Seuzach (Transkription Nr. 340)

Schulort: Seuzach
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 100-101v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Andelfingen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Seuzach
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Seuzach
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

18.02.1799

ANTWORT, ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULE ZU SEÜTZACH.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

SEÜTZACH ist ein Kirchdorf, hat eine eigene SCHULE, im DISTRICT ANDELFINGEN, im CANTON ZÜRICH.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

SEÜTZACH ist ein Kirchdorf, hat eine eigene SCHULE, im DISTRICT ANDELFINGEN, im CANTON ZÜRICH.

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Frag 2. und 3. fallen hier ganz hinweg.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

DIE SCHULE der beyden Höfen ober u. under Ohringen ist eine kleine Viertl: Stund von Seüzach entfernt, und daselbst Kirchgenößig. DIE SCHULE des dörflein REÜTLINGEN ist eine Viertelstund, und die SCHULE des dörflein STADEL anderhalbe Viertelstund von SEÜZACH, beyde dörflein sind Kirchgenößig zu OBERWINTERTHUR. Die SCHULE des dörflein RUTSCHWEIL ist ein kleinehalbestund von Seützach entfernt, deßgleichen die SCHULE des dorfs HETTLINGEN.
DIE SCHULEN zu Wisendangen, Dynhard, Eschlikon, Neftenbach, Wülflingen, Veltheim und Oberwinterthur. sind eine Stund von Seützach entfernt.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird in der SCHULE zu Seüzach gelehrt, Buchstabieren, Lesen, Schreyben, Singen, und Rechnen. Außwendig, eine Auswahl schöner Gebätter, Lieder und Psalmen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Sommer und Winter wird Schul gehalten. Die WinterSchul nimmt ihren Anfang den 11ten Novembr: und dauert bis in die Mitte des Merz. Jm Sommer wird 18 Wochen Schulgehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

SCHULBÜCHER sind eingeführt. des FELIX WASERS, PFR: ZU BISCHOFZELL, Schul und Hauß Büchlein. Historien, und nüzliche Lese Bücher.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

DIE Vorschriften sind bißhero von dem Schullehrer gemacht worden. ohnentgeldlich.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul nimmt ihren Anfang im Winter Morgens um 8 Uhr. und endet um 11. Uhr. Nachmittag um 1 Uhr, endet um 3 Uhr 4. Sommerszeit Morgen um 7 Uhr, endet um 10 Uhr, Mittag um 1 Uhr, endet 3. U.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

DIE Kinder sind in Classen Eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

DER SCHULLEHRER ist von denen Examinatoren beyder Ständen in ZÜRICH gewehlt worden.

III.11.b Wie heißt er?

und ist dermalen JACOB HASLER von Seüzach.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

seines Alters 45, Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

hat keine Kinder mehr, sonder nur ein FRAU.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jst schon 27, Jahr SCHULLEHRER,

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

||[Seite 2] vorher hatte er bey seinen Elteren gelebt, und auf den Güteren Gearbeitet.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jst dermalen auch noch DISTRICTS RICHTER.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die Zahl der Kinder so die Winter Schul besuchen ist 65 Kinder. Der Sommer Schul aber nur 35 Kinder. wovon die helfte Knaben, und die helfte Töchteren waren. Repetier Schüler sind an der Zahl 30. Kinder
DER SCHULLEHRER hat von etlichen her Ortschaften har frömde Kinder Sommer und Winters-Zeit. diese sind aber nicht mit Gerechnet.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Die Zahl der Kinder so die Winter Schul besuchen ist 65 Kinder.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Der Sommer Schul aber nur 35 Kinder. wovon die helfte Knaben, und die helfte Töchteren waren.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

DIE SCHULE zu Seüzach hat kein Schulfond, als von einem Vermächtniß so JOH: JACOB HEGNER sel: Pfr zu Seüzach dem Schullehrer geordnet oder von seinen eigenen Mitlen Vermacht hat, besteht in Einhundert Gulden wovon der Schullehrer Jährlich den Zinß erhält.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schul Gelder sind keine.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Die Gemeind Seüzach hat kein eigen Schulhauß, der Schullehrer hat die Schul in seinem eignen Hauß. hats bißher im Bauwesen in seinen eigenen Kösten gänzlich unterhalten ohnentgeldlich, hat niemahls ein Hauß Zinß darfür bekommen. welches ihm oft schwer vorkam

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

DAS GANZE EINKOMMEN DES SCHULLEHRERS THUT
Für 65. Winter Schüler in 18 Wochen, für 1 Schüler Wochentlich 1 ß. 29 fl. 10 ß.
Für 35, Sommer Schüler in 18 Wochen. für 1 Schüler Wochentlich 1 ß. 15 fl. 30 ß.
für die Sommer ? Schul auß dem Gemeindguth Jährlich 9 fl.
Für die Repetier Schul, auß dem Kirchen Gmeind u Armenguth 6 fl.
Von obigem Vermächtniß Jährlich Zinß 4 fl.
AN GELT fl. 64
AN KERNEN
Von dem Kirchenguth zu Seüzach wird bezalt nach dem Kernen Schlag 1 Müt 2 Viertel
Auß dem Spittal Amt in Winterthur als ein Geschenk oder Güttigkeit, in Natur 1 Müt
SUMMA AN KERNEN 2, Müt. 2 Viertl. Winterthurer Mäß
AN HOLZ, von der Gemeind Jährlich 2, biß 3 Fuder.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

DAS GANZE EINKOMMEN DES SCHULLEHRERS THUT
Für 65. Winter Schüler in 18 Wochen, für 1 Schüler Wochentlich 1 ß. 29 fl. 10 ß.
Für 35, Sommer Schüler in 18 Wochen. für 1 Schüler Wochentlich 1 ß. 15 fl. 30 ß.
für die Sommer ? Schul auß dem Gemeindguth Jährlich 9 fl.
Für die Repetier Schul, auß dem Kirchen Gmeind u Armenguth 6 fl.
Von obigem Vermächtniß Jährlich Zinß 4 fl.
AN GELT fl. 64
AN KERNEN
Von dem Kirchenguth zu Seüzach wird bezalt nach dem Kernen Schlag 1 Müt 2 Viertel
Auß dem Spittal Amt in Winterthur als ein Geschenk oder Güttigkeit, in Natur 1 Müt
SUMMA AN KERNEN 2, Müt. 2 Viertl. Winterthurer Mäß
AN HOLZ, von der Gemeind Jährlich 2, biß 3 Fuder.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

DAS GANZE EINKOMMEN DES SCHULLEHRERS THUT
Für 65. Winter Schüler in 18 Wochen, für 1 Schüler Wochentlich 1 ß. 29 fl. 10 ß.
Für 35, Sommer Schüler in 18 Wochen. für 1 Schüler Wochentlich 1 ß. 15 fl. 30 ß.
für die Sommer ? Schul auß dem Gemeindguth Jährlich 9 fl.
Für die Repetier Schul, auß dem Kirchen Gmeind u Armenguth 6 fl.
Von obigem Vermächtniß Jährlich Zinß 4 fl.
AN GELT fl. 64
AN KERNEN
Von dem Kirchenguth zu Seüzach wird bezalt nach dem Kernen Schlag 1 Müt 2 Viertel
Auß dem Spittal Amt in Winterthur als ein Geschenk oder Güttigkeit, in Natur 1 Müt
SUMMA AN KERNEN 2, Müt. 2 Viertl. Winterthurer Mäß
AN HOLZ, von der Gemeind Jährlich 2, biß 3 Fuder.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung. der Schullehrer ist auch zu gleich Vorsinger in der Kirche, Zur Winters Zeit hält er 2. Haubt Nachtschulen. Wochentlich. und giebt Nebenstunden. Alle SONNTAG hält er eine Stund Schul für die halbgewachsnen Knaben und Töcheten, Zur Sommer u Winterszeit. zwischen der Morgen Predig und der Kinderlehr.

Unterschrift

Den 18ten Februarius 1799. JACOB HASLER SCHULLEHRER U. DISTRICTS RICHTER zu SEÜZACH.

Zitierempfehlung: