Lüterswil (Transkription Nr. 2352)

Schulort: Lüterswil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 75-75v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Biberist
Agentschaft 1799: Lüterswil
Kirchgemeinde 1799: Oberwil bei Büren
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Lüterswil-Gächliwil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Lüterswil (Niedere Schule, reformiert)

21.02.1799

Beantwortung der fragen über den Zustand der Schulen — in Betreff der Schul Leüterswyl

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

seine gegenstände buchstabieren, sillabieren Lesen Religion Biblischen Gschichte, Schreiben, Rechnen, Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

seine Zeit
1. im Winder — von Martins-Tag biß Ostern
2. im Sommer — nur wochentlich 1. Tag und dazu wenig benuzt und von der kleinsten Zahl

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

die üblichen Bücher
A. B. C. Taffelen — Namenbücher Anfange der Christlichen Lehr Heydelb: Catechismus, Testament, Psalmen, festlieder Heeberers bibl. Geschichte und Handschrifften Zum Geschriebnes Lesen Schreibvorschrifften werden Nach Nummerieren vorgelegt

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

seine Dauer von 8-11 V. M. von 1-4 N. M.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Claßen
1. Buchstabierende, Sillabierende, Anfänger in Lesen
2. die fertigen im Lesen, und Auswendig-lernenden
3. die Repetierenden, Schreibenden, und anfanger im Rechnen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

bißharige Bestellung der Schul durch die Gemeine, auf Examination hin des Pfrrherren

III.11.b Wie heißt er?

jetziger Schullehrer Bendicht Emch von Leüterswyl. Geb. den 8ten Christmonat 1754. hier Schulmeister siet 1781. — vorhar nirgends vater von 4 Knaben und 1 Mädchen Nebenher ein Leinweber

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Zahl der kinder — 38 Nemlich. 18 knaben, 20 Mädchen jm Sommer kommt großentheils nur die Underste Claß

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond ist keiner, so wenig als Armen {und} Kirchenfond

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld keines

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhaus — ein Eigens — wo einer ordentlichen Schulstuben eine Kammer für die Wohnung des Schulmeisters angebaut ist das Haus gehort der Gemeine Sie versammelt Sich da: es wirt auch von Jhr Erhalten; ist Aber nicht alt, und noch in Zimmlich guten Stand — dabey ligt ein gemüs garten

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Schullohn Er besteht in 20 kr. ist auf die Haus-väter vertheilt — und wird nach vollendeter Winterschul dem Lehrer — ohne Verdrießlichkeiten für Jhn eingehändigt wann Er Jhn verlangt

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Leuters-wyl den 21 Feba. Bendicht Emch Schulmeister

Fliesstextantworten
Lokal

Leüters wyl ein Dorff und eigene Gemeine ist im Distrikt Bieberist Seiten Bucheeggberg, Canton Solothurn; aber Kirchspänig nach Oberwyl Distrikt Büren, C. Bern und hat am Ort Selbst seinen Agenten, auch fürs Dorff Selbst eine Schul von der die wenigst entfernten Schulen sind
a. Goßlywyl
b. Biezwyl jede — eine 1/2 Stund
c. Gächliwyl jede — eine 1/4 Stund

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