Egerkingen (Transkription Nr. 2340)

Schulort: Egerkingen
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 25-26
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Balsthal
Agentschaft 1799: Egerkingen
Kirchgemeinde 1799: Egerkingen
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Egerkingen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Egerkingen (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)

16.02.1799

BEANTWORTUNG
Uber den Zustand der Schule in der Gemeind Egerkingen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Egerkingen ist eine Schule.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf. {Jn der Agentschaft Johan Rauber}

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst ein eigne Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Jst ein Pfarrgemein mit der Gemeine Herkingen

I.1.d In welchem Distrikt?

Gehört in das Districkt Ballstahl.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Und Kanton Solothurn.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zum Schulbezirke gehörige Häuser sind 77 und befinden sich alle in einem Umkreis von einner guten viertel Stund.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Der so genannte Sandel, und Flümath gehören zu dem Schulbezirke Egerkingen.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Der Sandel ist 2 viertel Stund, und die Flumath ein gute viertel Stund vom Schulorthe entfernt.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Schulkinder in dem Sandel sind keine, und der Flumather vermag wegen alzu grosser Armuth keines zu schicken.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Weitere Entfernung zu diessem Schulorth ist keine.

I.4.a Ihre Namen.

weder Namen

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

noch Entlegenheit.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Jn der Schule, wird die Normal gelehrt.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird nur im Winter gehalten von Martini bis Ostern.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Jn der Schule werden die Normal-namen und Lesbüchlein gelehrt. geschribenes was ein jeder Hausvater für seine Kinder nothwendig findt.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Normalvorschrifften werden den Kindern zum schreiben vorgelegt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule daurt Täglich 4 Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind nicht in Klassen abgetheilt, denn der fleissige Schuler, wurde wegen dem unfleissigen zurückgehalten.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer. ist bis dahin von der Gemeind bestellt, und auf Conto derselben unterrichtet, von der Schulcomission bestädiget worden.

III.11.b Wie heißt er?

Jacob Hüsler ist sein Namm.

III.11.c Wo ist er her?

Jst aus der Gemeind.

III.11.d Wie alt?

30 Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ist verheüratet, hat aber keine Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Schon 10 jahr SchulMr:

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Befor er den Dienst angetreten hat: ist Er {im} Kloster zufischingen gewessen.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 3] Noch zu seinem Lehramte, hat er den Sigeristendienst zuverrichten.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder, so die Schule besuchen sind 40
Jm Winter Knaben. 25. Mädhen. 15.
Jm ganzen sollten bey 60 Kinder die Schule besuchen, aber wegen alzugroser Armuth ist es den Vätern unmöglich.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Jst kein Schulfond, noch stiftung.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgel ist keins eingeführt.

IV.15 Schulhaus.

Schulhaus keines.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Der Schulehrer, muß für die Schulstube unengeltlich surgen.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Geld 27 Gl: a. Korn 30 Mäs. a. Holtz bringt Täglich ein jedes Kind ein Scheidholtz

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Von abgeschafftem Schantzgeltern dessen Vorschutz in einem jahr 8 Gl.

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

Aus der Gemeindskassen. 12. Gl.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Von den Hauvätern zusamengelegt 7 Gl. und 30 Mas a K:

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Hüsler SchulMr: den 16 Hor: 1799.

Zitierempfehlung: