Erlenbach (Transkription Nr. 272)

Schulort: Erlenbach
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 62-63v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Meilen
Agentschaft 1799: Erlenbach
Kirchgemeinde 1799: Erlenbach
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Erlenbach
In dieser Quelle werden folgende 4 Schulen erwähnt:

Schule zu Erlenbach am Zürich-See 1799.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Erlenbach.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Es ist eine eigene Kirchengemeine und Agentschaft.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zu dem Distrikt Meilen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zu dem Canton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die weitesten eine gute Viertelstunde.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

1. das Dorf Erlenbach die Schule ist mitten im Dorf 32. Haüser 33. Kinder.
2. Weiden 1/2. viertelstund 14. Haüser 9. Kinder.
3. Lerchenberg 1/2. viertelstund 5. Haüser 8. Kinder.
4. Winkel 1/2 viertelstund 9. Haüser 4. Kinder
5. Bindschädler eine gute viertelstund 2. Haüser
6. Jßler 1/4. Stunde 4. Haüser 7. Kinder.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

1. Herrliberg 3/4. Stund entfernt.
2. Wezweil eben so.
3. Küsnacht 1/2. Stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen und Singen von Psalmen und Liedern — Rechnen und Singen wird aber nicht in den bestimmten Schulstunden, sonder in besondern Stunden gelehrt.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird das ganze Jahr gehalten, und nur ein paar Wochen in der Ernde, und ein paar Wochen im Herbst eingestellt.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

1. Das Zürcherische Nahmenbüchli. 2. Der Zürcherische kleinere und große Catechismus. 3. Das Zürcherische Zeugnuß-Buch. 4. Das neue Testament. 5. Das Waserische Schulbuchlein, und 6. Das neue Christliche Gesangbuch.
Einige Kinder bringen zur Uebung im lesen auch andere Bücher mit zun Beyspiel Predigtbücher; die hubnerschen Erzählungen; auch Zeitungen und d.g.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschriften werden alle von dem Schulmeister geschrieben, und denen welche im Schreiben schon mehr geübt sind, wird täglich etwas in die Feder dictiert.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vormittag von 8. bis 11. Uhr.
Nachmittag von 1. bis 3 1/2. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

1ste Claße, die welche buchstabieren, und anfangen zu lesen
2te Claße die welche fertiger und den Catechismus auswendig lernen.
3te Claße welche im Testament lesen; Gebätter und Lieder auswendig lernen, und anfangen zuschreiben
4te Claße die welche nebst Fortsezung von obigem, fertiger und auch auswendig schreiben, und geschriebenes lesen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Das Examinator-Convent in Zürich, nachdem vorher mit die sich für den Schuldienst meldeten im Obrist-Pfarrhaus ein Examen vorgenomen worden, hatte die Wahl des Schulmeistrs

III.11.b Wie heißt er?

Heinrich Lehmann.

III.11.c Wo ist er her?

Von Erlenbach selbst.

III.11.d Wie alt?

Gebohren den 5. Hornung 1765.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat eine Frau und drey Stiefkinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Seit dem 1ten September 1797.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

War vast 6. Jahr Soldat in Holand unter dem Zürcherischen Regement Lochmann, und lernte daselbst schreiben und rechnen. Nachher dienete an ein paar honnetten Orten bey StadtBürgeren.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Hält im Sommer neben den bestimmten Schulstunden, eine Frühschule: und im Winter eine Nachtschule, für diejenigen Knaben und Töchtern welche im schreiben, Rechnen und Singen noch weiters zu komen wünschen, als es in der Alltag-Schule möglich war.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben? diesmal. 28.
Tochtern? diesmal. 33.
Summa 61.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben?
Tochtern?
die Anzahl der Schulkinder ist im Sommer nicht viel geringer als im Winter.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Jst keiner. vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jedes Kind welches die Alltagschule besucht zahlt wochentlich 2. ß.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist hier weder ein Schulhaus, noch e Schulstube, sonder der Schulmeister, muß in seinem Haus eine Stube für die Schule hergeben, oder sonst für eine solche sorgen;

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Erhält von der Gemeind fl. 10 1/2. jährlichen Zins für die Stube.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Schulmeister: Nur giebt die Gemeinde die nöthigen Tische und Bänke.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld — fix fl. 13. ß. 2. als Schullohn, welche die Gemeind für arme Schulkinder bezahlt.
Für das Vorsingen fl. 4. ß. 20.
NB. nebst den oben bemeldten fl. 10 1/2. Zins für die Schulstube.
||[Seite 3] An Getreid. 2. Mütt Kernen.
An Wein. 1. Eimer
An Holz. Etwas weniges das die Gemeind freywillig giebt.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Der Wein und Kernen ward aus dem Zehnden gegeben, den das Amt Küsnacht bisher bezogen.

IV.16.B.b Schulgeldern?

An schul Geldern ungefehr 55. bis 60. fl. jährlich.

IV.16.B.c Stiftungen?

Nichts.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

Aus der Gemeind- u. Armen Gut Zusamen für Hauszins. arme Kinder u. Vorsingen. fl. 20. ß. 4.

IV.16.B.e Kirchengütern?

Aus dem Kirchengut — fl. 7. ß. 34.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Nichts.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkungen
1. Neben der Alltagschule, wird auch noch im Sommer alle Sonntage, und im Winter alle Monntag mit den größern Knaben und Töchtern, die Repetierschule gehalten Sie müßen lesen, auswendig aufsagen, und Schriften mitbringen, und werden über das gelesene catechisiert, meistens durch dem B. Pfarrer, der dann noch üeber Natur geschichte und andere nüzliche Kenntniße, besonders den Knaben Unterricht ertheilt.
2. Weil die Kinder schon ziemlich jung bey der Gewerbs Arbeit verdienen können, so werden sie von den Eltern oft gar zu frühe aus der Schule genohmen.
3. Es wäre zu wünschen, daß die Regierung der Gemeinde, die es aus eignen Kräften nicht vermag zu einem Schulhaus behülflich seyn möchte.

Unterschrift

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