eine von der ander.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Schreiben, Lesen, Singen, Rechnen?

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nur im Winter. 20. Wochen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Vom Namen Büchly, bis zu End des Test. auch gesang u. Lieder Bücher, wie auch Zeitung und Briefe.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Jn Canzley, u. Korent Geschriebenne Sprüche, und Briefe?

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

6. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn Drey Klaßen?

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Die Gemeind. mit Acort.

III.11.b Wie heißt er?

Sebastian Keller.

III.11.c Wo ist er her?

Von Matweil?

III.11.d Wie alt?

42. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein Frau, und Zwey Kinder?

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

11. Jahr?

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

jn einer Entfehrnten Schule?
der vorige Beruf war Weben?

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

keine?

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

40. Kinder? 24. Knaben und 16. Mächten?

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Von der Gemeind?

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.

keins. Veränderlich, alle Jahr um den Zins, die Gemeind sorget darfür?

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

keins. Veränderlich, alle Jahr um den Zins, die Gemeind sorget darfür?

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Die Haus-Vätter bezahlen den Schullerer, nach Alter gewohnheit?

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 3] Es wäre zu wünschen, das in den Drey Gemeinden, Birrwinken, Matweil, und Clarsreüty, nur zu einer Schul bestimt wurden. Weil sie zusammen nur eine Urversamlung aus machen, und würklich unter einer Agentschaft gehören mit vorbehalt Haubtort Birrwinken, jn dem jedes Ort nicht einmahl ein Viertel, Stund von dem andern liegt, auch möcht dann ein Eignes Schul-haus darzu gewidmet werden, und auch das ganze Jahr Schul gehalten werden, außert dem Haubt ort ist in den Zwey übrigen nicht alle Jahr eine Schul, das macht eben die unvermögenheit, Es giebt Elteren die ihre Kinder das ganze Jahr niemahls in die Schule schicken? Jch erwarte eine Erfreüliche Antwort?

Unterschrift

Daß ist allso was ich in diesen mir hergebrachten fragen zu beantworten finde?
Matweil den 20 ten Febr. 1799.
Sebastian Keller. Der mahliger Schullehrer E. E.sammen Gemeind Birrwinken

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