Unterstrass (Transkription Nr. 267)

Schulort: Unterstrass
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 245-246v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Zürich
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Zürich, Heiliggeistkirche
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Zürich
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Beantwortung der Fragen über die Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Ort wo die Schule gehalten heißt Rietli, u. die kleine Gemeine der sogenannten 4 Wachten, Unterstraß, zu nächst an der Stadt, aus welcher sie ein Catechist hat, auch daselbst in der Prediger Gemeinde kirchengenössig war.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Gehört in den District u. Canton Zürich.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Da das Schulhaus beynahe mitten in der Gemeine liegt, so ist kein Haus über eine starke Viertelstunde davon entfernt, die Zahl der Häuser belauft sich im Umkreis auf 61.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Jn diesem Schulbezirk, ist in Entfernung einer Viertelstund, der zum Loblichen Stift gehörige Fallendbrunnenhof, weil aber dato Bürger aus der Gemeinde Wipkingen, denselben Lehensweis zu verwalten hatten, so besuchten sie Kirchen u. Schulen daselbst.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Jn der Entfernung einer Viertelstunde, sind die Schulen in Zürich, Oberstraß u. Wipkingen; einer halben Stunde die von Seebach u. Schwammendingen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt, lesen, schreiben, rechnen u. singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Wird Sommer u. Winter gehalten, doch haben die Schüler Erndt u. Herbst Ferien.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Eingeführte Schulbücher, sind die bisher üblichen Testament, Zeugnuß, Waserbüchlein, Lehrmeister, ferner das Leben Jesu für Kinder von J. F. Federsen 40 Bänd, der Züricherische Auszug des Kinderfreunds von Rochow 36 Stük. — NB. Diese sind von edelgesinnten Leuthen zur Beförderung der Sitten u. Lehr, in die Schule angeschafft u. bezahlt worden.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Vorschriften sind auf Numero eingetheilt, werden in der Schule aufbehalten schreiben sonst meistens ab der Tafel u. auswendig.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule wird täglich 5 Stunden gehalten.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Schüler waren, lange schon in Classen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schulmeister war von dem ehmaligen bestimmten Schul Convent geprüft u erwählt worden.

III.11.b Wie heißt er?

Heißt Caspar Noz, ist ab der Unterstraß, geboren den 30ten Aprill 1757.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat eine Frau u. 2. minderjährige Knäblein.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jst den 12. May 1799 — 10 Jahre Schullehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Arbeitete vorher in einer Fabrique.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Füllt seine Nebenzeit meistens mit privat Lehrstunden aus

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Jn dem fleissigen Besuch, sind in der täglichen 36 — u. in der Repetierschule 28 Kinder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter 18 Knaben u. eben so viel Mädchen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Sommerszeit 12 Knaben u. so viel Mädchen
NB. Haben Erndt u. Herbst Ferien, wann sie aber durch Krankheiten nicht abgehalten werden, so besuchten sie die Schule ziemlich fleissig.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfund, welcher aber noch in seinen ersten Entstehen war, dessen Anfänger u. Stifter ist Bürger u. Districts Richter Heinrich Rusterholz, welcher bey seinem Einkauf in die Gemeinde, demselben 100 fl. zu geordnet

IV.13.b Wie stark ist er?

Dato besteht er in 159 fl. 30 xr.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Jeder junge Bürger u. neue Einkäufer {in die Gemeine} mußte sint einichen Jahren. zum wenigsten 2 fl. darein bezahlen, ist nun aufgehebt.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Steht sonst in keiner fremden Verbindung

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 3] Schulgeld ist für die tägliche wochentlich u. von der Repetierschule monatlich 2 ß. eingeführt. — NB. Jn dieser Schule waren immer 8 bis 10 arme Kinder, wo das Kloster in Zürich für jedes jährlich ein fl. dem Lehrer bezahlte, ist nun aufgehoben.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Das vor 18 Jahren neuerbaute Schulhaus, wird aus der GemeindsKassen unterhalten.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Das vor 18 Jahren neuerbaute Schulhaus, wird aus der GemeindsKassen unterhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Fixes u. bleibendes Einkommen des Schullehrers.
War das von der täglichen u. Repetierschule eingeführte Schulgeldt, so im Durchschnitt jährlich beträgt. fl. 60.
Die freye Wohnung nebst der Benuzung einer zu nächst dabey liegenden Juchart Landes, deren Urbarmachung indessen, da es vorher sehr rohe Weide gewesen, den jezigen SchulLehrer sehr beträchtliche u. große Summen gekostet.
Den Zins von 2 Juchart ausgeliehenen Landes, macht. fl. 34. ß. 20.
Aus der Gemeindskassen. fl. 19. ß. 24.
Aus einem in Zürich liegenden Schulfond. fl. 6.
An zufälligen u. ungewissen Einkommen.
Aus verschiedenen Fönden u. Stiftungen bezog er aus Zürich jährlich 18 fl., die aber nun aufgehört haben, wofür er aber dem guten Willen aller Bürger dankbar ist, daß sie ihn gütigst aus der GemeindsKassen entschädigt — jährlich mit fl. 20.
Als Vorsinger in der Kirche des Pfrundhauses Spannweid, welche Stelle aber nicht mit seinem Schullehrer Posten verbunden ist, bezieht er jährlich. fl. 6.
||[Seite 4] Und weil er kein Theilhaber, des von der zur Gemeinde gehörigen Waldungen ist, so hat er doch von den Besizern desselben bisdahin ein Mütt Kernen u. eine Portion Holz jährlich erhalten, für deren Empfang er aber den Gebern immer dankbar gewesen; weil indessen die Fortsezungen des obigen, {aus verschiednen Ursachen} ungewiß war, so ist doch versprochen, daß er von ihnen für Kernen u. Holz, solle schadlos gehalten seyn.
Allein weil das Holz bisdahin eines von den grösten Bedürfnissen für ihn war, so musste er (auf den gütigen Empfang des oben angeführten Holzes) jährlich 35 bis 40 fl. noch auf diesen Artikel verwenden)

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

Fixes u. bleibendes Einkommen des Schullehrers.
War das von der täglichen u. Repetierschule eingeführte Schulgeldt, so im Durchschnitt jährlich beträgt. fl. 60.
Die freye Wohnung nebst der Benuzung einer zu nächst dabey liegenden Juchart Landes, deren Urbarmachung indessen, da es vorher sehr rohe Weide gewesen, den jezigen SchulLehrer sehr beträchtliche u. große Summen gekostet.
Den Zins von 2 Juchart ausgeliehenen Landes, macht. fl. 34. ß. 20.
Aus der Gemeindskassen. fl. 19. ß. 24.
Aus einem in Zürich liegenden Schulfond. fl. 6.
An zufälligen u. ungewissen Einkommen.
Aus verschiedenen Fönden u. Stiftungen bezog er aus Zürich jährlich 18 fl., die aber nun aufgehört haben, wofür er aber dem guten Willen aller Bürger dankbar ist, daß sie ihn gütigst aus der GemeindsKassen entschädigt — jährlich mit fl. 20.
Als Vorsinger in der Kirche des Pfrundhauses Spannweid, welche Stelle aber nicht mit seinem Schullehrer Posten verbunden ist, bezieht er jährlich. fl. 6.
||[Seite 4] Und weil er kein Theilhaber, des von der zur Gemeinde gehörigen Waldungen ist, so hat er doch von den Besizern desselben bisdahin ein Mütt Kernen u. eine Portion Holz jährlich erhalten, für deren Empfang er aber den Gebern immer dankbar gewesen; weil indessen die Fortsezungen des obigen, {aus verschiednen Ursachen} ungewiß war, so ist doch versprochen, daß er von ihnen für Kernen u. Holz, solle schadlos gehalten seyn.
Allein weil das Holz bisdahin eines von den grösten Bedürfnissen für ihn war, so musste er (auf den gütigen Empfang des oben angeführten Holzes) jährlich 35 bis 40 fl. noch auf diesen Artikel verwenden)

