Rüschlikon (Transkription Nr. 31)

Schulort: Rüschlikon
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 17-18v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Horgen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Rüschlikon
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Rüschlikon
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

14.02.1799

FRAGEN über den Zustand der Schulen an jedem Orte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Rüschlikon, am Zürichsee.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Rüschlikon.

I.1.d In welchem Distrikt?

Horgen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

1/4. Stund, im durchschnitt.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Marchbach: Böndler: Rüti: Moos: Ober- und Unterdorf.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Die 4. erstbemeldten Ort oder Höfe, Ca. 1/4. Stund.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Überhaubt befinden sich:
Repetierschüler Knaben: 50.
Repetierschüler Töchtern: 52.

Alltagschüler.
Von 65. bis auf 78.
Summa 180.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Keine sogenannten Nebenschulen.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Sylabieren, Lesen, Schreiben, bis zum Copieren aus guten Schriften, und Diktieren; auch in Nebenstunden die Rechen u. Singkunst, mit oder ohne Musikalische Jnstrumente, nebst andern nuzlichen Sachen mehr.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Das ganze Jahr; Ernd und Herbstferien ausgenohmen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Lehrmeister, Zeügnuß, neüe Testament, Osterwalds Summarien das sogenannte Waserbuch, und das neüe Gesangbuch.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Werde von dem Schullehrer selbst gemacht.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

vier Stunden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja, in 3. Klassen: 1. Anfänger. 2. Buchstabier. 3. Lese und Schreibschüler. Jede Klaß hat besondere Tische. Bey dem Buchstabier und Sylabier Unterricht, werden der 2. u. 3. Klaß, und nachher auch der Leseklaß die gleichen Bücher und Lecti= onen zum selbst sagen, und Nachschauen vorgelegt. — Die Schreibtische sind Pultförmig eingericht. Die Dintengefäße sind in derselben Oberfläche eingeborrt. Der Schullehrer giebt die Dinte, Federn und Bleystift selbst, und bezieht jährlich von jedem Schreibschüler 3. bis 4. ß. dafür.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Das Examinater Collegium Geist und weltlichen Stands in Zurich, durch ein besonderes Examen.

III.11.b Wie heißt er?

Hs. Jacob Orell.

III.11.c Wo ist er her?

von Rüschlikon.

III.11.d Wie alt?

57. Jahre.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein verheüratheter Sohn, und 3. Töchtern.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

10. Jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zu Rüschlikon.
Hauslehrer, und Canzley Substitut.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Vorher mehr, dato weniger Canzleygeschäfte, jedoch ohne Abbruch am Schulunterricht.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

ohngefahr so viel als oben gemeldt.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Etwas weniger.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Jst nichts dergleichen vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Keins dergleichen.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst kein Schulhaus.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Eine Schulstube in dem Gemeindhaus. Jst Anno 1790. ohne Wohnung des Schullehrers erbauen worden, und wird von der Gemeine im baulichen Stande erhalten.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld? — Ja.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Von der Gemeine, als: Jährlich 40. fl. pr. Scheitergeld; 12. fl. Vom Kirchegut: 10. fl.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Den 14ten Hornung 1799. von Hr. Jacob Orell, Schullehrer in Rüschlikon.

Zitierempfehlung: