Leuggern, Full, Leibstadt (Transkription Nr. 2299)

Schulorte: Leuggern, Full, Leibstadt
Konfession der Orte: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1424, fol. 215-218
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Baden
Distrikt 1799: Zurzach
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Leuggern
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Baden
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Leuggern, Full-Reuenthal, Leibstadt
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

16.02.1799

BEANTWORTUNG DER FRAGEN
Über den Zustand der Schulen zu LEUGGERN:
und zwar

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Das Ort der Pfarre Leuggern, wo die Hauptschule ist, heißt selbst LEUGGERN; es ist eigentlich weder Flecken noch Dorf, etc. sondern die Kommende sammt Zugehörde, heissen so; dazu wird aber Bachthalen und Hof (nächst dabei gelegen) eingerechnet; diese machen unter sich, mit noch Fehrenthal und Schlatt (1/4 Stund davon aufm Berg gelegen) eine eigne Dorfgemeinde aus; sie gehört zu der Kirchengemeine Leuggern; ist im Distrikt Zurzach, und Kanton Baden gelegen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Entfernung der zum Schulbezirke gehörigen Häuser ist folgendermassen beschaffen:
Jnnerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde liegen in 4. Ortschafften 87. Häuser; innerhalb des Umkreises der zweyten, in 6. Ortschaften, 68. Häuser; und innerhalb des Umkreises der dritten, in 2 sonderbarn kleinen Nebenörteln 6. Häuser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die ||[Seite 2] Die zum Schulbezirke gehörigen Orte heißen:
* Bachthalen und Hof Vom Schulorte entfernet. 1. und 2. Büchsenschüsse Haben Schulfähige Kinder 41.
Fehrenthal und Schlatt Vom Schulorte entfernet. 1/4 Stunde weit. Haben Schulfähige Kinder 41.
Gippingen Vom Schulorte entfernet. 1/4 Stunde Haben Schulfähige Kinder 22.
Hettenschweil Vom Schulorte entfernet 1/4 Stunde Haben Schulfähige Kinder 24.
Hagenfirst Vom Schulorte entfernet. 1/2 Stunde Haben Schulfähige Kinder 2.
Ezweil Vom Schulorte entfernet. 1/2 Stunde Haben Schulfähige Kinder 12.
Böttstein Vom Schulorte entfernet. 1/2 Stunde Haben Schulfähige Kinder 26.
Eyen Vom Schulorte entfernet. 1/2 Stunde Haben Schulfähige Kinder 7.
Döttingen Vom Schulorte entfernet. 1/2 Stunde Haben Schulfähige Kinder 18. Reuenthal Vom Schulorte entfernet. 1/2 Stunde Haben Schulfähige Kinder 10.
Auenacker Vom Schulorte entfernet. 3/4 Stunde Haben Schulfähige Kinder 4.
Schmidberg Vom Schulorte entfernet. 3/4 Stunde Haben Schulfähige Kinder 2.
Haben Schulfähige Kinder 168 **
Note: Übrigens ist noch Full und das Helvetische Leibstatt (ebenfalls in der Pfarre Leuggern) davon kömmt aber das Weitere in folgenden Antworten

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die benachbarten Nebenschulen, als in ebengedachten Ortschaften Full, und Leibstatt, sind, Erstere eine starke Stunde und Letztere eine geringe Stunde Von der Hauptschule entfernet Und eben dieß ist auch ein Grund, daß dortige Gemeinden, Erstere aber seit kurzer und Letztere schon seit langer Zeit, eigne Lehrer angestellt haben.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 3] Jn der Schule wird Buchstabiren und Lesen, Gedruckt — und Geschriebenes, auch Schreiben und Rechnen gelehrt; die Nutzbarkeit des Letztern wird aber zum Bedauren dahier verkennt, und kein Gebrauch davon gemacht.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden nur im Winter, und zwar von der nächsten Woche nach Martini bis auf die österliche Zeit gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind eigne keine eingeführt; die Ältern wollten den Meister machen, und gaben ihren Kindern willkührlich mit in die Schule zum Lernen, was ihnen gefällig. Seit einigen Jahren, wo an einer Schulverbesserung gearbeitet wurde, führte man (mit vieler Mühe) Normalbücher ein; allein! da die gute Absicht verkennt wurde, so kam auf die Veränderung der Dinge Alles wieder in Stecken. Der kleine Kathechismus etc. der schon vor Urzeiten eingeführt, und allenfalls dazumal wohl, für die gegenwärtige Zeit aber keineswegs mehr hinreichend war, blieb allein.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschriften verfertigt der Schulmeister, und giebt solche den Schülern; es werden aber auch fremde in die Schule gebracht.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich 6. Stunde.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Auf Einführung der Normalbücher theilte man auch die Kinder gehörig in Klassen ein; vorhin aber, und itzt wirklich wieder, könnte dieses wegen ungleichen Büchern, förmlich nicht geschehen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.

||[Seite 4] Den Hauptschullehrer hat bisher der Kommandeur bestellt, ordentlicher Weise auf beständig; er heißt Fridolin Ranz er ist von Säckingen gebürtig, 49 Jahre alt; hat familie, wirklich aber nur 3. Kinder am Leben; er stund bereits durch 27. Jahre beständig dahier der Schule vor; vorher ward er beim fürstlichen Oberamt in Säckingen als Schreiber gebraucht, und hieher berufen; neben dem Lehramte hatte er noch kirchliche Verrichtungen; er hatte nämlich zu allen Zeiten, das ganze Jahre hindurch, die Orgel und den Chor sowohl singend als bethend zu frequentiren. Obige Verrichtungen aber macht nun wirklich sein Sohn Xaver Ranz, im 17.ten Jahre seines Alters und er, der bisherige Lehrer, versieht die Verwaltung der Kommende Leuggern.

III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder besuchen überhaupt die Schule Theils 100. und darüber, Theils aber und wirklich nur 60. bis 70. und dieß obgesagtermassen nur im Winter; darunter Knaben etwas mehr Mädchen etwas weniger als die Hälfte seyn mögen

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

||[Seite 5] Schulfond ist keiner vorhanden; und

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist bei der Hauptschule auch keines eingeführt; wohl aber bei den Nebenschulen Full und Leibstatt; wo bei einer jeden derselben solches auf ungefähr 2 L d'ors zu stehen kommen mag.

IV.15 Schulhaus.

Schulhaus ist in Leuggern ein öffentliches vorhanden; jedoch darinn nur eine Schulstube angebracht, denn im unteren Stock gedachten Schulhauses, der Schulstube gegen über, der Siegrist seine Wohnung hat; es befindet sich in gutem Zustande; die Kirche sorget für dasselbe, und erhält solches in baulichen Ehren. Zu Full und Leibstatt hingegen sind keine Schulhäuser; der Lehrer des erstern Orts hält die Schule in seiner eignen Wohnung, und zwar ohne Zins; und jener zu Leibstatt ertheilt wirklich den dortig — Helvetischen Schülern in der für die Schüler der österreichischen Leibstätter bestimmten und eingerichteten Schulstube, aus Mangel eines andern Platzes, Unterricht; und hierwegen wird ebenfalls auch kein Zins bezahlt. Die Sorge für Anschaffung und Unterhaltung der Nothwendigkeiten in diese zwo letztern Stuben, ist übrigens den betreffenden Gemeinden überlassen.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 6] Das Einkommen der Schullehrer, und zwar vordersamst jenes des Hauptlehrers, so gänzlich vom Kirchengut fließt, bestehet in Geld, mit Jnnbegriff Jahrzeitengelds, etc. 212 fl. 5 bz. 15 ß. Kernen 6 Müth Roggen 6 Mt Wein 4 Sm. Nebst freyer Logie und Garten. Dann von der ganzen Kirchengemeine Holz, frey vors Haus 4 Klfftr. Sodann bestehet das Einkommen Des Lehrers zu Full in obgesagtem von den Hausvätern zusamgelegten Schulgeld, und einem Beytrag von der Kirche, zu: 5 fl. Des Lehrers zu Leibstatt, ebenfalls in obigem auch von den Hausväter zusamgelegten Schulgeld, (so allein auf die Helv. Leibstätter zu verstehen) und einem Beytrag von der Kirche, weil er wirklich den Helvetisch- und österreichischen Leibstätter (welch — Letztere auch in der Pfarre Leuggern sich befinden) Unterricht ertheilet, zu: 10 fl.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung: Da übrigens der Bürger Pfarrer dahier, seiner dieser Tagen abgefaßten Beantwortung der ihm von dem Bürger Welti Schulinspektorn in Zurzach, ebenfalls über den Zustand des Schulwesens etc. in seiner Pfarre, zugeschickten, und in vielem mit obigen — übereinstimmenden Fragen, allnöthig — gefundene Bemerkungen und Vorschläge zur Verbesserung etc. beigefügt hat; so bleibet dem Endesgesetzten weiters nichts mehr übrig, als auf dieselben sowohl, als auf die dortige Beantwortungen selbst sich zu beziehen, weil diese Letztern in Gemäßheit der gestellten Fragen so abgefaßt werden könnten, daß sie in der Sache selbst allerdings ein bessers Licht verschaffen dürften; einwelches mithin bald veranlaßt hätte, daß unnöthig ge fünden worden wäre, die gegenwärtigen Fragen zu beantworten; blos aus diesem Grunde hat solches erforderlich gefunden werden können, um ebenfalls auch auf die miteingeloffnen neuen — veränderten und erweiterten Fragen, die erwartende Antwort entheilen zu können.

Unterschrift

Beantwortet und bemerkt Leuggern den 16.ten Februar 1799. Pr: Frid. Ranz #Mia## Altschullehrer.

Zitierempfehlung: