Wiedikon (Transkription Nr. 268)

Schulort: Wiedikon
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 267-268v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Zürich
Agentschaft 1799: Wiedikon
Kirchgemeinde 1799: Zürich, St. Peter
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Zürich
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Wiedikon (Niedere Schule, reformiert)

BEANTWORTUNG der Fragen über den Zustand der Schulen an jedem Orte

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Wiedikon.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine eigene Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zum St. Peter in Zürich, in die Agentschaft Wiedikon.

I.1.d In welchem Distrikt?

in den Distrikt Zürich.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

in den Kanton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

die Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser, beläuft sich auf eine Viertelstund, im Umkreis in die Schule.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

die Namen der zum Schulbezirke gehörigen Höfe sind,
a. der Gisübel 1/4. Stund, keine Kinder.
b. der Kolpen-Hof, 1/2. Stund, keine Kinder.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

die Entfernung, der benachbarten Schule auf eine Stunde im Umkreise sind diese.
||[Seite 2] 1. Außer-Sihl. 1/4. Stund.
2. Engi 1/2. Stund.
3. Leimbach 1. Stund.
4. Albisrieden 1. Stund.
5. Altstätten 1. Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen und Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Sommer und Winter.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die schon lang eingeführten Namen-Büchli, kleiner und grosser Catechismus, Waser-Psalter und Testament. Auch lesen die Geübtesten Zeitungen und geschriebene Sachen.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Nach meiner Handschrift, einiche aus getrukten Büchern, einiche auch auswendig.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Morgens von 8, bis 11. Uhr
Nachmittag von 1, bis 3, a 4. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Schul-Rath bey St. Peter.

III.11.b Wie heißt er?

Hs. Jakob Widler.

III.11.c Wo ist er her?

von Wiedikon.

III.11.d Wie alt?

gebohren 1750.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

||[Seite 3] Ja — Kinder — 3.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Seid 1781.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

bey Haus — ein Graveur oder Modelstecher.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Lection geben im schreiben lesen und rechnen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder. 65, bis 70, je nach dem die Wittrung ist.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 32.
Madchen 38.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 25.
Madchen 30.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

aus dreyen Quellen

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

den wochentlichen Schullohn von jedem Kinde

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Neu.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

eine Schulstube u. eine vor den Schulmstr.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Gemeine.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

fl. 70. Getreid nichts, Wein nichts, Holz 3. Klafter.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

aus folgenden.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

||[Seite 4] von jedem Kind wochentlich 2 ß.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

fl. 30.

IV.16.B.e Kirchengütern?

St. Peter fl. 40.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

ANMERKUNG.
Die Anmerkung, die ich zu machen habe ist diese. Daß sint wir jederzeit fränkische Truppen in unserer Gemeine haben, die Schule gar nicht so Fleissig besucht wird, wie zu andern Zeiten, ich kan wol sagen, daß ich nach nie so wenig Kinder in der Schule gehabt habe, als diesen vergangenen Sommer, und den Winter

Unterschrift

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