Neuendorf (Transkription Nr. 2318)

Schulort: Neuendorf
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 5-6v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Balsthal
Agentschaft 1799: Neuendorf
Kirchgemeinde 1799: Neuendorf
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Neuendorf
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Neuendorf (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)

Antwort
Über den Zustand der Schul Neüen Dorff

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Neüendorff ein eigen gemein, Kirchgemein und Agentschafft Zum Distrikte Balstall, Kanton Solothurn

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule Wird nur im Winter gehalten Von Martini an bis Ostern Die Schul dauret Täglich 5 Stund

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die Kinder sind in Klassen abgedeilt, in der Ersten Klassen Wird das ABC. oder das Von der Normall eingerichtetes Namen büchlein. in der zweyten Klassen Werden gelehrt underscheidliche Lässe büchlein Jn der Driten Klassen Wird Geschriben und under scheidliche Schrifften gelehrt Und in allen drey Klassen Wird das Kristen Lehr buch Von Solothurn gelehrt

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Klassen abgedeilt, in der Ersten Klassen Wird das ABC. oder das Von der Normall eingerichtetes Namen büchlein. in der zweyten Klassen Werden gelehrt underscheidliche Lässe büchlein Jn der Driten Klassen Wird Geschriben und under scheidliche Schrifften gelehrt Und in allen drey Klassen Wird das Kristen Lehr buch Von Solothurn gelehrt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer War Von der gemeind er welt Worden und hat zu Solothurn in dem Oberkeitlichen Weissen haus die Normal gelehrt er War Von der Obrikeit bestädiget Worden Vorher War er ein Armer daglöner und auser der Schulzeit War er noch einer. 12 Jahr War er schullehrer Er War ein geborner bürger zu Neüendorff und War alzeit in Neüendorff gewessen Seines alters 47 Jahr Mit Namen und geschlächt Joseph Ripstein ||[Seite 2] Er Hat 6 unnerzogene Kinder

III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Über Haubt besuchen die Schule Kinder 20 Knaben Mägtlein 19. Zusamen 39 Kinder

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist kein eigen Schulhaus der Sullehrer Muß selbst für die Schul Wohnung sorgen und selbes Verzinssen und in brauchbaren Stand er halten

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Erstlich hat er Von den Bauren zu beziechen Korn. 31 1/2 Mäs Zweytens Von den übrigen Bürgeren an Haber 12 Mäs Dritens Von den Armen bürgern und dem Schulkindern 12 gl. 6 bz. Viertens Von Jeden Schul kind des dags ein schit holz

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Das bekent Bürger Joseph Ripstein
der mahliger Schullehrer in Neuen Dorff

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