Bibern (Transkription Nr. 2398)

Schulort: Bibern
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 91-92v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Biberist
Agentschaft 1799: Bibern
Kirchgemeinde 1799: Oberwil bei Büren
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Buchegg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bibern (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung
der Fragen über den Zustans der Schule

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Name dieses Ords Heist Biberen

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigne Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemein Oberweil; Agentschaft Biberen

I.1.d In welchem Distrikt?

districk: Bibrist.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton: Solothurn.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Bedarf keiner Beantwortung, weil zu dieser Schule nur das aus 19. Hüßern bestehendes dörflejn Biberen; gehört.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Jst schon sub Numero 2. beantwortet.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Entpfernung der benachbarten Schulen
1. Heßigkoffen: 1/4. Stunde Sun Mittag
2. Mühlidorf. 1/2. Stunde Sun Mittag.
3. Ättigkoffen. 1/2. Stunde Sun Mittag
4. Gächliweil. 1/2. Stunde Sun Mittag
5. Goßliwejl. 1/2. Stunde Sun Abend.
6. Arch. 1/2. Stunde Sun Miternacht
7. Jcherswejl. 1/2. Stunde Sun Morgens
8. Lüterswejl. 3/4. Stunde Sun Morgens 9.
||[Seite 3] 9. Oberwejl. 1. Stunde Sun Morgens
10. Rüthi. 1. Stunde Sun Morgens
11. Läützigen 1. Stunde Sun Morgens
12. Nenigkofen 1. Stunde Sun Morgens
13. Lütterkofen 1. Stunde Sun Morgens

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Leßen, Schreiben Singen, Außwendig lernen den hier eingeführten Schulbücheren, und die Anfangs gründe der Rechnenkunst.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schulen werden hier im winter gehalten vom Martine bis den 25ten Mertz, und Sumer {in} der wochen ein Tag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

das Bernerische Namenbüchle, der Bernerische und Heidelbergische Katechisimuß, die Psalmen und Festlieder für die Kirche deß ehmaligen Cantons Bern, das Neü Testament Hübners Biblische Historien.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Jch Lerne sje Nach der Neüsten Art Schreiben

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schule duhret Täglich 6. Stund lang

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder sind in 3. Klaßen Abteltt in der Ersten sind die jennigen welche Buchstabieren und Leßen lernen in der 2.ten die welche anfangen außwendig lernen in der 3ten dejennigen welche der Heidelberger außwendig können und in den Überigen Obgemelten Bücheren auß wendig lernen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Bißher haben die Hießigen Hauß Vätter mit genemigung deß Pfares den Schulmeisters {bestelt}

III.11.b Wie heißt er?

Niklaus Segeser;

III.11.c Wo ist er her?

von Banwejl Canton Bern

III.11.d Wie alt?

Jch bin gebohren den 25ten weinmonat 1761.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Jch hab eine Ehe Frau und kein kind.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Hier versihe Jch den Schuldienst seit Mrtej 1798. vorher habe ich zwej winter zu Reißiswejl Kirchspil Melchnau; Canton Bern Privat Schul gehabt wofür ich ein gutes Zügsame bekomen hab

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jch bin meiner Profeßion ein Linweber. Jch habe mich sit 1794. Zu Eriswejl aufgehalten.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schul Kinder Überhaubt 31. Knaben 19. Mäglein {12.} Jst schon im 6ten Ardickel angezeigt.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfund ist keinen vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelt ist keines Eingefürt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Es ist noch eis Neüwes Schul Hauß, aber keine bewohnung darjnen.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

am barrem Gelt wochendlech 30. btz. Nebst meiner kost in der kerre bej den Hauß vätteren deiser gemeine

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

diese Besoldung wird von den Hauß väter aus Jhren eigenem Seckel zusamen geschoßen und Entrichtet.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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