Büsserach (Transkription Nr. 2349)

Schulort: Büsserach
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 51-52
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Dornach
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Büsserach
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Büsserach
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
  • Büsserach (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)
  • Büsserach (Niedere Schule, Feiertagsschule, Repetierschule, Sonntagsschule, katholisch) (Eindeutige Textstellen markieren)

Büsserach.
ANTWORTEN
UEBER DEN ZUSTAND DER SCHULE

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Biesserach, der Name des Orts, da die Schule ist.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine eigene Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zur Kirchengemein Biesserach.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zu dem Districkte Dorneck.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zu dem Kanton Solothurn.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

a: Jnnerhalb der nächsten 1/8 Stunde liegen 5 Häuser.
b: Jnnerhalb 1/4 Stunde 1 Haus
c: Jnnerhalb 1/2 Stunde ein Haus.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

a: Jnnerhalb 1/8 Stunde, das Senn- und Hünerhaus zum ehemaligen Schloß Thierstein, die Ziegelscheur, die Säge und das Zihl.
b: Jnnerhalb 1/4 Stunde, das Espel.
c: Jnnerhalb 1/2 Stunde, das Ried.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

a: Daher kommen 10 Kinder, jtem noch 4 Kinder, welche dem Senn zu gehören, der nicht säßhaft ist
b: Wo drei {Kinder} noch nicht schulfähig sind.
c. Wo ein Kind noch nicht schulfähig ist.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

||[Seite 2] a: Ehrschwihl 1/2 Stunde entlegen.
b: Breitenbach 1/2 Stunde entlegen.
c: Meltingen 1 Stunde entlegen
d: Grindel 1 Stunde entlegen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird die Normal nach der Art, wie sie im Kanton Solothurn eingeführt ist, gelehrt.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden nur im Winter und zwar von Hl: Martini bis Ostern gehalten, im Sommer aber alle Sonn- und Feyrtage ein Wiederholungs Unterricht ertheilt.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher: Das A: B: C: oder Namen Büchlein als das erste Stück; des Lesebuch für die Normal Stadt und Schulen, zur Lesübung, und der Religions-Lehre der Katechismus, wie auch allerley Schriften zur Uebung, und die Anfangsgründe der Rechenkunst

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften: Diese sind für die Kinder zum nachschreiben in Nummern eingetheilt, wie die Anleitung zum Schönschreiben nach Regeln und Mustern der Normalschule vorstellt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich 6 Stunde.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in 4 Klassen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Gemeinde, aber die Obrigkeit hat Jhn seit der Normalschule allzeit bestättiget, anjetzo von dem Unterrichts Commissaire angenohmen.

III.11.b Wie heißt er?

Johann Dominik Dietler.

III.11.c Wo ist er her?

Von dieser Gemeinde, wo er Schulmeister ist

III.11.d Wie alt?

Jm 31igsten Jahre.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Keine Familie.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Dies ist das erste Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

||[Seite 3] Er ist in dieser Gemeinde ein Baurs- und Handwerks{mann}

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramte ist er noch Sigrist.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter 40 Knaben 30 Mädchen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer 50 Knaben 40 Mädchen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Dergleichen ist vorhanden

IV.13.b Wie stark ist er?

533 Franken 6 schill: 6: Pfenn- und 2 Säck Korn

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Von dem Zins obiger Capitalien

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Jst einzig für die Schule bestimmt, das Korn von Kir{chergut}

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist keines einführt.

IV.15 Schulhaus.

Schulhauss: Kirchen- der Pfrundhauß genannt.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst baufällig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jst wirklich ein Zimmer in besagtem Gebäude, darinn die Schule gehalten wird, das aber sehr klein ist

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Welches Bürger {Pfarrer} aus Guthätigkeit cediert hat, und wird nichts bezahlt; das übrige Hauß wird noch von gewestem Sigrist und Schulmeister (aus Eigennutz) be{wohnt}

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Kirche hat bis dahin dafür gesorgt.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a: Aus abgeschaften Grundzinsen 2 Säck Korn;
b: Von Stiftungen an Zins 26 Livers 13 Sols 4 Denn :
e: Das besagte Korn aus Kirchengut
d: Aus dem Zins von 533 Livers 6 Sols 6 Dennie.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Jm ganzen Schulbezirk sind 76 Häußer

Unterschrift

Also auf gesetzt und heraus gegeben von Johann Dominik Dietler Schulmeister

Zitierempfehlung: