Witterswil (Transkription Nr. 2357)

Schulort: Witterswil
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 61-61v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Dornach
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Witterswil
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Witterswil
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
  • Witterswil (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)
  • Witterswil (Niedere Schule, Normalschule, Repetierschule, katholisch) (Eindeutige Textstellen markieren)

17.02.1799

Beantwordung der Fragen über den zustand der Schullen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Witterschwill

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eigene gemeint.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Witterschwill.

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt dornach.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Solothurn.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Hier ist das dorf einzig, ohne ein einiges nach gelegenes Haus, oder Hof.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Ein jedes Dorf in der Nachbarschaft hat seinen eigenen Schullmeister, als Bettwill 1/4 Stund, Hofstetten 1/2 Stund, die übrigen nächeren Dorfschaften Ligen in der francken Republik.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Schreiben und Lessen. der Cathokissimus.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Von St: Mardini bis am Pallmen Tag, im Sommer wird an den Sonndägen eine wiederholungs stunde gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die Vorgeschriebenen Normal Bücher

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Normal Vorschrift

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Morgens von 8 bis 10 Uhr. nachmitag von 12 bis 3 uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder seind in klassen eingetheilt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die gemeint erwählte bis dahin, mit gutheissen des Pfarrers.

III.11.b Wie heißt er?

Joseph Schmidli.

III.11.c Wo ist er her?

Von Witterschwill.

III.11.d Wie alt?

43 Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ist verheurathet und hat ein kind.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

28 Jahr lang.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

War von Kindheit an in Witterschwill und ist sonst der profession nach ein Leinwäber,

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Versieht noch den Siegrist Dienst.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 2] im Winter. Knäblein 23. und Magdlein 21. überhaupt 44.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Somer des gleichen nur in den wiederholungsstunde

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schullfond ist.

IV.13.b Wie stark ist er?

Von Capithall 220 lb. stebler den zins
Von der kirche 9. lb. 10 ß. Stebler.
Nebst diesem nutzter anderthalben Viertel Mattland, welches gemeint gut ist.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Jst nicht mit dem Kirchen gut vereiniget, aus genomen 7. lb. stl: welche in obigen 9. lb ein begrifen sind, Armen Gut ist hier keines.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schullgelt ist keines eingeführt.

IV.15 Schulhaus.

Schullhaus ist kein eigenes.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

der Schullehrer haltet in seinem eigenen hause Schull und beziecht Von der gemeinde 6 lb. stl: zinß Die Unterhaltung der Schullstube liegt dem Schullmeister ob.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Der Schullehrer beziecht, die obigen gemelte Einkünffte aus genomen, nichts anderes als das zur Einheizung der Schullstube nöthige brennholz

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Witterschwill den 17 Hornung 1799.
Joseph Schmidli Schullehrer

Zitierempfehlung: