Zürich (Transkription Nr. 258)

Schulort: Zürich
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 240-243
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Zürich
Agentschaft 1799: Zürich
Kirchgemeinde 1799: Zürich, Grossmünster, Zürich, Fraumünster, Zürich, Predigern, Zürich, St. Peter, Zürich, Heiliggeistkirche, Zürich, Kreuzkirche
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Zürich
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Zürich, Glockengasse, 2. Schule (Niedere Schule, reformiert)

BEANTWORTUNG DER FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird gelehrt: 1. Lesen, gedrukt- und geschriebnes. 2. Schreiben, auch auswendig. 3. Auswendig wird gelernt: Der Groß und kleine Katechismus, auserlesne Psalmen, Lieder und Sprüch der H. Schrifft, wie sie im Waserbüchlin ausgewählt sind. Wer will kann auch lernen Rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jn der Stadt werden die Schulen Sommer und Winter gehalten, außert an den gewohnten Ferien in Hundstagen und im Herbst etc.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher: sind ein a b c büchlin, der Lehrmstr., das Waserbüchlin, die Zeügniß und das Testament.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschrifften lege ihnen vor, wenn sie wort zusammen setzen können, von des B. Scriba Wüsten gestochnen Vorzedlen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 2] Die Schul dauret täglich Morgens von 8. bis 10. dann folgt die Schreibstund bis 11. Uhr. Nachmittag von 1. bis 3. und wieder Schreibstund bis 4. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die schreibenden. Die auswendig lernenden, und die buchstabierenden sind 3. Klaßen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Schullehrer, wer einer werden wollte, mußte sich bey folgenden 6. Herren anmelden. Bey dem ältesten Bürgermstr. u. Stadthltr bey jeweiligem Obmann im Obmann Ammt. Herrn Antistes, und Verwalter am Stifft und Pfr. beym Predigern. Dann wurde der Tag bestimmt, an welchem das Examen, die Wahl und Handgelübd sollten vorgenommen werden.

III.11.b Wie heißt er?

Mein Nam ist: Hs. Jakob Kesselring, von Zürich, 65. Jahr alt.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Habe keine Kinder mehr.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Bin sint 1776. schulmstr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Sollte studieren, kam bis in Claßem Philol: da gefiel es einem Schul Oligarchen, meiner Kürze und andern seinen ausreden halben, mich nicht ausstudieren zulaßen. Von da an ware mehr als 20. Jahr Haus Jnformator.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Habe also keinen andern als Lehrberuff. Bey Ferien mache mir geschäft mit opt: electrischen und anderen Maschinen etc.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder sind an der Zahl ungleich, bald mehr, bald weniger. Sonderlich da so manche Winkelschulen entstandden und so viel Hauslehrer und Lehrerinnen sind, haben unsere Schulen um die Hälffte abgenommen. Dato sind es etwa 30. Schuler.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond, ob einer da? wie stark? etc. weiß ich nicht; habe niemahl etwas von einem bekommen. Vor dem mußte da so etwas existirt haben, weil 2000. fl. (wie dazumahl angegeben wurde) bey dem Hottinger- und Escherschen Banquerout davon verlohren worden. Was jzt noch da ist, weiß etwa das Gestifft beßer, als wir.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 3] Schulgeld. Da hat jeder Schulmstr. vor mehr als 100. Jahren, da alles viel wohlfeyler war, von jedem Kind Fronfasten 10. ß. und vor dem Winter so viel Holzgeld fordern dörfen, bisher ist nicht mehrers erlaubt worden. Neüjahrund Namens Tag verehrungen sind son Tag zu Tag kleiner Andere Accidentia haben gänzlich aufgehört.

IV.15 Schulhaus.

Schulhaus, Dieses ist anfangs beantwortet.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Einkommen eines Schullehrers ist bisher nicht ganz gleich gewesen. Meines bestehet:
Aus dem Obm: Ammt.
An Geld. 53 fl. 32. ß.
An den Hauszins 28 fl.
Kernen 10. Mt.
Wein 6. Emr.
Aus der Verwalterey.
Geld. 6 fl. 10 ß.
An den Hauszins 14. fl.
Summa 102 fl. 2 ß.
Kernen. 4. Mt.
Wein 2. Emr.
Holz, aus dem Sihlammt: 2. Klfftr. Tannin schwefelhölzlihölzliholz. Das Buchin ist an vorige 12er vertheilt worden.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Aus welchen Quellen diese Schul und andere Einkönffte gefloßen, davon kan B. Obm: u. Schulraht Füßli, und B. Chorhr. u. Verw. Heß beßeren Bericht geben.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Schullehrer Kesselring.

Fliesstextantworten
Lokal

Jn der Peters Gemeind, wo jederzeit 2. Hausschulmstr waren. Diese konnten wohnen, wo sie wollten, nur daß sie nicht zunahe einander seyen. Nun hat der einte B. Hirschgartner eine Schulstube in gleichem Hause wo er wohnt, von B. Stillstand bekommen (es ware nemlich beschloßen, daß der Schulmstr. da wohnen solle, wo er Schul hat.) Diese ist vor der Münz gegen über. Jch aber im Jnneren Renweg, auf dem Rheyn, habe keine, und muß die Schul und Wohlnstube die gleiche seyn. Muß nun schon 12. Jahr da 90. fl. jährlich Hauszins bezahlen. — Der vorige Stdthltr. Hirzel hatte etliche mahl versprochen, darinn eine Gleichheit zumachen, habe aber niemahls etwas an meinen so großen Hauszins bekommen. — So viel auf die {4.} ersten Fragen.

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