Berlingen (Transkription Nr. 229)

Schulort: Berlingen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 338-339v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Steckborn
Agentschaft 1799: Berlingen
Kirchgemeinde 1799: Berlingen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Konstanzer Bischofs)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Berlingen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Name des Orts, heißt Berlingen

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist ein Dorf, macht eine eigne Gemeine aus,

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehört zu der Kirche u. Agentschaft Gemeine Berlingen

I.1.d In welchem Distrikt?

Zu dem Distrikte Stekborn,

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

dem Kanton Thurgeü,

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die zum Schulbezierk gehörigen Häüser, sind im Dorf, außert die Obermülle, die eine ½ Stund entfernt ist und nur 3 Kinder in die Schul daher kommen,

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Ermatingen, eine Stund, Salenstein, eine halbe Homburg, eine, u. Stekborn eine halbe.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelernt, Buchstaben Lernen zu kennen Silabieren, Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen, u. Singen,

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird das ganze Jahr gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind eingeführt, Namenbüchlein, Fragstüklein, Lehrmeister, Zeügnußen, Psalter, das Waserische büchlein, und das neüe Testament.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Mit den Vorschriften wird es so gehalten, mit dem Bleystich werden zuerst die Buchstaben vorgemacht, u. dann muß das Kind, die Buchstaben mit dem Federkiel nachziehen, andere haben Vorzedel aus dem neüen Gsangbuch, u. die Größern schreiben aus dem neüe Testament, u.s.w.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich im Winter 9. Stund, von 8. bis 11. u. von 1. bis 4. Uhr, und Nachtszeit, von 6. bis 9. Uhr, und im Sommer 6. Stund,

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Sie sind in Klaßen eingetheilt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Den Schulmeister hat bisher, b die Gemeine, durch eine freye Wahl bestellt,

III.11.b Wie heißt er?

Er heißt Martin Kern,

III.11.c Wo ist er her?

ist von Berlingen,

III.11.d Wie alt?

36. Jahr,

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er hat Familie, nemlich vier Kinder,

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Er ist Schullehrer 4 Jahr,

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er ist vorher etwas Zeit gewesen, in Weinfelden, Sein Beruf war vorher, seinem alten Vater, inder Schule Zu helfen,

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er hat noch Verrichtungen, er muß, Sontag, Donstag Hochzeiten, u Leichen, in der Kirche Vorsingen,

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] Schulkinder besuchen die Schule, unterschiedlich, das einte Jahr 100: u. auch dar über, das einte minder,

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter Knaben 48: Mädchen 45:

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Sommer auch unterschiedlich, die einte Wochen mehr, und die einte minder, überhaupt Knaben, u Mädchen, ohngefehr ineinandergerechnet 50.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond, Schulstiftung, ist da, nemlich: 1359 fl. 56 xr.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Seine Einkünften fließen, von den zusamen gelegten Geldern der Hausväter,

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

mit Kirchen u. Armengut nicht vereiniget

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist keines vorhanden,

IV.15 Schulhaus.

Schulhaus ist vorhanden.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

sein Zustand ist recht baufällig, ein Melankolisches Haus

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es sind 2 Stuben da, in gleichem Gebäüde,

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nein, der Lehrer hat keine Ermanglung einer Stube, es ist eine Schul u. Wohnung Stube da. Hauszins kein,

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für die Schulwohnung, u. des baulichen Stands muß die Gemeind sorgen,

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 4] An Geld fl. 155. und 2. schlechtes Klafter Holz, er muß es auf seinen Kösten in dem Wald abholen laßen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Von 26. Mgr. Reben der Zehenden.

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

Stiftung, Jährlich fl. 5:

IV.16.B.d Gemeindekassen?

Gemeindskasen dito fl. 50:

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Zusammengelegten Geldern der Hausväter Dito fl. 100:
Suma fl .155:
Also sein ganzes Einkommen Jährlich 155 fl.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

An liegenden Gründen, ein Kraut od GemüßGarten, u. ein ½ Mgr. Reben.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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