Oberschneit (Transkription Nr. 279)

Schulort: Oberschneit
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 163-164v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Elgg
Agentschaft 1799: Mittelschneit
Kirchgemeinde 1799: Elgg
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Hagenbuch
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

15.02.1799

FRAGEN BEANTWORTUNG DER FRAGEN

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

obr Schneit der pfarrei Elgg

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist ein dorff

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ist eine eigne gemeind

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur agentschafft Mitlerschneit

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Districk Elgg

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Jm Kanton Zürich

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

3. Höfe, jeder 1/4 stund Entfernt 16 Heüser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Kapel, Mitlerschneit, vodr: Schneit

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

sind an der Zahl 20

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Gachnang im Kanton Thurgäü 1/2 stund
Hagenbuch, Kanton Zürich 1/2 stund
Elgg 3/4 stund
Zümiken 1 1/2 Viertelstund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen Schreiben Singen Brieff ud: Zeitigen auß wendig, Catecismus, Gebätter psalmen, Lieder sprüch aus der H: Schrifft

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nein. auch im Sommer
wie lang im Winter, von Martini an bis ende ds: Merzen
wie lang im Sommer, Nur 1. Tag in der wochen

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammen B. lehrmeistr, das waasser büchli Zeügnussen psalmen buch ud: Testament

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

der schul Meistr gibt jedem schüler der schreiben lehrnen wil, eine vorschrifft von seiner Handen

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 2] 3 stund vor Mitag, ud: 3 std: Nachmitg

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein eigentlich nicht, nur sofehrn 1. die lesen können ud: 2 die nicht lesen können

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Bürger pfahrer Zu Elgg

III.11.b Wie heißt er?

Hs: Heinrich Greüter

III.11.c Wo ist er her?

von Seützach bei Winterthur, Jez aber bürg daselbst

III.11.d Wie alt?

33. Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Nein

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

7 Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Arbeitet da ud dort als Gärtner

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nein — hat einen Kleinen Bauren und güter Gewerb

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

25 bis 30, auch etliche die der schul nicht angehorig sind

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter wie vil knaben 24
an Mädchen 13

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Meistentheils, komen nichtmeh als 15

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nein

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

von jedem altagschuler wochentlich 1. ß. vo: repedier schüler von einm den ganzen Winter durch 6 ß.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

hat die Schulstuben im Schützer Hauß welche der Schulmeistr zu yeder Zeit bewohnt hat, und dan al Jahrlich 9 fl. Hauß zins bezahlen muß

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

||[Seite 3] Die Schützer Geselschafft

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geldt 5. lb. aus dem Seckeli gut der Kirchen Elgg
An Kernen 10 1/2 Viertel
An Haber 6 viertel aus den Kirchen Gut von Elgg

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

An Geldt 5. lb. aus dem Seckeli gut der Kirchen Elgg
An Kernen 10 1/2 Viertel
An Haber 6 viertel aus den Kirchen Gut von Elgg

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung
dieses Getreit a. kernen b Haber c. u: Geldt, ist al Jährlich von dem Schulmeistr Eingezogen worden nach dem winter gehaltenen Examen am Ende des Merzen die ob geschriebene 5. lb. sind Für das ganze Jahr ale Sontag die Kinderlehr zu Halten bestimt, ud das getreit ist bestimt Für Somer und Winter Schul

Unterschrift

OBER SCHNEIT DEN 15. HORNUNG 1799
REPUBLICKANISCHER GRUSS UD: FRÜNDSCHAFFT — JHRO UNTERDANIGSTR: SCHUL-LEHRER BÜRGER HS: HEINRICH GREÜTER JM OBR: SCHNEIT

Zitierempfehlung: