Bottmingen (Transkription Nr. 2283)

Schulort: Bottmingen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1426, fol. 112-113v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Basel
Distrikt 1799: Basel
Agentschaft 1799: Bottmingen
Kirchgemeinde 1799: Binningen-Bottmingen
Ort/Herrschaft 1750: Basel
Kanton 2015: Basel-Landschaft
Gemeinde 2015: Bottmingen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bottmingen (Niedere Schule, reformiert)

14.02.1799

Beantwortung der Fragen, über den Zustand Der Schule im hiesigen Ort.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Bottmingen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Macht eine eigene Gemeine, und Agentschaft aus.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zur Kirchen Gemein Binningen.

I.1.d In welchem Distrikt?

Gehört zum District Basel.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Gehört zum Kanton Basel.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises der nächsten viertelstund liegen alle zum Schulbezirck gehörigen Häuser, deren 53 an der Zahl.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

zum hiesigen Schulbezirck gehören weiters keine Dörfer Weiler noch Höfe,

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Diese sind Bencken, Mönchenstein, Binningen, u. Basel,

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Bencken ist eine Stund, Mönchenstein eine Stund, Basel eine Stund, und Binningen eine Halbe Stund vom Dorf Botmingen entfernt.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt, Lesen, Schreiben, außwendig Schreiben, geschriebens Lesen, die anfängs Gründe im Rechnen und Singen, ferner wird außwendig gelehrt. Auß dem Cathachismus, Gellerts Oden, und auß den Psalm und Lieder-Büchlein.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Die Schule wird im Sommer und Winter gehalten, Außgenommen im Heüet, Ernt, Emdet, und Herbst, sind jedes mahl 14. Tag Ferien.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind folgende eingeführt: daß Neüe Testament Hübners Biblische Historien, der Cathechismus, Gellerts Oden, und daß Psalm und Liederbuch.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Kinder Schreiben nach des Lehrers eigenen Vorschrift.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Jn den 6. Wintermonathen, wird die Schule Täglich Zweymahl, nehmlich vormittags 3. und Nachmittags 2 Stund Jn den 6 Sommermonathen nur einmahl Täglich, nehmlich Vormittags 3. Stund gehalten.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Schulkinder sind in keine Klassen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer ist bißher von der Gemeine durch die Mehrheit der stimmen erwehlt worden.

III.11.b Wie heißt er?

Er Heißt Hanß Bernhard Jundt.

III.11.c Wo ist er her?

Er ist der Sohn des Schullehrers von Binningen, wohnt bey seinem Vatter, und muß also Täglich sich nach Botmingen begeben, um alldort die Schule zu halten, welches keine geringe Beschwerde ist.

III.11.d Wie alt?

Er ist 23. 1/2 Jahr Alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er ist Ohnverheyrathet.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jst 2 1/2 Jahr Schullehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Hat sich vorher bey seinem Vatter aufgehalten, war ihme Öfters in der Schule behülflich, und gab sich übrigens mit den Feld geschäften ab.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 3] Neben seinem Lehr Amt beschäftigt er sich noch mit dem Landbau.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schul-Kinder. Überhaupt besuchen 48. Kinder die Schule N.B. Manche Woche stellen sich auch nur die helfte Obgenanter anzahl in der Schule ein.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

22. Knaben. 26 Töchteren.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

16 Knaben. 19 Töchteren.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Jst so viel mir bewußt ein ganz kleiner vorhanden

IV.13.b Wie stark ist er?

Wie starck derselbe ist, kan der Bürger Pfarer, und die Beamteten die beste auskunft geben.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Er ist mit dem Kirchen oder Armen Gut vereinigt

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst eins eingeführt, es bezahlt nehmlich jedes Kind daß die Schule besucht, dem Lehrer Wöchentlich einen Basel Schilling, für die Armen wird das Schulgeld auß dem Armenfond bezahlt.

IV.15 Schulhaus.

Schulhauß ist keines vorhanden, sonderen die Stube in welcher die Schule dießmal gehalten wird, hat die Gemeind von einem Bürger zu Botmingen, um den Jährlichen Zinß von 20. lb. Gemiethet, dieser zinß wird seit zwey Jahren, ins halbe aus dem Armen und Gemeinfond Bezahlt:
N.B. Die Schulstube ist sehr klein, und für die anzahl der Kinder weit nicht reümig genug. ||[Seite 4] N.B. Und zu diesem, wan der schon besagte Bürger, der Gemein die {Schul} Stube aufkünden thät. so wußte ich keinen bequemern, im gantzen Dorf mehr zu finden.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld 85 lb. an Korn ohngefehr 5 Säck, an Wein nichts, an Holz nichts;

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Daß Korn erhält der Schullehrer von den Bürgeren der Gemein, nehmlich für jedes Kind, daß die Schule besucht Jährlich ein kleiner Sester, für die armen Kinder wird dem Schullehrer, der jeweilige Werth des Korns, aus dem Armenfond bezahlt.

IV.16.B.b Schulgeldern?

daß Schulgeld von den Bürgeren Beträgt Jährlich ohngefehr 50

IV.16.B.c Stiftungen?

Vom Löblichen Deputaten Amt in Basel pr 15

IV.16.B.d Gemeindekassen?

Aus den Gemeind Kassen, nichts.

IV.16.B.e Kirchengütern?

Aus dem Kirchenfond und Armen Gut ohngefehr 20

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Aus zusamen gelegten Gelderen der Hauß Vatter nichts.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Von Liegenden Gründen, hat er die Nuzniessung eines halben Viertels Matten.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Von sonstigen Fond, oder Capitalien nichts.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Botmingen den 14ten Hornung. 1799!
Johann Bernhard Jundt Schullehrer Jünger.

Zitierempfehlung: