Fluntern (Transkription Nr. 255)

Schulort: Fluntern
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 261-264v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Zürich
Agentschaft 1799: Fluntern
Kirchgemeinde 1799: Zürich, Predigern
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Zürich
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schulen, von dem Schullehrer der Gemeinde Fluntern, über den Zustand seiner Schule.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Ort heißt Fluntern, ist ein Dorf welches eine eigene Agentschaft ausmacht, ist aber zu der Prediger Gemeinde in Zürich Kirchgenössig;

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Der Ort heißt Fluntern, ist ein Dorf welches eine eigene Agentschaft ausmacht, ist aber zu der Prediger Gemeinde in Zürich Kirchgenössig;

I.1.d In welchem Distrikt?

gehört in den Distrikt Zürich im Canton Zürich.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Hier liegen also innerthalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde 72 Haüser, innerthalb der zweyten 5 Haüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Hier ist ein Hof, der Zürichberg genannt, welcher eine halbe Stunde von der Schule entfernt ist; die Anzahl der Kinder welche daher kommen belaüft sich auf achte.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

||[Seite 2] Die benachbarten Schulen sind: 1tens die Schule zu Hottingen, ist ungefähr 1 1/2 Viertelstunde. 2tens die Schule der grössern Stadt Zürich ist eine halbe Stunde. 3tens die Schule an der Obernstraß ist 1 1/2 Viertelstunde. 4tens die Schule zu Dübendorf ist eine Stunde weit entfernt.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Alltagschule wird gelernt. Buchstabieren. Lesen so wohl Geschriebenes als Gedruktes. Auswendig lernen. Schreiben noch Vorschrifften, wie auch orthographisch Auswendig. Das Auswendigschreiben wird aber allemal angegeben, und bediene ich mich dieser Methode, daß die Kinder das was angegeben wird, zuerst auswendig buchstabieren, wobey denn alle, auch die Kleineren aufmerksam seyn müssen. Auch werden die Anfangsgründe der Rechenkunst mit ihnen durchgegangen, und in der Folge sollen sie auch Briefe aufsezen lernen; und so allerley. Z: b: Die Wörter welche in den ||[Seite 3] Gesezen in fremder Sprache vorkommen, die werden den Grösseren nebst der Erklährung zum Auswendigschreiben angegeben; wordurch sie in den Stand gesezt werden, die Geseze deütlich und recht zu verstehen. Und so wird am Sonntag in Verbindung mit der Unterweisung auch eine Singschule gehalten. Jn der Repetier Schule müssen die Kinder die Lezgen, welche ihnen zum Repetieren aufgegeben worden, nur kürzlich aufsagen, und denn wird mit ihnen gelesen und Auswendig geschrieben: um dasjenige, was sie in der Alltagschule gelernt, nicht vergessen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird Sommer und Winter gehalten; und ist nur in der Erndte 3 Wochen, und im Herbst 14 Tage Ferien.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher hatte ich bis dahin: zum Lesen, Osterwalds neües Testament mit Betrachtungen, Zeügnussen, Psalter. Zum Buchstabieren, Lehrmeister und Nammenbüchlein. Zum Auswendig lernen, Wasers Schulbüchlein, nebst dem kleinen ||[Seite 4] und grössern Catechismus. Auch wird darauf gesehen, daß die Bücher von einer Auflage seyen. Zum lernen Geschriebnes lesen, sind allerley leserliche und unleserliche auch alte Handschriften vorhanden.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschrifften sind alle von meiner Hand, und sind deren eine ziemliche Portion vorhanden, welche auf Cartenpapier aufgezogen, und so denn unter die Kinder vertheilt werden, damit sie nicht allezeit das nemmliche schreiben müssen; um so, bald durch die bald diese Vorschrift, immer auf das Auswendigschreiben vorbereitet zu werden.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich 5 Stunden: Vormittags 3, nemmlich von 8 bis 11 Uhr, u: Nachmittags 2 Stunden, von 1 bis 3 Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja! Die Kinder sind aber noch den Fähigkeiten, und nicht noch dem Alter rangiert, so das es z: E: oft 2 oder 3 Jahre antrift, daß Kinder in einer Classe von einander alt sind.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 5] Die Schullehrer sind bis zur Einsezung des Erziehungs Rathes, von dem Examinator Convent erwehlt worden, und zwar auf folgende Weise: Diejenigen welche sich auf die vacante Stelle aus der Gemeinde gemeldet haben, sind zu dem B. Antistes beruffen worden, mit welchen, dann in Beyseyn einiger B: Examinatoren ein Examen gehalten, wobey alles verzeichnet, und so dem Convent überbracht, und der welchen man am besten und tüchtigsten befunden, hat der Convent erwählt.

III.11.b Wie heißt er?

Was meine Person und Familie anbetrift, so diene Jhnen kürzlich. Mein Namme ist Heinrich Akermann gebürtig von Fluntern:

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

mein Alter ist 30 Jahr u: 4 Monat.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Habe eine Familie welche noch nicht so groß: nemmlich eine alte Muter, eine Gattin und 2 Kinder;

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

bin 11 Jahr Schullehrer, dabey ich auch erzogen worden, dann mein Vater und Großvater waren Schullehrer in dieser Gemeinde.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben meinem Lehramte habe ich noch Lehrort; weil, wie Sie folgend sehen, das geringe Einkommen mich darzu nöthiget, aber dennoch, der Schule ohne Nachtheil oder Schaden.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 6] Die Schule wird Sommer und Winter gleich besucht, und sind in der Alltagschule 26 Knaben und 39 Mädchen. Jn der Repetier Schule 25 Knaben und 28 Mädchen.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ja! es ist einer vorhanden, welcher in der Stadt liegt, woraus ich alljährlich 12 Pfund bekomme; dafür ich mich bey dem Convent habe melden müssen;

IV.13.b Wie stark ist er?

wie stark, oder woher seine Einkünfte fliessen, und was es mit demselben für eine Beschaffenheit habe, kann ich nicht sagen.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist eingeführt, und zwar folgendes. Es muß nemmlich ein jedes Kind in der Alltagschule wöchentlich einen Schilling geben, wann es aber nicht kommt, bezahlt es nichts; die Hintersäß Kinder bezahlen 2 Schilling. Hier muß ich aber noch anmerken, daß ich oftmals bey gar kalter oder sehr schlechter Witterung oft nicht 30 Schilling Schullohn eingenohmen; Die Repetierschüler bezahlen jährlich 12 Schilling ein jedes.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 7] Zur Wohnung des Schullehrers ist ein eigenes Gebaüe, nebst einem kleinen Gärtli: Das Schulhaus ist in nicht so üblem Zustande, doch ist es der Renovirung in manchem Stük bedürftig, für die Unterhaltung des Schulhauses, so wie auch des Bätthauses, hat die Gemeinde bey Erbauung dieses leztern einen eignen obwohl geringen Fond zusammen gelegt.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld habe ich von der Gemeinde 120 Pfund Besoldung, nebst 10 Pund für das Vorsingen und das Kirchlein zu saüberen: welche mir der Gemeinds Sekelmeister aus der bisherigen Einnahmen der Hintersäß Gelder bezahlt hat. — An Kernen hatte ich 1 Mütt als ein Additament aus der Probstey in Zürich, den ich aber das vergangene Jahr nicht mehr bekommen habe, und mit dieser Vertröstung abgefertiget worden bin, daß Sie aus unserer Gemeinde auch keinen Zehenden bezogen, und mich deßhalb bey der Verwaltungskammer melden müsse. An Holz hatte ich jährlich 2 Klafter, aus dem Zürich und Adlisperg, welche ich aber in meinen Kösten habe führen lassen müssen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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