Uerikon (Transkription Nr. 303)

Schulort: Uerikon
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 76-77v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Meilen
Agentschaft 1799: Stäfa
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Stäfa
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Uerikon (Niedere Schule, reformiert)

18.02.1799

ÜBER LOKALVERHÄLTNISSE VERHÄLTNISSE DER SCHULE ÜRIKON IN in der Agentschaft Stäfa, Distrikt Meilen Kanton Zürich.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 3] ANMERKUNG.
Jch mag mich in den Benachbahrten gegenden hinwenden wo ich will, so sehe, und finde ich keine Leüthe, als wie die Schulgenoßen von Urikon, die so {viel} an Schulgelt müsen bezahlen wie sie, wenn ein Armmer Mann, drey bis vier Kinder hat, in die Schule zuschiken, so mus es ihme schwer fallen, von jedem Kind ungefähr, 2 fl. 23 ß. a. Schulgelt, und Hauszins zu bezahlen alljährlich, wie er jezt dato folget. Wenn auch ein Schulmstr neben der Schule, nicht eine Arbeit hätte, sonderheitlich Sommerszeit, die ihm mehrers für seine Haushaltung versprechen würde, so könte er sich nicht ernähren, sonderheitlich wenn, wie bisdahin der Schulmster zimmlich weit von der Schulle entfernt ist.

Unterschrift

ÜRIKON DEN 18TEN FEBR: SCHULMSTR. Jacob Walder. 1799.

Fliesstextantworten
Lokal

1tes. Ürikon ist ein kleines Dörflein und enthält an ganzen nicht mehr als 38 Haus Vätter, und hält eine Schule auf eigenen Umkosten.
2tes. Jn diesem Schulbezirk ist nur ein Haus von dem Mitelpunkt 1/4. Stund entfernt, die übrigen Häüser sind alle nahe um den Mittelpunkt. Dismahlen bewohnt dies entfernte Haus eine ledige Persohn, so daß von dorther bey 6. Jahren kein Kind zu erwarten ist, daß die Schule besuchen konte.
3tes. Die zu dieser Schule gehörigen Häüser nenen sich, Brünishausen, Fangen, Gsteig, und ein Haus von Schirmensee. Aus diesen benenten Häüseren gehen alltäglich 5 Kinder in die Schule.
4tes. Die benenung der benachbahrten Schulen, auf eine Stunde im umkreise, sind folgende. Die Haubtschule bey der Kirchen zu Stäfa, und die Haubtschule bey der Kirchen Hombrechtikon, jede derselben ist für Kinder eine Stunde entlegen.

Unterricht

5tes. Der ersten Klaße werden die anfangs gründe, zum Buchstabieren, und Sillabieren gegeben, die zweyte Klaße lernt den Catechismus lesen und ußwendig, eine dritte Klaße lernt den Psalter Davids lesen, eine Vierte Klaße lernt das neüe Testament lesen, geschribenes, zeitungen, alte getrukte Schriften, singen, Schreiben nach den Vorschriften des Schulmeisters.
||[Seite 2] 6tes. Die Schule wird Sommer und Winter gehalten, Sommerszeit wochentlich zwey tage, Winterszeit alltäglich, jeden Tag 6 Stund, Somer und Winter. Die Sommer Schule Daurt 24 Wochen, und die Winterschule 19 Wochen.

Personal

7tes. Der Schulmstr ist von den Schulgenoßen angenomen worden den 14ten May 1798. und den 30ten Jenner 1799. Von den, Bürgren, Distrikts Jnspektor, Pfarrer, und Agent hiesiger Gemeind Stäfa, fürs Examen berufen worden. Und den 14.ten Febr. von dem Erziehungs Rath, für die Schule Ürikon als Schulmstr ernent und bestätiget
Schulmstrs namm und geschlecht, Jacob Walder von Hombrechtikon, ist 37 jahr alt, hat ein Weib und 4 Kinder sein beruf ware vorher Güterarbeit, ist jezt nach dieselbe neben der Schule. Jn dieser Schule befinden sich im Sommer wie im Winter 26 Kinder 10 Knaben, und 16 Mädchen.

Oekonomie

8tes Diese Schule hat keinen Fond, keine einkünfte, kein Schulhaus, gar nichts dergleichen.
9tes. Schulgelt ist eins eingeführt. Die sämtlichen Schulgenoßen welche Kinder in die Schule schiken, bezahlen dem Schulmstr über den Winter Wochentlich 1 fl. 30. ß. Und über den Sommer Wochentlich, 1 fl.
10tes. Auch müsen die Vorstehere dieser Schulgemd, eine Stuben von einem Particular miethen, dan mus für jedes Kind über den Winter 10 ß. Und über den Sommer 5 ß. bezahlt werden, als Hauszins.

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