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

Fixes u. bleibendes Einkommen des Schullehrers.
War das von der täglichen u. Repetierschule eingeführte Schulgeldt, so im Durchschnitt jährlich beträgt. fl. 60.
Die freye Wohnung nebst der Benuzung einer zu nächst dabey liegenden Juchart Landes, deren Urbarmachung indessen, da es vorher sehr rohe Weide gewesen, den jezigen SchulLehrer sehr beträchtliche u. große Summen gekostet.
Den Zins von 2 Juchart ausgeliehenen Landes, macht. fl. 34. ß. 20.
Aus der Gemeindskassen. fl. 19. ß. 24.
Aus einem in Zürich liegenden Schulfond. fl. 6.
An zufälligen u. ungewissen Einkommen.
Aus verschiedenen Fönden u. Stiftungen bezog er aus Zürich jährlich 18 fl., die aber nun aufgehört haben, wofür er aber dem guten Willen aller Bürger dankbar ist, daß sie ihn gütigst aus der GemeindsKassen entschädigt — jährlich mit fl. 20.
Als Vorsinger in der Kirche des Pfrundhauses Spannweid, welche Stelle aber nicht mit seinem Schullehrer Posten verbunden ist, bezieht er jährlich. fl. 6.
||[Seite 4] Und weil er kein Theilhaber, des von der zur Gemeinde gehörigen Waldungen ist, so hat er doch von den Besizern desselben bisdahin ein Mütt Kernen u. eine Portion Holz jährlich erhalten, für deren Empfang er aber den Gebern immer dankbar gewesen; weil indessen die Fortsezungen des obigen, {aus verschiednen Ursachen} ungewiß war, so ist doch versprochen, daß er von ihnen für Kernen u. Holz, solle schadlos gehalten seyn.
Allein weil das Holz bisdahin eines von den grösten Bedürfnissen für ihn war, so musste er (auf den gütigen Empfang des oben angeführten Holzes) jährlich 35 bis 40 fl. noch auf diesen Artikel verwenden)

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Fixes u. bleibendes Einkommen des Schullehrers.
War das von der täglichen u. Repetierschule eingeführte Schulgeldt, so im Durchschnitt jährlich beträgt. fl. 60.
Die freye Wohnung nebst der Benuzung einer zu nächst dabey liegenden Juchart Landes, deren Urbarmachung indessen, da es vorher sehr rohe Weide gewesen, den jezigen SchulLehrer sehr beträchtliche u. große Summen gekostet.
Den Zins von 2 Juchart ausgeliehenen Landes, macht. fl. 34. ß. 20.
Aus der Gemeindskassen. fl. 19. ß. 24.
Aus einem in Zürich liegenden Schulfond. fl. 6.
An zufälligen u. ungewissen Einkommen.
Aus verschiedenen Fönden u. Stiftungen bezog er aus Zürich jährlich 18 fl., die aber nun aufgehört haben, wofür er aber dem guten Willen aller Bürger dankbar ist, daß sie ihn gütigst aus der GemeindsKassen entschädigt — jährlich mit fl. 20.
Als Vorsinger in der Kirche des Pfrundhauses Spannweid, welche Stelle aber nicht mit seinem Schullehrer Posten verbunden ist, bezieht er jährlich. fl. 6.
||[Seite 4] Und weil er kein Theilhaber, des von der zur Gemeinde gehörigen Waldungen ist, so hat er doch von den Besizern desselben bisdahin ein Mütt Kernen u. eine Portion Holz jährlich erhalten, für deren Empfang er aber den Gebern immer dankbar gewesen; weil indessen die Fortsezungen des obigen, {aus verschiednen Ursachen} ungewiß war, so ist doch versprochen, daß er von ihnen für Kernen u. Holz, solle schadlos gehalten seyn.
Allein weil das Holz bisdahin eines von den grösten Bedürfnissen für ihn war, so musste er (auf den gütigen Empfang des oben angeführten Holzes) jährlich 35 bis 40 fl. noch auf diesen Artikel verwenden)

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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