Ülikon (Transkription Nr. 302)

Schulort: Ülikon
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 78-79v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Meilen
Agentschaft 1799: Stäfa
Kirchgemeinde 1799: Stäfa
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Stäfa
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Ülikon (Niedere Schule, reformiert)

16.02.1799

Beantwortung der vom Bürger Minister der Künsten und Wißenschaften geforderten Fragen:

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Üliken.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist keine eigne Gemeine, es gehört zu der Gemeine Stäfa.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Kirchengemeine, und Agentschaft, Stäfa.

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt Meilen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises, einer Viertelstund liegen alle Haüser. Suma: 64.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Üliken, Ort selbst. kommen 21. Kinder.
Muzmalen, entfernt 1/4. Stund kommen 4. Kinder.
Püntacher, entfernt 1/4. Stund kommen 12. Kinder.
Pauertacher, entfernt 1/8. Stund kommen 6. Kinder
Geißen, entfernt 1/8. Stund kommen 3. Kinder.
Reyn, entfernt 1/8. Stund kommen 24. Kinder.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Zur Schulen bey der Kirche Stäfa. Entfernung 1/2 Stund
Eine zu Hombrechtiken, Entfernung 3/4 Stund
Eine zu Oetweil, Entfernung 1/2 Stund
Eine zu Menedorf, Entfernung 1/2 Stund

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt: Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird Sommer und Winter gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schülbücher, sind meistens Waserische, und etwelche Steinmüllerische eingeführt.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Die Vorschriften werden von den Kindern, nach Größe oder Kleine, nachdem eins Schreiben kann bezahlt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vormittag wird die Schule von 8 bis 11 Uhr, und Nachmittag von 1 bis 3 Uhr gehalten.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Klaßen sind keine.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bestellt vom ehmaligen Examminator Konvent, in Zürich durch Exammen.

III.11.b Wie heißt er?

Tauf und Geschlechtname, Hs. Jakob Dändliker.

III.11.c Wo ist er her?

Geburthsort, Stäfa.

III.11.d Wie alt?

Alt, 18 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Familie, Mutter, ein Brüder, und eine Schwester.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Schullehrer, hier 2 Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher 1 1/2 Jahr Schullehrer zu Üriken.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben der Schule noch Privatunterricht.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Diesen Winter besuchen die Schule 30 bis 40 Kinder, nemlich etwa: 16 Knaben, und 24 Mädchen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Lezten Sommer nie in viel größerer Anzahl.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist dergleichen vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?

300 fl. Kapital, und 25 lb.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Es kommen beyde von Vermächtnißen.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Sie sind mit nichts vereiniget.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Wochentlich von einem Kind ein halb Bazen.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jn mittelmäßigem Zustand.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist ein neben andern Haushaltungen eingebautes Haus

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Das Schulhaus wird von den Schulangehörigen unterhalten

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

||[Seite 3] Schulgeldern, wie oben unterm Tittel 14 bemerkt von jedem Kind, daß die Schule besucht wöchentlich ein halb Bazen.

IV.16.B.c Stiftungen?

Stiftungen, keine.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

Gemeinds kaßen, keine.

IV.16.B.e Kirchengütern?

Aus dem Kirchen {armmen}gut, das Schulgeld, für Kinder unvermögender Eltern.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Zusammen gelegte Gelder der Hausväter, sind keine.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

liegende Gründe, ein kleines Vierling Reben, und ein kleines Gärtlein.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Capitalien, 12 fl. Zins, von dem obemeldten 300 fl. Capital, Und 25. lb. welches ein Schullehrer, ohne Zins bekommt.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

den 16ten Febr. 1799.
Hs. Jakob Dändliker.

Zitierempfehlung: