Döttingen (Transkription Nr. 2306)

Schulort: Döttingen
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1424, fol. 219-220
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Baden
Distrikt 1799: Zurzach
Agentschaft 1799: Döttingen
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Baden
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Döttingen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Döttingen (Niedere Schule, katholisch)

BEANTWORTUNG
DER FRAGEN
über den Zustand der Schule zu Döttingen betreffent.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Döttingen ist ein Dorf, eine eigne Gemeine und Agentschaft des Distrikts Zurzach, und Kantons Baden gehörig.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

a. Sack, und Schluchen, sind 4 Haüser, ein viertel Stund vom Dorf, entfernt, wovon 3 Kinder die Schule besuchen
b. Das Sennenloch auch ein viertel Stund vom Dorf besteht in 2 Haüser.
c. Die Bet-Au ein Hof, und ein kleine halb Stund vom Dorf entfernt.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

a. Klingnau ein viertel Stund vom Dorf
b. Zurzach, Degerfelden, Wirlingen, und Leügern eine Stund vom Dorf entfernt.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird die Kentnis der Buchstaben getruckter, und geschriebener, Sylben, Wörter, Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen gelehrt; auch sind in der Wochen 2 Tag (nebst andern Sachen) dem Unterricht im Christenthum gewiedmet.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Die Schule wird von Martini bis Ostern gehalten, Sommerszeit wird Sie wenig besucht.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind der römische Katechismus, 1te und 2te Klasse der St: Blasischen Landschulbücher.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften verfertiget der Lehrer den Schüleren Kurrent, und Kanzley; nach dem er ihnen die Weis, und Art der klein, und grossen Buchstaben zu schreiben gwiessen hat.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule wird jeden Tag 6 Stunde gehalten

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind nach ihrem Alter, und Fähigkeiten in Klassen getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schulmeister wurde bisher von der Gemeind in Beysein des Pfarrers, und alt Obervogten von Klingnau vorgeschlagen, und von letsteren bestellt. Er heisst Franz Joseph Pfister ledigen Standes gebürtig von Klingnau, seines Alters 26 Jahr; hat niemand als seine Mutter bey sich, sein Bruder ist unter dem Militär: Er ist 4 Jahr Lehrer, hatte vorher die Schule in Syon 5 Jahr besucht; um aber seines Vaters Willen ein Genügen zu leisten, muste er sich in Frankreich unter das ehmahlige Regiment Steiner begeben, allwo sein Vater Officier gewessen und er 4 Jahr dabey zubrachte. ||[Seite 3] Nebst dem Lehrambte hat er keine besondere Verrichtungen.

III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Es besuchen überhaupt diesen Winter 74 Kinder die Schule, nemlich 31 Knaben, und 43 Mädchen.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond ist kein vorhanden. Es ist ein Schulgeld eingefüehrt, nemlich der Lehrer beziehet von Martini bis Ostern wochentlich 2 fl. welches von den Vätern der Schulkinder zu Ostern soll bezahlt werden, nebst dem bezieht er Holz 1 Klafter, oder bürgerliches Gefähl; sodann tragen die Kinder etwas Holz zu.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulfond ist kein vorhanden. Es ist ein Schulgeld eingefüehrt, nemlich der Lehrer beziehet von Martini bis Ostern wochentlich 2 fl. welches von den Vätern der Schulkinder zu Ostern soll bezahlt werden, nebst dem bezieht er Holz 1 Klafter, oder bürgerliches Gefähl; sodann tragen die Kinder etwas Holz zu.

IV.15 Schulhaus.

Das Schulhaus ist neü erbaut, hat eine Schulstube; und Blaz für ein noch mangletes Zimmer, und wird von der Gemeind besorget, und unterhalten.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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