Gebenstorf (Transkription Nr. 2313)

Schulort: Gebenstorf
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1424, fol. 278-279v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Baden
Distrikt 1799: Baden
Agentschaft 1799: Gebenstorf
Kirchgemeinde 1799: Gebenstorf
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Baden
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Gebenstorf
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Gebenstorf (Niedere Schule, reformiert)

BEANTWORTUNG DER FRAGEN, über den Zustand der Schulen der Evangelischen zu Gebistorf.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Gebistorf.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

es ist ein dorf, und hatt 34. haüser, wo Catholiken und Evangelische unter ein ander wohnen.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja! die ihre Pfarrkirche hatt.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

zum distrikt baden.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

auch baden!

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

sie stehen alle in einer Entfehrnung von einer guten Viertelstunde.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Gebistorf, Vogelsang, Reüß.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

a. Gebistorf hatt Schulkinder 19
b. Vogelsang hatt 22
c. Reüß hatt 8.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

im Canton baden ist birmistorf eine Stund weit
im Canton bern Windisch und Rein, jegliches eine halbe stund weit. aber durch große Flüße davon abgeschnitten.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen, schreiben und Psalm Musik.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja. im Winter, von Martini bis Maria verkündung.
im Sommer, von Ostern bis Anfang deß Herbsts.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Zum lesen die bibel und Hübners biblische Historien. Zum memorisiren Sigfrieds Anfänge christlicher Lehre und der Heidelbergische Catechismus samt dem Psalter.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Nach der badener Schuhlordnung. Man hatt zu jedem Pensum gewise Wochentage.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

6. Stund. Morgens 3. und eben so viel Nachmittags.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

||[Seite 2] Nein. sie sizen unter einander.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

er wurde ordicirt durch den gewesenen Oberamtman zu Königsfelden der Pfarrer machte diesen einen Vorschlag, und er Wählte.

III.11.b Wie heißt er?

Johannes Kiler.

III.11.c Wo ist er her?

er ist bürger zu Gebistorf.

III.11.d Wie alt?

68 Jahre.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Zwei erwachsene und verheirathete Söhne und eine Tochter.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

seit Ano 1754. also 45 Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jmmer in seiner heimath, und ein Leinweber.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

er arbeitet seine Güter.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

eben jezt Knaben 23 Magdlein 26.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

etwa ein halb duzend buchstabirende.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

gar nichts. womit zugleich alle auf dieß sich beziehenden weiteren Fragen weggfallen.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ja! wochentlich p. Kind anderthalben Creüzer.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

die Gemeind hatt keines, sondern die Schule wird in des Schulmeisters privathaus gehalten. ohne Hausmiethe.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

1. an Gelt, in circa 48 franken
2. an Getreide. 4 Mütt Kernen, Argöwer Mäß.
3. an wein — nichts
4. an Holz? nur seine bürgergabe.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

das Getreid und 27 franken hatt Konigsfelden gegeben das übrige fliest ihm durch den wochenschullohn zu.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

aus Zehnten und übrigen vernamseten Artiklen ist der Schule nichts worden. so viel über den Zustand der Evangelischen Schule zu Gebistorf

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Es Bekent Hiermit der Evangelische Schuelmeister alda obigs Namlich Johanes Kiler {in} Gebistorff

Zitierempfehlung: