Nussbaumen (Transkription Nr. 238)

Schulort: Nussbaumen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 345-346
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Steckborn
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Stammheim
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft der Stadt Zürich)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Hüttwilen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Nussbaumen (Niedere Schule, reformiert)

23.02.1799

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Heißt Nußbaumen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja es ist eine eigne Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Kirchgemeinde, Stammheim im Kanton Zürich, im Distr. Bänken

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikte Steckboren.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zu Kanton Durgäu.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Des mühsten 2 Viertelstund nicht starch ligen 4 Häuser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Steinegg ligen 4, Häuser.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Die Entfernung vom Schulorte, ist nicht starch 2, Viertelstund u: Die anzahl der Schulkinder, die daher kommen solten an der Zahl. 4. Kinder. Sie besuchen aber die Schul in Hutweylen.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Burg, Hutweylen, Jurschausen, Stammheim.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Burg 1, Stund, Heütweylen 1 Stund, Jurschausen 1 Viertelstund, Stammheim 2. Vietelstund.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Schreiben, Rechnen, Lesen, Singen, Buchstabieren etc:

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Sommer und Winter, wird die Schull gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Der klein u: große Chatichismi, der Psalter Davids, das neu und alt Testament etr:

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Ein jedes Kind hat eine Vorschrift, ist es aber fähig im Schreiben so hat es keine eigne Vorschrift mehr, sonder es muß aus dem Kopf oder aus einem Buch so ordagravisch wird getruckt ist Schreiben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

6, Stunden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja,

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der ganze Ehrendestillstand.

III.11.b Wie heißt er?

Jakob Straßer.

III.11.c Wo ist er her?

Aus Nußbaumen.

III.11.d Wie alt?

25, 1/2 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

||[Seite 2] Ja.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

3, 1/2 Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn der lehr am Zürichsee im Hirzel an der Sillbrug

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja. Der Meßmerdienst

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

65 darvon sind Knaben 35. und Mächen 30. die, die Schull besuechen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

30 bis auf 35. darvon sind Knaben, 20, und Mächen 15 die, die Schul besuechen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nichts dergleichen ist vorhanden

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Von dem Kirich und Gemeind gut, u. von den Hausvättern,

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Aus dem Kirchengut, hat ein Schulmeister Jährlich zubeziehen fl. 16, xr. 30 Armengut ist keeines vorhanden.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ja vom Kind in der Wochen 2 Kreutzer,

IV.15 Schulhaus.

Es hat kein Schulhaus.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jm Gemeind Haus

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nichts.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemeind.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld wie ich oben gesagt habe. Getreide, Wein, Holz, nichts.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Erstlich für die Kinderlehr zu halten 2.tens für das Vorsingen u: 3tens für die Unterhaltung des Gesangs.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Dergleichen nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?

Wie ich oben gesagt habe.

IV.16.B.c Stiftungen?

Nichts der Gleichen.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

Aus der Gemeindskaßen alle Jahr 3 fl. 30 xr.

IV.16.B.e Kirchengütern?

Nichts der Gleichen.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Ein jeder Hausvater bezahlt Wochendlich 2 xr. Schullohn

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Nichts der Gleichen.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Nichts.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Rebublickanischer Gruß und Hochachtungt Euer getreunester Diener, Hs: Jakob Strasser Schulm: Nussbaumen den 23.ten Hornung 1799.

Zitierempfehlung: