Hünikon (Transkription Nr. 344)

Schulort: Hünikon
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 77-78
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Andelfingen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Neftenbach
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Neftenbach
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Hünikon (Niedere Schule, reformiert)

23.02.1799

Antwort Uber den Zustand der Schulen, Jn der Gemeind Hüniken

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Hüniken. ist eine Sommer und Winter Schul

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Klein dorff

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ist eine eigne Gemeind

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört Zu der Kirch Gemeind. Neftenbach

I.1.d In welchem Distrikt?

Districkt Andelfingen

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

{in} Canton Zurich

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jn dem Schul Ort befinden sich. 26. Häüser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

A. ein Halbstund von Neftenbach
B. Ein Viertelstund von Esch.
C. Ein Vrtlstund von Henggart
D. Ein 1/2 stund von Humliken
E. Ein 1/2 Stund von Dorf.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird Gelehrnet, Schreiben, Lesen, u: Buchstabieren

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul wird im Winter, und im Somer gehalten Jm Somer aber nur Dienstag und Samstag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind Nammenbüchli. Lehl Mstr, Zeügnußen Psalmenbuch, u: Testament, wie auch Brief und Predigen

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschrifften sind in Quart u: Halb Quart eingetheilt

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Jm Winter des Tags. 6. Stund, und im Somer. 5. Stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind ihn Klassen eingetheilt. 4. Jm Namenbüchli, 2. Jm Lehrmeister, Psalmenbuch und Testament und Geschribens Gelesen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Er ist Von den Ehmaligen Examinatoren eingesetz

III.11.b Wie heißt er?

Er Heißt Hs: Jacob. Waser

III.11.c Wo ist er her?

Er ist von Hüniken

III.11.d Wie alt?

||[Seite 2] Weiters.
Er ist. 34 Jahr Alt

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er Hat eine Familien

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Er ist Schon 4. Jahr Schul Meister

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Hat einen Beruf von Bauren Geschäften ein wenig Halt sich vorher bey Hauß auf

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er Hat nebet seinem Lehr Amt, Noch die Vorigen Geschäffte

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Es Besuchen die Schulen
Jm Winter? 27. Kinder. 17. Knaben 10. Töchteren

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Somer. 16. Kinder. 10 Knaben 6. Töchteren

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Dergleichen ist nichts Vorhanden

IV.13.b Wie stark ist er?

Etwas auß dem Kirchen Gut Neftenbach

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

a. Etwas Von der Gemeind Hüniken
b. Von jedem kind Von Hüniken ein a. 1. Wochen. 1. ß.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schulhauß ist des Schul Mstrs. Eigentheim
Es ist nach etwas Zu Verbesseren

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Er erhält weiters kein Haußzins

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Er muß selbst darfür sorgen ohne beylagen

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. An Gelt. 6. lb: Von unserer Gemeind
b. Von der Kirchen Gemeind Gut. Neftenbach. 2. lb.
C. An Geträid. 4. Mt Kernen
D. Von Disen Fragen allen wo nicht Geschriben sind ist nichts Vorhanden

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

a. An Gelt. 6. lb: Von unserer Gemeind
b. Von der Kirchen Gemeind Gut. Neftenbach. 2. lb.
C. An Geträid. 4. Mt Kernen
D. Von Disen Fragen allen wo nicht Geschriben sind ist nichts Vorhanden

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Den 23.ten Hornung 1799.
Bescheint Hs: Jacob Waser
Schulmeister zu Hüniken

Zitierempfehlung: