Solothurn (Transkription Nr. 2346)

Schulort: Solothurn
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 118-119
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Solothurn
Agentschaft 1799: Solothurn
Kirchgemeinde 1799: Solothurn
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Solothurn
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Solothurn (Niedere Schule, Armenschule/Waisenhausschule, Normalschule, katholisch)

BEANTWORTUNG DER FRAGEN Ueber DEN ZUSTAND DER SCHULEN Betreffend Die Schule im Weysenhause.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkungen. Das Einkommen der Schullehrer sollte nach unmaßgeblicher Meynung bestimmt werden, bevor sie in den Unterricht der Normalschule berufen werden. Die Erfahrung zeigte, wie wenig taugliche Subjecte aus Abgang eines anständigen Gehalts für diesen nicht minder wichtigen als beschwerlichen Dienst sich meldeten.
Die Kinder, oder vielmehr die Aeltern sollten nicht durch den Schulmeister angehalten werden, ihre Kinder fleißig in die Schule zu schicken.
Der Schulmeister sollte seinen bestimmten Lohn so beziehen, daß er sich weder mit der Gemeinde noch mit den Aeltern der Kinder deßwegen abgeben dörfte.

Unterschrift
Fliesstextantworten
Lokal

Das Waysenhaus, ganz neu aufgebaut und bequem eingerichtet, liegt in der Vorstadt, im Centralorte des Kantons Solothurn. Gehört also in den Distrikt, in die Kirchengemeinde und Agentschaft Solothurn.

Unterricht

Jn dieser Schule wird gelehrt: Die Buchstabenkentniß, das Buchstabiren Lesen, Schreiben deutsch und französisch, die Anfangsgrunde der deutschen und französischen Sprache, Rechtschreibung, Erklärung der Konstitution, schriftliche Aufsätze, Rechnen, Zeichnen, Unterricht aus einem Naturkatechismus, Religion; biblische Geschichten.
Die Schule wird im Sommer und Winter gehalten.
Die Schulbücher sind: Das Namen- Les- Rechtschreibung- und Rechnungs Büchlein, Katechismus nach Anleitung der Normal- Stadt und Landschulen für den Kanton Solothurn, die Anleitung zum Schönschreiben nach Regeln und Mustern, Muster und Beyspiele zur Schreibeübung für die Jugend von Bürger Nivard Krauer, Kapitular zu St: Urban, kleiner Naturkatechismus vom Verfaßer der leichtfaßlichen katechetischen Reden, Kern der biblischen Geschichten, von Felbiger. ||[Seite 2] Die Schule dauert täglich 8 Stunden, in welcher bemeldte Lehrgegenstände ordentlicher Weise von Stunde zu Stund abwechselnd behandelt werden.
Die Kinder sind in Klassen abgetheilt.

Personal

Die Schullehrer wurden bis dahin von den Waysenhaus Jnspectoren bestellt. Der einte heißt Urs Joseph Späti von Heinrichswyl einem Dorfe im Kanton Solothurn, im Distrikt Biberist. Er ist bald 50 Jahre alt. Durch ihn wurde das wirkliche Waysen- und Erziehungs Jnstitut angefangen, und seit 1782 fortgesetzt; durch ihn wurden die Lehrer der Normal zu Stadt und Land in dieser Lehrart unterrichtet; durch ihn die jährliche Schulvisitation gehalten. Er ist zugleich Religionslehrer im Spital, und Pfarrhelfer für die Vorstadt und den Bezirk so von dieser Seite zur Pfarrgemeinde Solothurn gehört. War zu vor fast 6 Jahre Vicarius zu Selzach einem Dörfe im Kanton Solothurn NB. Der Pfarrer daselbst war Alters und Krankheithalber blind.
Der zweyte heißt Urs Arb von Neuendorf im Kanton Solothurn, Distrikt Ballstal, 32 Jahre alt, vertritt die Stelle eines Lehrers seit sieben Jahren, er giebt den Kindern nebst andern Lehrgegenständen den Unterricht im französischen, auch den für die Normal angestellten Schulmeistern Unterricht im Schreiben, und geht obbemeldtem Religionslehrer im Spital in Krankheit oder Abwesenheit an die Hand. Kam nach vollendeten Studien aus dem Seminaire zu anneci an seine Stelle.
Bestimmte Waysen oder Schulkinder sind 12 Knaben und 6 Mägden nebst andern Schulknaben und Kostgängern, die an der Zahl bald mehr bald minder sind.

Oekonomie

Das Waysenhaus hat seinen eigenen fonds, welcher allein in Kapitalien von ungefähr 59000 ehemaligen solothurner Pfunden besteht, und mit keinem andern Armengut verbunden ist.
Die Waysen, an der Zahl 18, werden von ihrer Aufnahme bis zu ihrer Entlaßung im 16.te Jahre in Speis, Kleidung, Wohnung und aus dem fonds des Hauses unterhalten und verpflegt. Andere so in diese Schule kommen, zahlen für ein Schuljahr 12 franken 7 Bz. ||[Seite 3] Das Einkommen der Schullehrer besteht nebst dem trockenen Tische und Wohnung in Geld, dem ersten per Tag 3 Bazen 1 xr. dem Zweyten per Tag 1 Bz. 3 xr., aus welchem Geld sie sich Wein anschaffen können.
Beyde Schullehrer sind Priester, aber Landskinder, folglich vormals von allen einträglichern oder minder beschwerlichen Aemtern ausgeschloßen.

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