Erlenbach (Transkription Nr. 272)
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- Erlenbach (Niedere Schule, reformiert)
- Erlenbach (Niedere Schule, Frühschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Erlenbach (Niedere Schule, Nachtschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Erlenbach (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
Schule zu Erlenbach am Zürich-See 1799.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Erlenbach. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es ist ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Ja. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Es ist eine eigene Kirchengemeine und Agentschaft. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zu dem Distrikt Meilen. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zu dem Canton Zürich. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die weitesten eine gute Viertelstunde. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
1. das Dorf Erlenbach die Schule ist mitten im Dorf 32. Haüser 33. Kinder. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
1. Herrliberg 3/4. Stund entfernt. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen und Singen von Psalmen und Liedern — Rechnen und Singen wird aber nicht in den bestimmten Schulstunden, sonder in besondern Stunden gelehrt. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule wird das ganze Jahr gehalten, und nur ein paar Wochen in der Ernde, und ein paar Wochen im Herbst eingestellt. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
1. Das Zürcherische Nahmenbüchli. 2. Der Zürcherische kleinere und große Catechismus. 3. Das Zürcherische Zeugnuß-Buch. 4. Das neue Testament. 5. Das Waserische Schulbuchlein, und 6. Das neue Christliche Gesangbuch. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Die Vorschriften werden alle von dem Schulmeister geschrieben, und denen welche im Schreiben schon mehr geübt sind, wird täglich etwas in die Feder dictiert. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Vormittag von 8. bis 11. Uhr. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
1ste Claße, die welche buchstabieren, und anfangen zu lesen |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 2] Das Examinator-Convent in Zürich, nachdem vorher mit die sich für den Schuldienst meldeten im Obrist-Pfarrhaus ein Examen vorgenomen worden, hatte die Wahl des Schulmeistrs |
III.11.b | Wie heißt er? |
Heinrich Lehmann. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Erlenbach selbst. |
III.11.d | Wie alt? |
Gebohren den 5. Hornung 1765. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Hat eine Frau und drey Stiefkinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Seit dem 1ten September 1797. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
War vast 6. Jahr Soldat in Holand unter dem Zürcherischen Regement Lochmann, und lernte daselbst schreiben und rechnen. Nachher dienete an ein paar honnetten Orten bey StadtBürgeren. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Hält im Sommer neben den bestimmten Schulstunden, eine Frühschule: und im Winter eine Nachtschule, für diejenigen Knaben und Töchtern welche im schreiben, Rechnen und Singen noch weiters zu komen wünschen, als es in der Alltag-Schule möglich war. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben? diesmal. 28. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Knaben? |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Jst keiner. vorhanden. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Jedes Kind welches die Alltagschule besucht zahlt wochentlich 2. ß. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Es ist hier weder ein Schulhaus, noch e Schulstube, sonder der Schulmeister, muß in seinem Haus eine Stube für die Schule hergeben, oder sonst für eine solche sorgen; |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Erhält von der Gemeind fl. 10 1/2. jährlichen Zins für die Stube. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Der Schulmeister: Nur giebt die Gemeinde die nöthigen Tische und Bänke. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Geld — fix fl. 13. ß. 2. als Schullohn, welche die Gemeind für arme Schulkinder bezahlt. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
Der Wein und Kernen ward aus dem Zehnden gegeben, den das Amt Küsnacht bisher bezogen. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
An schul Geldern ungefehr 55. bis 60. fl. jährlich. |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
Nichts. |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
Aus der Gemeind- u. Armen Gut Zusamen für Hauszins. arme Kinder u. Vorsingen. fl. 20. ß. 4. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Aus dem Kirchengut — fl. 7. ß. 34. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
Nichts. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Anmerkungen |
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Unterschrift |