Hüttwilen (Transkription Nr. 234)

Schulort: Hüttwilen
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 359-360v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Steckborn
Agentschaft 1799: Hüttwilen
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Priors von Ittingen)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Hüttwilen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Hüttwilen (Niedere Schule, reformiert)

FRAGEN. Über den Zustan der Schuhlen an jedem orthe. ANTWORT auf dieselben.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

IST HÜTTWEYLEN.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja, die aber Parrathetisch ist.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Sie hat einen eignen Agenten.

I.1.d In welchem Distrikt?

Steckbohren.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

THURGÄÜ.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Es sind Keine. die Gemeinde haltet einen eignen schuhlmeister für sie allein.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Es sind Keine.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Es sind Keine. per: etwann Zufälliger weise, von Horben, Buch, Seeben, und Steinegg. darauf der schuhlmeister sich aber nicht vertrösten Kan, den es ist nur Zufälliger weise.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Weiningen, Üßlingen, Nußbaumen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

1/4. stunde, 1. stunde, 1/2. stunde.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, schreiben, Rechnen, singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

16. bis 17. Wochen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Christlich, Züricherischer, Klein und Grosser Catechißmus, Ps: Buch, Test: U auswendig Psalter, auch Wasers, und andere Gebätt-Bücher.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] der schuhlmeister schreibt den Kindern vor, durch Klein, und große Zedelchen

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

von Morgen 8. bis 11. Uhr. Nachmittag von 1. bis 4 Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der schuhlmeister ist jederzeit von der E. Gemeind, in beysein eines jewilligen Herren Pfarrers als professor gesetzt worden.

III.11.b Wie heißt er?

Johannes Keller.

III.11.c Wo ist er her?

aus der Gemeinde deß orthes.

III.11.d Wie alt?

45. Jahr:

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er hat Zimlich geschlechtsverwandte, und 6. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Kommenden Apprillen 27. Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er hat von seiner jugend, namlich von dem 12.ten Jahre an schon schuhle gehalten, auf einschichtigen örther auch in dem Ellsaß in M: Kirch, ohnweit Schlett. Statt 1. Jahr unterweisung gegeben, und von dort nacher Haus zum Schulldienst beruffen worden.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nebst der schuhle, hat der schuhlmeister den Gesang in der Kirchen, und alle 14. Tage die Kinder-Lehre anstatt dem Herrn Pfarrer zuversehen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] die ist schuhle ist wie der Mond, bald ist die schuhle starck, bald schwach. zu anfang deß Winters, etwann zwey Monat, geschieht es, das die schuhle Meistentheils nur in etwan 30. bis 35. oft nicht einmahl so viel Kindern, in der mitte etwann 50. 60. 70. od. mehr Kindern besteht. zu ausgang ist {es} aber ohgefahr wie ihm anfang.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

ohngefahr 3 theil Mädchen, und etwann zwey theil Knaben.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer ist die schuhl gar schlecht, sie wird gehalten, aber sehr schlecht besucht. den oft hab ich schon bey einem {die zeit} duttzet Kinder Zugebracht, daß es mir nicht einmahl die Nahrung, geschweige den einen gebührenden Lohn vertragen möchte. Kinder im Sommer? NB: Hat der schuhlmeister alle Jahr von Zürich für die Sommer-schuhle EXTRA zubeziehen gehabt, zwey Cronen Thaler, bey gegenwärtigen Zeit umständen sind sie zurück geblieben. Ursache Warum? ist mir unbekant.
ohngefahr 8. 10. Mädchen, und etwann 4. 5. Minder oder mehr Knaben.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

FONDS sind weiters Keine.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nein.

IV.13.b Wie stark ist er?

nichts. Die Gemeind (wie oben schon gemeldt) ist Parrathetisch, ihm fall die Catholische Religion Keinen Lehrer hat, wie würcklich sie jetziger Zeit Keinen haben, so hat der schuhlmeister von E. E. Gemeind 5. fl. ist aber einer Catholischer seits, so bezieht der E: L: 3. fl. 13. bz. der Ca: L: aber nach anzahl ihrer Haushaltungen die {in} 17. besteht 17. bz. Fahls aber der Evangelische Lehrer die Catholischen Kinder auch underweist, so bezieht er das ganntze.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

||[Seite 4] von der gemeind Haus vätteren.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Wochentlich 3. xr: von jedem Kind

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

daß Gemeindhaus ist hierzu der bestimte orth, die Gemeind unterhaltet dasselbige, ohne des schuhlmeisters entgeltnuß. außert daß der schulmeister für den Winter 30. xr. feürer Lohn bezahlen muß.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

dergleichen nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?

Wochentlich von jedem Kind 3. xr.

IV.16.B.c Stiftungen?

aus einem Familien -gut das Häggische Stift genant Jährlich 3 fl.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

Wie oben schon gesagt, die Gemeind ist parrathetisch , im fahl die Catholischen Keinen Lehrer haben, und dieselben übernehmen muß, so hat er 5. fl. von der gemeind zubeziehen. auch gibt die Gemeind das Holtz, für die schuhl stuben zu Heitzen. sonst hat der Lehrer nichts.

IV.16.B.e Kirchengütern?

da fließt nichts?

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Nichts.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Keine.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: