Lommiswil (Transkription Nr. 2391)

Schulort: Lommiswil
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 132-132v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Solothurn
Agentschaft 1799: Lommiswil
Kirchgemeinde 1799: Oberdorf
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Lommiswil
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
  • Lommiswil (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)
  • Lommiswil (Niedere Schule, Feiertagsschule, Sonntagsschule, Normalschule, katholisch) (Eindeutige Textstellen markieren)

Lomniswyl. Uber den Zustand der Schul dieses Orts.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zu Oberdorff. hat eine eigne Agentschaft

I.1.d In welchem Distrikt?

Solothurn

I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

die Schulkinder wohnen alle innerhalb dem Umkreis einer 1/4 Stunde. Jnnerhalb diesem Umkeise liegen 36 Häuser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Lomniswyl ist für sich Allein
Bellach 1/2 Stund
Selzach 1/2 Stund
Oberdorff 1/2 Stund
Bettlach 3/4 Stund
Solothurn 1 Stund

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Schreiben, Lesen, Rechnen und die ersten Grundsätze der Religion

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nur im Winter. Von Martin bis auf Ostern. und im Sommer alle Son und Feyertäge 2 Stund

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das Normal Buchstabir, Lesen und Rechnungs Büchlein

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Nach den Normalnummern

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Morgens von 8 bis 11 Uhr, und Nachmittag von 1 bis auf 4 Uhr

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Gemeinde durchs Meer

III.11.b Wie heißt er?

Urs Josef Meyer

III.11.c Wo ist er her?

Von Lommiswyl

III.11.d Wie alt?

32 Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ist verheurathet hat aber noch keine Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

4 Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

||[Seite 2] imer in Lomniswyl: hat sich mit der Landarbeit abgegeben

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jm Sommer die Bearbeitung seines Landes

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

36 Kinder

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

18 Knaben
18 Mägdchen

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

20 Knaben
20 Mägdchen

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

nein

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ja alle Wochen 20 Batzen, nämlich die Gemeinde giebt dem Schullehrer 20 Batzen, dafür aber beziecht selbe Von jedem Kinde 2 xr. in der Woche

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

ist keines da

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Ja 4 Kronen aus dem Kirchengut, nur eine Krone für den SommerschulUnterricht nebst ein 1/4 schlichtem Land

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

20 Batzen wochentlich von Martini bis ostern und für den Sommer {Jareszins} 4 Kronnen, nebst dem jährlich 2 Klafter holz aus dem Schulgeld und aus d der Gemeindskasse.
4 Kronen für den Hauszins aus dem Kirchengut.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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