Burgdorf (Transkription Nr. 2529)
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- Burgdorf (Höhere Schule/Lateinschule, Knabenschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Burgdorf (Höhere Schule/Lateinschule, Knabenschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Burgdorf (Höhere Schule/Lateinschule, Knabenschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Burgdorf (Niedere Schule, Mädchenschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Burgdorf (Niedere Schule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Burgdorf (Niedere Schule, Hintersassenschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
BEANTWORTUNG
der
Fragen über den Zustand der Schulen zu Burgdorf.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
BURGDORF ist |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Eine Stadt, |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Eigene Gemeine, |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Eigene Agentschaft, |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Hauptort des Distrikts gleichen Namens, |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zum Kanton Bern gehörig. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jn der Stadt sind 148. Häüser, und innerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde 26. Häüser. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Der Schulbezirk ist die Stadt Burgdorf und die innerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde zerstreüt stehenden Häüser. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Die Anzahl der Schulkinder in der Stadt ist überhaupt von 120. bis 159. und die aus den außern Häüsern sind an der Zahl von 18 bis 36. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Auf eine Stunde im Umkreise sind die Schulen zu Hasli, Heimisweil, Winigen, Kirchberg und Oberburg; |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Die vier erstern Orte eine Stunde, der leztere aber eine halbe Stunde von Burgdorf entfernt. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
ERSTE KNABENSCHULE. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Jm Winter und Sommer. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Der Heidelbergische Katechismus, Phaedrus, Nepos, Curtius, Virgilius, Schellers kleines {großes} lateinisches Wörterbuch, Osterwalds historische Erdbeschreibung, und Schrökhs Lehrbuch der allgemeinen Geschichte. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Eine Vorschrift der Schul-Comission des Orts wird befolget. Die Befehle der Schul-Comission des Orts werden befolget. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Wochentlich 24. Stunden. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Gewöhnlich in 2. Klaßen. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Die Schullehrer und Lehrerinnen hat bisher der Rath zu Burgdorf auf einen Vorschlag des Schulraths daselbst bestellt. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Der erste Lehrer heißt Friederich Ludw: Albr: König. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Jst von Bern. |
III.11.d | Wie alt? |
21. Jahre alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Unverheyrathet. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Jst Schullehrer 1. Jahr 5. Monate. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Auf der Akademie zu Bern, um sich zu dem geistlichen Stande zu bilden, und eine Zeit lang im Waatlande, um die französische Sprache zu erlernen. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Er liegt den Studien ob, die ihn zur nahen Beförderung ins Predigtamt tüchtig machen; läßt sich auch zum Predigen und andern Pastoralfunktionen gebrauchen. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Bisweilen sind in dieser Schule bis 12. Schüler, jezt aber nicht mehr als 6. Knaben. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Jm Winter und Sommer. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Jm Winter und Sommer. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) |
Es ist kein eigentlicher und gesönderter Schulfond; die Kösten wurden biß dahin aus dem Aerario bestritten. |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Es ist ein Schulgeld eingeführt, welches sich, nebst 2. Stipendien, jährlich ungefähr auf kr. 46. beläüft, und an einem öffentlichen Fest ausgetheilt wird. |
IV.15 | Schulhaus. |
Das Knaben-Schulhaus ist zwar alt, aber ziemlich gut unterhalten; hat 6. Zimmer, von denen aber jezt nur 3. zum Gebrauche eingerichtet sind, worinn die 3. KnabenSchulen gehalten werden. Die zwey Lehrerinnen halten ihre Schulen in den ihnen angewiesenen Wohnungen, welche in gutem Stande sind. Das gemeine Wesen sorgt für diese Schulhäüser. Der Hintersäßen Lehrer haltet seine Schule in seinem eigenthümlichen Hause, wofür er einen jährlichen Stubenzins von 16. kr. erhält. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Das Einkommen des 1sten Lehrers ist jährlich an Geld kr. 106; 20. bz. an Getreide Mütt 30. Dinkel, und 10 2/3 Mütt Haber, 1. Fuder Holz, und ein Haus zur Wohnung. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Die Getreide-Pensionen wurden aus abgeschaften Lehengefällen, die Geld-Pensionen aus dem Aerario entrichtet, das aber seine Einkünfte gröstentheils auch aus Lehengefällen zog. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |