Ober-Langenhard (Transkription Nr. 284)
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- Ober-Langenhard (Niedere Schule, reformiert)
16.02.1799
Beantwortung;
der Schul-Fragen: von Caspar Winckler, Schullehrer; in Oberlangenhart: der Kirch-Gemeind Zäll.
1799.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
||[Seite 2] Oberlangenhart. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Eine eigne Gemeind |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zu der Kirchgemeind Zäll, und zu derselben Agentschaft. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Elgg. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zürich |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Ein halb Viertelstund von der Schul ab sind 8 Häuser, und halbenStund 5. Häuser. Und im Schulorth 21. Häu |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Oberlangenhart, Unterlangenhart, und Garten. ? |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Oberlangenhart das Schulorth Unterlangenhart, ein 1/2. Viertelstund und Garten eine halbestund entfernt |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
||[Seite 3] Oberlangenhart 48. Kinder |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Zell, Ryken, Schlat, und Nußberg |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Allwegen eine halbe Stund |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Lesen, Schreiben, Auswendig Lehrnen |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Winter, und Sommer: Jm Winter von Martini, bis ausgang des MerzMonats. Und im Sommer 2. Tag in der Wochen, ausgenommen Ernd und Herbst. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
a b c. Büchli, Klein u: grossen Catechismuß, Zeugnußen, Psalmen, Testament Buch, und das Waserbüchli |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
||[Seite 4] Theils Schreibt der Schulmstr selbsten vor, Theils beschickt er Sie von Zürich. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Jm Winter 6: Jm Sommer nur 5. Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Ja! nach oben angezeigten Schulbüchern. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Die Herren Examinatoren in Zürich auf eins mit ihm vorgenommenes Examen. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Caspar Winkler. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Oberlangenhart. |
III.11.d | Wie alt? |
48. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Zwey Kinder; und sind erwachsen. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
26. Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Daheim, und war ein Leinwat Wäber. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Agent. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
||[Seite 5] 71. Kinder. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
42. Knaben, und 29. Mädchen. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
22. Knaben; und 13 Mädchen. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Eine Stiftung. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
100. Gulden |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Von einer Vermächnuß her, welche Herr, Hs: Jacob Meyer Selig, in Zürich an unsere Schul vermacht hat. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Mit dem Kirchengut. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
||[Seite 6] Jeder Haus-Vater giebt von einem Kind in der Wochen das die Schul besucht einen Schilling: und 5. fl. Baares Gelt für die Sommerschul. NB: |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Es ist kein Schulhaus: der Schulmstr: muß die Schule, in seinem eignen Haus haben; und hat keinen Zinß darfür, gar nichts. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Das Einkommen des Schullehrers ist zwey Mütt Kernen; und zwey Mütt Haber. 4. Gulden Zinß von oben angedeutetem Vermächnuß. 20. ß. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Neujahrgelt. Dieses hat der Schullehrer jederzeit von dem Gut der Kirchen Zäll alljährlich bezogen |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
||[Seite 7] Wie bey Numero: 13. angezeigt worden |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Wie oben zu sehen bey Numero: 16. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
Wie bey Numero: 14. zusehen ist |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Wann dann das einkommen des Schullehrers zusamen gesezt wird, so ist es: 2. Mtt. Kernen u 2. Mtt Haber: und 4. fl. 20. ß. Gelt von dem Kirchengut. |
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Unterschrift |
Die Beantwortungen der vorgestellten Fragen, sind gegeben: von Caspar Winckler; Schullehrer; |