Kleinlützel (Transkription Nr. 2335)

Schulort: Kleinlützel
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 42-43
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Dornach
Agentschaft 1799: Kleinlützel
Kirchgemeinde 1799: Kleinlützel
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Kleinlützel
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Kleinlützel (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)

21.02.1799

BEANTWORTUNG
der von dem Minister der Künste uns Wissenschaften an die Schulmeister gemachten Fragen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Klein Lützel eine Dorfschaft, ist eine eigne Gemeinde, gehört zur Kirchengemeinde und Agentschaft gleichen Namens in dem Distrikte Dornek des Kantons Solothurn und hat eine Schule.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

die zu dasigem Schulbezirke gehörige Haüser ligen wie folgende Entfernung zeigt; als innerhalb des Umkreises der nachsten Viertelstunde ligen Hauß haltungen 137. — innerthalb des Umkreises des zweyten, 33 Haushaltungen — innerthalb des Umkreises der dritten, 1 haushaltung. — innerthalb der Vierten, 11 Haushaltungen

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zu desen Schulbezirke gehören nebst dem dorffe folgende Höfe als der niedere Huggerwalt ist von der Schul entfernt 1. Stund.
der obere Huggerwalt 1/2. Stund.
Potschenrüthi 1/2. Stund
der Ring 1/2. Stund
der Rizigrund 1. Stund
das Klösterli 3/4. Stund
die innere und aüssere Rüthi eine starke 1/4. Stund
der berg, stark 1/4. Stund
der Kall, stark 1. Stund
Kinder so ab diesen Höfen in die Schule kommen
ab dem nidern Huggerwalt komen — anstatt komen sollten 6
ab dem obern Huggerwalt komen 5 anstatt komen sollten 8
ab Potschenrüthi komen — anstatt komen sollten 1
ab dem Ring komen — anstatt komen sollten 7
ab dem Rizigrund komen 2 anstatt komen sollten 3
aus dem Klösterli komen — anstatt komen sollten 2
aus beyden rüthen komen — anstatt komen sollten 1
ab dem Berg komen — anstatt komen sollten 1
ab dem Kall komen — anstatt komen sollten 3

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Auf mehr alß anderthalbstunden finden sich im Umkreise keine Schule, so in die helvetische Republik gehören.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der dasigen Schule wird gelehrt alle Tage, Buchstabieren, Lesen; einige Tage das Rechnen; am Mitwuchen am Morgen die Cristenlehre, und alle Samstage, Religions-untericht, ||[Seite 2] weil der Pfarer am Samstagen darein kömmt.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul wird gehalten von Martini biß Osteren.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Vormahls wahren als Schul-bücher eingeführt das normal abcbuch, weil man hier keine Normal abc büchchen, balt der dergleichen alte büchchen von Basel, Kollmar &c balt geschriebene abc, so das alles unter einander zu Überdruss des SchulSchulmeister und zum Nachtheile der kinder vermischt wurde Nur haben alle das gleiche kinderlehrbüchchen, nämlich das neüe von Solothurn.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschriften werden nach der Normal gehalten, wie selbe der Schulmeister zu Solothurn erlernt hat.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule fängt am Morgen um halber 9 uhr an, und daurt biß eilf uhr, nach mittag aber von 12 uhr bis 3 uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder seind in 3 Klassen getheilt, nämlich in die anfangenden Buchstabiernden, Lesenden.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bißher war der Schulmeister von dem Pfarrer des orts und der ganzen versammelten gemeinde erwählt, und von Solothurn, nachdem er die Normal erlernt hatte bestättiget.

III.11.b Wie heißt er?

der wirkliche Schulmeister heisst Johannens Brunner ein Bürger auß hiesiger Gemeinde, wohnt auf dem obern Huggerwalt seines alters 41 Jahr, hat eine Frau und vier Kinder ist 11 Jahre Schulmeister war vorher theilß bey seinem seeligen Vater dem Sigrist im Dorffe, theilß auf bemeldtem Huggerwalt wohin er sich verheürathete, und hat neben dem Lehramte die gewöhnlichen verrichtungen eines Landmans.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Überhaubt besuchen im Winder die Schule von den fleissigern Kindern 41. und 15, so selten kommen Knaben 35. Mädchen 19. im Summer niemand.
Wenn man aber alle Kinder von 7 biß 12 Jahres rechnen wollte, so wären in allen 105. Kinder so in die Schule gehörten

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulstiftung ist eine vorhanden, denn vor Altem schon ward zur Schule gestiftet 125 lb. stebler, und vor ungefähr 21 Jahren ward diese Stiftung von einer Tuggenerin aus Solothurn mit 936 lb. stebler vermehrt, so das die zins tragende Capitalien 1061 lb. ausmachen.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist keines eingeführt, weil der Schulmeister obbemeldter Schulstiftung 53. {lb.} 1 {ß.} bezieht, und darfür noch alle Samstage mit den Schulkindern um 11 Uhr den Rosenkranz betten muß.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 3] Das Schulhauß ist ein altes baufälliges unschikliches gebaüde, die Schulstube zuklein für alle so in die Schule gehörten, hat balt keine Bänke mehr &c weil die hiesige Gemeinde dasselbe erhalten sollte.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

||[Seite 3] Das Schulhauß ist ein altes baufälliges unschikliches gebaüde, die Schulstube zuklein für alle so in die Schule gehörten, hat balt keine Bänke mehr &c weil die hiesige Gemeinde dasselbe erhalten sollte.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Der Schul lehrer zieht Jährlich, wie Numero 14 gesagt worden, an gelt 53. {lb.} 1 {ß.} stebler und besizt eine kleine Matten, die kaum einen Viertel Heü und kein Emt abträgt; und annoch mit Hagen wohl Verdienen muß, und dieses ist sein ganzes Einkomen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Klein Lüzell 21ten Hornung 1799.
Bescheints Johannes Brunner Schulmeister.

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