Hermatswil (Transkription Nr. 317)

Schulort: Hermatswil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 273-274v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Fehraltorf
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Pfäffikon (ZH)
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Pfäffikon
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

Fragen Über den Zustand der Schullen an jedem Orte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Hermmatschweill.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigene Gemeine

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Kirchen Gemein Pfeffikon.

I.1.d In welchem Distrikt?

Fehr Altdorf.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Züricher Canton.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

35. Wohnstuben. innerthalb des Umkreißes des Nächsten. 4. Wohnstuben.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Raffenspüell.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

1/2 Viertl Stund.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

2. Knaben.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Schalchen Pfahr Willberg. 1/4 Stund Gündysauw der Pfahrr Russikon. stark 1/4 Stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Lesen, Schreiben; Auswendig Den CATECHISMUS. Gebethe, Psalmen, Lieder.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

20. Wochen. von Martini bis Ends des Mertzmonats. im Sommer 2 Halbe Tag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die Gewöhnlichen Nammenbüchli CATECHISMUS, Zeügnus buch. Psalmen, Testament
Darneben Biblische Geschichte für die Kleinen Kinder Erster Religions. Unterricht. Gebethe für die Jugend. Auserlesene Geistliche Lieder für die Land Schulen. Grundsäze, der Christlichen Religion. Und Sitenlehrende Erzehlungen. Das Neüe Gesang buch. Einzelne Stüke aus dem gesangbuch.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

5. bis 6. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

in 3 Haupt Claßen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Der Examinator Convent Zu Zürich. Der jetzige Schulmeister wurde nach vorhergegangem Examen im ObristPfahrr Haus. Anno 1776 bestellt.

III.11.b Wie heißt er?

Hs. Jacob Frey

III.11.c Wo ist er her?

Zu Hermmatschweill.

III.11.d Wie alt?

Gebohren 1758.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Und ich Habe 5 Söhne. 3 töchteren

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Drey und zwantzig Jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Allzeit von jugend an daheim bey der Schule

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Der Haußhaltung vorstehen. Um gute Erziehung, und mit derselben Arbeiten Namlich spinnen, und dergleichen, Und die wenigen Güter bearbeiten zum Unterhalt Der Haußhaltung. u.s.w.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 14. Mädchen 12.
in der Repetier Schule, welche von denjenigen. Knaben und Kinder, welche der Schule entlaßen Wochentlich ein Halben tag besucht Knaben 7. Mädchen. 12.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Hiervon nichts vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 4] Wird von den Eltern bezahlt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Hier ist keine Schulstube

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Die Schull wird in des Schulmeister Wohn Stubi gehalten;

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Darfür hat ich Die Gemeine bis auf Letzten Winter 10 lb. bezahlt;

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

nun aber um etwas den Schullohn vermehrt. u. bezieht von jedem Schüller Wochentlich 2. ß. von jedem Repetier Schüller. 8. ß. von der Sing schulle von jedem. 5. ß. Weiters beziehe ich am Gelt. 11 fl. 20. ß. An Kernnen. 1. Müt. 1 Vrtl. An Haber Auch. 1. Müt. 1 Vrtl.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Bemeldter Kernnen u. Haber bisanhin aus dem abgeschaften Zehnden.

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

10. lb. aus dem Schul-Fonds in Zürich

IV.16.B.d Gemeindekassen?

Keine vorhanden

IV.16.B.e Kirchengütern?

Keine vorhanden.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Dergleichen nichts vorhanden.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Aus dem Sekli gut. 2 fl. 20. ß. an obbemelte. 11 fl. 20 ß. Und

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

4. fl. an obbelmeldte Suma.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: