Grenchen (Transkription Nr. 2392)

Schulort: Grenchen
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 133-134
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Solothurn
Agentschaft 1799: Grenchen
Kirchgemeinde 1799: Grenchen
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Grenchen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
  • Grenchen, 2. Schule (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)
  • Grenchen, 2. Schule (Niedere Schule, Normalschule, Sonntagsschule, katholisch) (Eindeutige Textstellen markieren)

21.02.1799

Beantwortungen
Ueber den zustand der grössern Schule in Grenchen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Grenchen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Jst die Kirch gemeine selbst, und ist darin ein Agent.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zu Solothurn.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises der nächsten Viertel stunde liegen 8 Häusser, Jnnerhalb des Umkreises der zweyten 4, und innerhalb des Umkreises der Vierten 12 Häusser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Staad, Allerheiligen, und 8 Höfe.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Staad ist eine Stunde, Allerheiligen ist eine halbe stunde, die 8 Höfe sind eine starke Viertel stunde Vom dem Schulort entfernt.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Der erste Ort. hat 4. der 2te 1. der 3te 6. Schulkinder.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Drey Schulen sind im Umkreisse einer Stunde Vom hiesigen Schulort entfernt.

I.4.a Ihre Namen.

Lengnau im Distrikt Büren Kanton Bern, Betlach, Seltzach in unserm Distrikt und Kanton.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Lengnau und Betlach sind eine halbe Stund, und Seltzach ein Stund Von unserm Schulort entfernt.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Das Lesen, Schreiben, und Rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja nemlich Von Martini bis Ostern.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die laut der Normal-schule erforderlichen Bücher, nemlich das Tabellen Lese und Rechtschreibbüchlein.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Nach der Normal.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vormittag 3 und Nachmittag drey Stunden,

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Von der Gemeinde und dem Pfarrer und Zwar durch die Mehrheit der Stimmen, und wird alljährlich Von den obigen aufs neue bestättiget.

III.11.b Wie heißt er?

Urs Tschui.

III.11.c Wo ist er her?

Von Grenchen.

III.11.d Wie alt?

35 Jahre.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja und wirklich 2 Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

10 Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Allzeit in Grenchen und seiner Profession ein Schneider.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nein.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

73. Kinder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter 35 Knaben, 38 Mägdchen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer wird auser den Sontägen keine Schule gehalten, und die Zahl der an diesen Tägen dahin kommenden können nicht richtig an gegeben werden.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ja.

IV.13.b Wie stark ist er?

112. Franken 10 Souls.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Aus dem Gemeind- und Bruderschaft gut.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein,

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld. ist keines ein geführt auser das die Hintersässkinder wochentlich 1 Souls entrichten solten, wird aber durchgängig nachläsig bezahlt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst nicht neu, doch nicht baufällig,

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Nein

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemeind.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

||[Seite 3] Aus dem Gemeind- und Bruderschaft gut.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nein.

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

Ja 54 Franken,

IV.16.B.e Kirchengütern?

Ja aus dem Bruder-schaft gut 5 Franken 12 Souls 1 Deniers.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Nein.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung Jedes schulkind bringt täglich ein Scheitholz um die Schul-stube ein zu heizen, wo gegen die Gemeind kein holz anschaft.

Unterschrift

Geben in Grenchen Den 21ten Hornung 1799.
Bescheint Urs Tschui Schulmeister
Gruss und Bruder Liebe.

Zitierempfehlung: