Ober-Langenhard (Transkription Nr. 284)

Schulort: Ober-Langenhard
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, zwischen fol. 186v-187
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Elgg
Agentschaft 1799: Zell
Kirchgemeinde 1799: Zell
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Zell
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Ober-Langenhard (Niedere Schule, reformiert)

16.02.1799

Beantwortung;
der Schul-Fragen: von Caspar Winckler, Schullehrer; in Oberlangenhart: der Kirch-Gemeind Zäll.
1799.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

||[Seite 2] Oberlangenhart.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigne Gemeind

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Kirchgemeind Zäll, und zu derselben Agentschaft.

I.1.d In welchem Distrikt?

Elgg.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zürich

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Ein halb Viertelstund von der Schul ab sind 8 Häuser, und halbenStund 5. Häuser. Und im Schulorth 21. Häu

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Oberlangenhart, Unterlangenhart, und Garten. ?

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Oberlangenhart das Schulorth Unterlangenhart, ein 1/2. Viertelstund und Garten eine halbestund entfernt

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

||[Seite 3] Oberlangenhart 48. Kinder
Unterlangenhart 11. Kinder
Garten 12. Kinder

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Zell, Ryken, Schlat, und Nußberg

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Allwegen eine halbe Stund

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen, Schreiben, Auswendig Lehrnen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Winter, und Sommer: Jm Winter von Martini, bis ausgang des MerzMonats. Und im Sommer 2. Tag in der Wochen, ausgenommen Ernd und Herbst.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

a b c. Büchli, Klein u: grossen Catechismuß, Zeugnußen, Psalmen, Testament Buch, und das Waserbüchli

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 4] Theils Schreibt der Schulmstr selbsten vor, Theils beschickt er Sie von Zürich.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Jm Winter 6: Jm Sommer nur 5. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja! nach oben angezeigten Schulbüchern.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Herren Examinatoren in Zürich auf eins mit ihm vorgenommenes Examen.

III.11.b Wie heißt er?

Caspar Winkler.

III.11.c Wo ist er her?

Von Oberlangenhart.

III.11.d Wie alt?

48. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Zwey Kinder; und sind erwachsen.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

26. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Daheim, und war ein Leinwat Wäber.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Agent.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 5] 71. Kinder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

42. Knaben, und 29. Mädchen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

22. Knaben; und 13 Mädchen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Eine Stiftung.

IV.13.b Wie stark ist er?

100. Gulden

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Von einer Vermächnuß her, welche Herr, Hs: Jacob Meyer Selig, in Zürich an unsere Schul vermacht hat.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Mit dem Kirchengut.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 6] Jeder Haus-Vater giebt von einem Kind in der Wochen das die Schul besucht einen Schilling: und 5. fl. Baares Gelt für die Sommerschul. NB:

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist kein Schulhaus: der Schulmstr: muß die Schule, in seinem eignen Haus haben; und hat keinen Zinß darfür, gar nichts.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen des Schullehrers ist zwey Mütt Kernen; und zwey Mütt Haber. 4. Gulden Zinß von oben angedeutetem Vermächnuß. 20. ß.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Neujahrgelt. Dieses hat der Schullehrer jederzeit von dem Gut der Kirchen Zäll alljährlich bezogen
Sihe NB. allzusamen zahlen nur 5. fl.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

||[Seite 7] Wie bey Numero: 13. angezeigt worden

IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

Wie oben zu sehen bey Numero: 16.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Wie bey Numero: 14. zusehen ist

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Wann dann das einkommen des Schullehrers zusamen gesezt wird, so ist es: 2. Mtt. Kernen u 2. Mtt Haber: und 4. fl. 20. ß. Gelt von dem Kirchengut.
5. fl. zusammengelegtes Geld der Hausväter: und wochentlich von einem Kind, das in derselben Wochen die Schul besucht hat 1. ß. Nicht von ganzer Währung der Schullzeit, sonder nur wochentlich. wo es viele ausbleibende giebt.
An holz, Täglich von einem Kind ein Scheit.

Unterschrift

Die Beantwortungen der vorgestellten Fragen, sind gegeben: von Caspar Winckler; Schullehrer;
Oberlangenhart, Den 16.ten Feb: 1799.

Zitierempfehlung: