Deitingen (Transkription Nr. 2431)

Schulort: Deitingen
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 105-106v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Biberist
Agentschaft 1799: Deitingen
Kirchgemeinde 1799: Deitingen
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Deitingen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

25.02.1799

Beantwortung der Fragen über Den Zustand der Schule Von Deitingen im Canton Solothurn

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

ist Deitingen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine eigene Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Kirchengemeine, — Agentschaft Deitingen.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Distrikte Biberist.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Solothurn gehörig.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Entfernung der Zum Schulbezirk gehörigen Häüser ist eine gute Viertelstunde, am weitesten Berechnet.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Namen der Zum Schulbezirke gehörigen Weiler, und Hofe sind — Burg, — Schachen.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Zur Burg ist eine kleine Viertelstunde, und Jn den Schachen eine kleine Halbstunde.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Die Anzahl der Schulkinder, die daher kommen, Beäüft sich auf 6.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Jhre Namen: — Subingen, — Luterbach, Aeschi, — Kriegstetten, — Zuchwyl, — und Wangen im Canton Bern.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Die Entlegenheit Von Deitingen auf Subingen eine kleine Halbstunde, — auf Luterbach 3/4 stund, — auf Aeschi 1. stund, auf Kriegstetten eine gute stund, auf Zuchwyl eben so, — wie auch auf Wangen.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Jn der Schule wird der Normal-Unterricht gegeben

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird eigentlich nur im Winter gehalten. Vom 2te Wintermonats Bis nach Ostern.
nach Ostern aber bis dem 2te Wintermonats wurde alle Sontdage noch der Christlichen Unterweisung eine Stunde Schulgehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Alle Normal-Bücher sind eingeführt.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Mit den Vorschriften wird es förmlich gehalten.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die schule dauret Vormittags Von 8 Uhr bis um 11. Uhr. — Nachmittag Von 1. bis 4. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind Bestens in Klassen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Den Schulmeister hat Bisher der Pfarer und die Gemeinde Bestellt, — Durch die Mehrheit der stimmen.

III.11.b Wie heißt er?

Urs Affolder.

III.11.c Wo ist er her?

Von Deitingen.

III.11.d Wie alt?

38 Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Jch Habe eine frau, — und 5 Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

ungefähr 12. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jch war immer in Deitingen. und Solothurn.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramte arbeite ich auf meiner profession.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Überhaupt Besuchen 60 Kinder die Schule.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 28.
Mägdchen 32.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Jst Keine.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Die Einkünften fliessen Von eines jeden Bürgers Rechtsamme.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Der B. sekelmeister zahlt wochentlich 20. Bz. solange die Schule dauret.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 3] Dieses war zwar Vor 13. Jahren neu, — aber nie wurde es gänzlich ausgebauet, — und nun ist es deswegen schier Baufällig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jst eine eigene Schulstube, — und Wohnung für die ganze Familie.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für die Schulwohnung muss die Gemeinde sorgen.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Gelt wochentlich 20. Bz:, solange Die Schule dauert.
An Getreide ungefähr 20. Mäs Korn. An Holz, was für die Schulstube gebraucht wird, gibt die Gemeinde.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

aus der Gemeindskasse gibt der B. Sekelmeister fir jede Woche 20. Bz:, solag die Schule dauret.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Ein jeder Hausvater gibt, wenn er angesäet hat auf seiner Rechtsamme Von einem Viertel, ein Jmme Korn.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Deitingen den 25.te Hornungs 1799
Urs Affolder Schullehrers des Orts

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