Binningen (Transkription Nr. 2280)

Schulort: Binningen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1426, fol. 110-111v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Basel
Distrikt 1799: Basel
Agentschaft 1799: Binningen
Kirchgemeinde 1799: Binningen-Bottmingen
Ort/Herrschaft 1750: Basel
Kanton 2015: Basel-Landschaft
Gemeinde 2015: Binningen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Binningen (Niedere Schule, reformiert)

13.02.1799

Beantwortung.
Der Fragen über den Zustand der Schulen dies Orts;

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Binningen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine eigene Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zur Kirchen Gemein Botmingen, macht aber eine eigene Agentschafft aus;

I.1.d In welchem Distrikt?

Gehört zum District Basel.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Gehört zum Canton Basel.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises der nächsten viertelstunde liegen 11. häuser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die zum Schulbezirke gehörigen Höffe heissen: Hollen, Ney Bad, Spittel Matten, St. Margrethen; und die drey Gundeldingen

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Alle diese Höfe sind eine kleine viertelstund vom Dorf entfernt.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Von diesen Höfen kommen dißmal 12 Kinder in die Schul:

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Mönchstein Botmingen und Basel.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Mönchstein ist eine Stunde, Botmingen und Basel, jedes eine halbe Stunde, vom Dorf Binningen entfernt.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Jn der Schule wird gelehrt: Lesen, Schreiben, außwendig schreiben, geschriebenes Lesen, die Anfangs Gründe im Rechnen und Singen, ferner wird außwendig gelehrt, auß dem Cathachismus, Gellerts Oden, und aus dem Psalm und Lieder Büchlein,

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden im Sommer und Winter gehalten; Jm Winter vor und Nach Mitags, und im Sommer nur des Morgens; Außgenommen im Heüet, Ernde, Emdet, und Herbst. sind jedes mahl 14. Tag Ferien,

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die eingeführten Schul-Bücher sind; das Neue Testament Hütners Biblische Historien, Gellerts Oden, wie auch das Psalm und Liederbuch;

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Schul-Kinder Schreiben nach des Lehrers Vorschrift

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Jn den 6 Wintermonathen dauret die Schule Täglich 5 Stund, nehmlich Vormittags, 3. und Nachmittags, 2. Jn den 6. Sommermonathen aber wird des Morgens 3. Stund die Schule gehalten;

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind nicht in Klassen eingetheilt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schul Meister ist bißher in der Kirche, in gegenwart, des Obervogts, und des Pfarrer von beyden gemeinen Binningen und Botmingen, durch die mehrheit der Stimmen erwehlt worden

III.11.b Wie heißt er?

Er heißt Bernhard Jundt.

III.11.c Wo ist er her?

Jst von Binningen Gebürtig

III.11.d Wie alt?

Jst 67 Jahr Alt:

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat 4 Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jst 43 Jahr lang Schullehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

||[Seite 3] Hat sich vor seiner erwehlung meistens in Binningen aufgehalten, und war seinem Vatter in der Schule, wie auch in der Feld Arbeit behülflich.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jm Sommer wartet er neben dem Lehramt seiner Feldarbeiten ab.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schul-Kinder. Überhaupt besuchen ohngefehr 58. Kinder die Schule N.B. Manche Woche stellen sich auch nur die Helfte Obgenanter Zahl in, der Schule ein

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

29 Knaben.
29 Töchteren.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

22 Knaben.
24 Tochteren.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Über diese frage kan ich keine bestimmte antwort geben, so viel mir auch bewußt, ist für die Binninger Schule keine besondere stiftung vorhanden.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jedes Kind daß die Schule besucht, und dessen Elteren das vermögen dazu haben, bezahlt Wöchentlich ein Basel Schilling, für die Armen wird das Schulgeld aus dem Kirchen-Gut bezahlt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

a Es ist ein Schul-Hauß vorhanden, daß der Gemeine eigen gehört, der Schul Meister wohnt darinnen, dasselbe b ist Baufällig, und die Schulstube ist für die grosse anzahl c der Kinder so die Schule besuchen zu klein;
d Die Gemeind soll für die Schulwohnung sorgen, und selbige im Baulichen stand erhalten;

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 4] Daß ganze Einkommen des Schullehrers beträgt ohngefehr in Geld, 90. lb. in Korn 6 Säck, Welches Getreide er von den Bürgeren der Gemeind zu beziehen hat; und pr Holzgeld von den Kinderen so die Schule besuchen ohngefehr 20 lb. Auch hat er beym Schul Hauß die Nuzniessung eines kleinen Baumgärtleins; Für die Armen Kinder, wird daß Schul-Korn nach dem jeweilligen werth. aus dem Armenfonds bezahlt

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

Von Schulgelderen ohngefehr 60 lb.

IV.16.B.c Stiftungen?

Vom Löblichen Deputaten Amt 10 lb.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

Aus der Gemeinds Kassen nichts.

IV.16.B.e Kirchengütern?

Aus dem Kirchen u. Armen Gut ohngefehr 20 lb.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Von zusamen gelegten Gelderen der Hauß Vatter nichts.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

{aus Liegenden} Gr daß schon besagte Baumgertlein

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Von fond oder Capitalien nichts

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Binningen den 13ten Hornung 1799.
Bernhard Jundt Schul Meister Aelter

Zitierempfehlung: