Uerschhausen (Transkription Nr. 243)

Schulort: Uerschhausen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 348-348v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Steckborn
Agentschaft 1799: Nussbaumen
Kirchgemeinde 1799: Stammheim
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Hüttwilen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Uerschhausen (Niedere Schule, reformiert)

Fragen Über den Zustand der Schulen an jedem Orte

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

heißt Ürschausen

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein kleines Dorf,

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigne gemeind,

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehört zur Kirchengemeinde Stammheim Jm Distrkite Bänken, Jm dem Kanton Zürich, zur Agentschaft Nußbaumen,

I.1.d In welchem Distrikt?

Stekboren

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Thurgäu

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zu dem Schulbezirk gehören {keine} Häuser auser dem Dorfe gelegen als nur der Hof Hub genannt, der auf eine Viertelstunde Von Ürschausen entfernt ist.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

ist so eben beantwortet

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Es komt nach keines ab der Hub

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

1. Oberstamheim, 2 Nußbaumen. 3. Buch in der Pfarrey Hütweillen. 4. Weilen in der Pfarrey Neüforren. 5. Waltenlingen

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

1. auf Oberstaaheim drey viertelstunden. 2. auf Nußbaumen eine halbe Stunde. 3. auf Buch auch eine halbe. 4. auf Weilen; auch so weit. 5. auf Waltenlingen Drey Viertel Stund

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Kleiner und großer Catechismus Buchstabieren, lesen, schreiben, singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja nur im Winter; Etwann 16. Wochen lang; je nachdem die frühlings Witterung eintrift

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Zuricher Namenbüchli, Lehrmeister Zeügnuß, Testament, Psalter, David,

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Ein jedes Kind bekomt seine eigne Vorschrift.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

6. Stund,

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die gemeind in gegenwart, des Bürger Pfarrers,

III.11.b Wie heißt er?

Johannes Hagen,

III.11.c Wo ist er her?

Von Ürschausen,

III.11.d Wie alt?

25. Jahr,

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

er ist nach unverheürathet

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Es ist das zweyte Jahr,

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er bliebe allezeit bey den Seinigen und arbeitete auf den güteren,

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine aderen, als {dem} güterbau

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

besuchen Überhaupt die Schule, 22. Kinder, 16. Knaben und 6. Mägden

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Keine

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Jst kein Schulfund

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jedes Kind giebt wochentlich 1. Bazen

IV.15 Schulhaus.

Jst keines

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nichts

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Von der gemeind, für die Kinderlehr alle Vierzehen Tag, an Sontägen zu halten, Jährlich 14. fl.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: