Grenchen (Transkription Nr. 2392)
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- Grenchen, 2. Schule (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)
- Grenchen, 2. Schule (Niedere Schule, Normalschule, Sonntagsschule, katholisch) (Eindeutige Textstellen markieren)
21.02.1799
Beantwortungen
Ueber den zustand der grössern Schule in Grenchen
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Grenchen. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
eine Gemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Jst die Kirch gemeine selbst, und ist darin ein Agent. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zu Solothurn. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jnnerhalb des Umkreises der nächsten Viertel stunde liegen 8 Häusser, Jnnerhalb des Umkreises der zweyten 4, und innerhalb des Umkreises der Vierten 12 Häusser. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Staad, Allerheiligen, und 8 Höfe. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Staad ist eine Stunde, Allerheiligen ist eine halbe stunde, die 8 Höfe sind eine starke Viertel stunde Vom dem Schulort entfernt. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Der erste Ort. hat 4. der 2te 1. der 3te 6. Schulkinder. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Drey Schulen sind im Umkreisse einer Stunde Vom hiesigen Schulort entfernt. |
I.4.a | Ihre Namen. |
Lengnau im Distrikt Büren Kanton Bern, Betlach, Seltzach in unserm Distrikt und Kanton. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Lengnau und Betlach sind eine halbe Stund, und Seltzach ein Stund Von unserm Schulort entfernt. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Das Lesen, Schreiben, und Rechnen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Ja nemlich Von Martini bis Ostern. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Die laut der Normal-schule erforderlichen Bücher, nemlich das Tabellen Lese und Rechtschreibbüchlein. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Nach der Normal. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Vormittag 3 und Nachmittag drey Stunden, |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Ja. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 2] Von der Gemeinde und dem Pfarrer und Zwar durch die Mehrheit der Stimmen, und wird alljährlich Von den obigen aufs neue bestättiget. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Urs Tschui. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Grenchen. |
III.11.d | Wie alt? |
35 Jahre. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Ja und wirklich 2 Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
10 Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Allzeit in Grenchen und seiner Profession ein Schneider. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Nein. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
73. Kinder. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Jm Winter 35 Knaben, 38 Mägdchen. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Jm Sommer wird auser den Sontägen keine Schule gehalten, und die Zahl der an diesen Tägen dahin kommenden können nicht richtig an gegeben werden. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Ja. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
112. Franken 10 Souls. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Aus dem Gemeind- und Bruderschaft gut. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Nein, |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld. ist keines ein geführt auser das die Hintersässkinder wochentlich 1 Souls entrichten solten, wird aber durchgängig nachläsig bezahlt. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Jst nicht neu, doch nicht baufällig, |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Nein |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Die Gemeind. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
||[Seite 3] Aus dem Gemeind- und Bruderschaft gut. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
Nein. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
Ja 54 Franken, |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Ja aus dem Bruder-schaft gut 5 Franken 12 Souls 1 Deniers. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
Nein. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Anmerkung Jedes schulkind bringt täglich ein Scheitholz um die Schul-stube ein zu heizen, wo gegen die Gemeind kein holz anschaft. |
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Unterschrift |
Geben in Grenchen Den 21ten Hornung 1799. |