Aetingen (Transkription Nr. 2373)

Schulort: Aetingen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 89-90v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Biberist
Agentschaft 1799: Aetingen
Kirchgemeinde 1799: Aetingen
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Buchegg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Aetingen (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der Fragen, des Ministers der Künsten und Wißenschaften, der Helvetischen Repulic, betreffend den Zustand der hiernach beschriebenen Schul.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Aetingen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ein eigene Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu keiner. (Aetingen).

I.1.d In welchem Distrikt?

Biberist.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Solothurn.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb einer Viertelstund keine, ausgenommen Aetingen, da die Schul sich befindet, da sind 21. Häüser. Jnner 2. Viertelstunden 13. Häüser. Jnner 3. Viertelstunden, 45. Häüser Summa 79. Häüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Aetingen. Küttigkofen. Kyburg. Buchegg. Brügglen. und Niederramsern. da gegen wärtig ein Privat-Schule ist.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Kyburg und Buchegg 1. Viertelstund. Küttigkofen, und und Brügglen 2. Viertelstund. Niederramsern 3. Viertelstund.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Aetingen 34. Küttigkofen 21. Kyburg 3. Buchegg 13. Niederramsern da die Privat-Schul ist 40. Kinder Sa: 132.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Leüterkofen. Bätterkinden. Uzenstorf. Schallaunen. Büren zum Hof. Limpbach. Mülchi. Meßen. Oberramsern. Mühlidorf. und die Jezmahlige Privat-Schul Niederramsern.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

||[Seite 2] 2. Viertelstunden, Limpbach. 3. Viertelstunden Bätterkinden. Mühlidorf. und die Privat-Schule Niederramsern. 4. Viertelstunden, Lenterkofen. Uzenstorf. Schallaunen. Büren zum Hof. Mülchi. Meßen und Oberramsern.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Sillabieren, Lesen, Außwendig lernen, Schreiben, Singen, in der Religion Unterrichten.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nein: Sondern auch im Sommer, im Winter von Martini bis auf Maria Verkündigung, im Sommer alle Wochen ein Halber Tag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das Berner-Nahmenbüchli, der Heidelbärgische Catechismus, auser lesene Psalmen, und Capitel, in dem Neuen Testament, Hüebners biblische Historien.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schulmeister Schreibt vor.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Jm Christmonat und Jenner 5. Stund, Täglich. Jm Wintermonat, Hornung und Merz 6. Stund, täglich.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

J: Buchstabierer, Läser, und Außwendig lerner.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Pfarrer, und die samtlichen Hausvätter; durch ein Offentliches Examen.

III.11.b Wie heißt er?

Jacob Rothermann.

III.11.c Wo ist er her?

Von Krauchthal, Canton Bern, Districkt Burgdorf

III.11.d Wie alt?

53. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja: 10. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

34. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zu Lyßach, Canton Bern, Districkt Burgdorf.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 3] Knaben 40. bis 50.
Mägden 20. bis 25.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 15. bis 20.
Magden 10. bis 15.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nein.

IV.13.b Wie stark ist er?

Nichts.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Theils aus dem Kirchenfond, theils von den Bürgern, der Schulgemeinden, theils aus abgeschaften Grundzinsen.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Keines.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Seit 1770. Alt, aber noch nicht völlig ausgebauen.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Nein: ein ganzes Haus.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nein.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Haus-Vätter der samtlichen Schulgemeinden.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld, Getreid, und ein wenig Holz.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Ein Mütt dinkel.

IV.16.B.b Schulgeldern?

Nichts.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

Alljährlich and Gäld 4. kr. 12 bz. 2. xr. und an dinkel 5. Mütt 8. Mäs. {Aus dem Kirchen fond für Sommer schul lohn Jährlich 2. kr. 10 bz.}

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Alljährlich 4. kr.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Ohngefehr ein Jauchart.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Nichts.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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